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Die absoluten Knaller-Anzeigen in den Portalen lauten häufig: "Aktuelles Wertgutachten über 80tsd Euro vorhanden! VHB 55tsd Euro"
Da frage ich mich immer wer den größeren Nagel im Kopf hat, der Gutachter oder der Verkäufer!
Viele Grüße
Martin
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Auch bei einem Oldtimer sind die überzogenen Wertgutachten einfach nur kontraproduktiv. Dann zahlt man nur seine Versicherungsprämien nach dem Gutachtenwert und im Schadensfall gibt es dann Ersatz nach dem tatsächlichen Wert des Fahrzeuges.
Ergo, einen seriösen Gutachter beauftragen, den nicht mit seinen subjektiven Wertvorstellungen zu überhöhten Gutachten nötigen, danach die angemessene Prämie zahlen und dann im Schadensfall nicht aus allen Wolken fallen.
Gruß
Edgar
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(04.10.2020, 17:22)Maseratimerlin schrieb: (03.10.2020, 12:12)Gelber Bengel schrieb: Der Wert wird im Schadenfall sowieso neu ermittelt.
So ist das, auch wenn viele Eigentümer das nicht realisieren (wollen) und meinen der Wert im Gutachten sei in Stein gemeißelt.
Gruß
Edgar
Hi, bei älteren oder überzogenen Wertgutachten ist die Grundlage, also der Wert im Schadensfall neu zu ermitteln. Und das ist gut so........
Und es gibt immer wieder Wertgutachten, die im Bezug auf den Marktwert völlig andere Werte haben. Meistens ist dann dieser Wert niemals bei einem Verkauf erzielbar und somit auch nichts "wert"
Andererseits kann ein aktuelles und fundiertes, realistisches Gutachten auch dazu führen, dass die Versicherung den WBW aufgrund des Gutachtens einfach anerkennt.
Zumindest bei mit gab es da keinerlei Probleme. Hängt vielleicht auch von der Versicherung bzw. des bearbeitenden Versicherungsmitarbeiters ab.
Dass die meisten Versicherungen bzw. Gutachter bei unseren "Exoten" allerdings sehr wenig Erfahrungswerte haben und sehr schnell in die falsche Richtung (mit Katalogen von anderen Fahrzeugen) rechnen, ist nicht von der Hand zu weisen.
Dann muss eben auch ein Gutachter eingeschaltet werden, der von der Corvette-Materie eine Ahnung hat.
Und am besten auch noch die richtige juristische Beratung, sei es nur zur Kontrolle.
Und super, wenn dann auch noch die Info´s oder Unterstützung durchs Forum kommt.
Danke dazu, dass ist einfach immer wieder bemerkenswert.
Werner
wer niemals Brot im Bette aß......weiß nicht wie Krümmel piksen........und ist die ganze Nacht hungrig..
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Vielen Dank für die zahlreichen Antworten.
Da der Unfall in Frankreich war, übernimmt die Versicherung weder Anwalt, noch Gutachterkosten.
Daher hat unser Hausgutachter, angeboten das Gutachten zu schreiben.
Er hat aber in seinem Programm die C5 nicht, sodass Ersatzteilpreise und Richtzeiten fehlen.
Hat noch jemand einen Vorschlag, der das Problem lösen könnte?
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Wie oben bereits geschrieben gibt's die Möglichkeit GM Händler wie z.B. Autosalon am Park oder möglicherweise auch Corvrtteproject zu kontaktieren und nett anzufragen. Adressen findest Du hier in der Händlersparte im Forum.
Das Raussuchen der Positionen ist für die Betreffenden jedoch eine zeitaufwändige Strafarbeit zumal sie daraus keinen Auftrag oder Umsatz generieren können. Solche Anfragen können je nach Umfang schon mal 500€ kosten, was nachvollziehbar ist.
Kläre vorab aber erstmal bei einem kundigen Juristen, ob wirklich kein Erstattungsanspruch auf Gutachterkosten besteht. Das kenne ich im europäischen Ausland eigentlich nicht so.Vielleicht kann Edgar was dazu sagen?
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Das wird in Frankreich gezahlt:
Reparaturkosten: gegen Vorlage der quittierten Reparaturrechnung. Bei Sachschäden ab ca. 1.000 € wird häufig zusätzlich ein Gutachten verlangt. Von vielen Versicherungen wird auch Schadenersatz geleistet, wenn lediglich ein Gutachten vorgelegt wird. Kostenvoranschläge reichen allenfalls bei Bagatellschäden aus.
Totalschaden: der durch ein Gutachten nachgewiesene Zeitwert des Fahrzeugs abzüglich Restwert. Der Totalschaden ist durch ein Sachverständigengutachten nachzuweisen, das möglichst in Frankreich erstellt werden sollte. Bei Zugrundelegung eines deutschen Gutachtens werden manchmal Abstriche gemacht.
Mietwagenkosten: für die Dauer der Reparatur, wenn nachgewiesen werden kann, dass das Fahrzeug zur Berufsausübung unbedingt benötigt wird (Benutzung für Fahrten zur Arbeitsstätte ist allein nicht ausreichend); 25–35% Abzug wegen ersparter Eigenkosten.
Nutzungsausfall: etwa 10,- € bis 20,- € pro Reparaturtag; bei Totalschaden für etwa 10 Tage.
Abschleppkosten: bei nicht mehr fahrbereiten Kfz bis zur nächsten Werkstätte.
Gutachterkosten: werden häufig erstattet.
Wertminderung: nach Durchführung einer sachgerechten Reparatur keine Wertminderung. Der merkantile Minderwert wird ebenfalls nicht ersetzt.
Kaskoselbstbeteiligung: gegen Vorlage einer Abrechnung der Vollkaskoversicherung.
Übernachtung/Verpflegung/Rückreisekosten: nur Kosten, die unmittelbar mit dem Unfall zu tun haben unter Abzug der Eigenersparnis.
Anwaltskosten: die außergerichtlichen und auch die prozessualen Anwaltskosten müssen (außer bei Vorliegen einer Verkehrsrechtsschutzversicherung) vom Geschädigten grds. selbst getragen werden; bei Obsiegen im Prozess wird gelegentlich eine Prozesskostenpauschale zugesprochen.
Gruß
Edgar
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- C2 (1963-1967)
- C3 (1968-1982)
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- C5 (1997-2004)
- C6 (2005-2013)
Quelle mit weiteren Infos:
https://www.adac.de/rund-ums-fahrzeug/un...rankreich/
Was für ein Rumgeeiere, jetzt hast Du im 25. Kommentar in diesem Thread mitgeteilt, dass es sich um einen Unfall in Frankreich handelte.
Es wäre wirklich hilfreich gewesen, diese Info gleich am Anfang zu geben, weil da ganz andere Regeln gelten.
Zum Thema Gutachter ist wirklich bereits alles geschrieben.
Gruß
JR
Es ist schade, dass nicht mehr das Erreichte zählt, sondern das Erzählte reicht!
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Zu der ganzen Sache ist alles gesagt, sogar das, was er nicht hören will.
Gruß
Edgar
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