Ich zitiere mal aus der mir erteilten Ausnahmegenehmigung der Landesdirektion Dresden:
Damit dürfte erstmal die Frage geklärt sein, ob eine einmal erteilte Ausnahmegenehmigung wieder entzogen werden kann. In der Ausnahmegenehmigung geht es um die roten hinteren Seitenmarkierungsleuchten und zusätzliche bauartgenehmigte Rückstrahler. Eine Begründung ist da nicht aufgeführt.
Die roten Blinker hinten und die kleinen Kennzeichen wurden durch Ausnahmegenehmigungen der Zulassungsstelle (also Landratsamt) erlaubt und eingetragen. Die Ausnahmegenehmigungen liegen in der Zulassungsstelle, deshalb kenne ich den genauen Wortlaut nicht und sind in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 eingetragen, mit der Begründung des vorhandenen Platzes für die Kennzeichen.
Die roten Blinker sind ja bei meinem Baujahr erlaubt und bedürfen damit eigentlich keiner Ausnahmegenehmigung, aber es macht kein Sinn, sich darüber aufzuregen. Bin bei der Anmeldung sehr fair behandelt worden, also schluckt man die kleine Pille für die zusätzlichen Kosten.
Grundsätzlich gilt, wie man in den Wald hinein ruft, so schallt es heraus. Deshalb auch mein Post vom 20.01. um 14:08 Uhr.
Zitat:... unter Vorbehalt des jederzeitigen Widerrufs wird ihnen gemäß Paragraf 70 Abs1 Nr.2 StVZO die Ausnahmegenehmigung für nachfolgendes Fahrzeug erteilt:
Damit dürfte erstmal die Frage geklärt sein, ob eine einmal erteilte Ausnahmegenehmigung wieder entzogen werden kann. In der Ausnahmegenehmigung geht es um die roten hinteren Seitenmarkierungsleuchten und zusätzliche bauartgenehmigte Rückstrahler. Eine Begründung ist da nicht aufgeführt.
Die roten Blinker hinten und die kleinen Kennzeichen wurden durch Ausnahmegenehmigungen der Zulassungsstelle (also Landratsamt) erlaubt und eingetragen. Die Ausnahmegenehmigungen liegen in der Zulassungsstelle, deshalb kenne ich den genauen Wortlaut nicht und sind in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 eingetragen, mit der Begründung des vorhandenen Platzes für die Kennzeichen.
Die roten Blinker sind ja bei meinem Baujahr erlaubt und bedürfen damit eigentlich keiner Ausnahmegenehmigung, aber es macht kein Sinn, sich darüber aufzuregen. Bin bei der Anmeldung sehr fair behandelt worden, also schluckt man die kleine Pille für die zusätzlichen Kosten.
Grundsätzlich gilt, wie man in den Wald hinein ruft, so schallt es heraus. Deshalb auch mein Post vom 20.01. um 14:08 Uhr.