Corvetteforum Deutschland
Ausnahmegenehmigung für verkleinertes zweizeiliges Kennzeichen - Druckversion

+- Corvetteforum Deutschland (https://www.corvetteforum.de)
+-- Forum: Technikforen (https://www.corvetteforum.de/forumdisplay.php?fid=1)
+--- Forum: Allgemeines Technikforum (https://www.corvetteforum.de/forumdisplay.php?fid=7)
+--- Thema: Ausnahmegenehmigung für verkleinertes zweizeiliges Kennzeichen (/showthread.php?tid=99412)

Seiten: 1 2 3 4 5 6


Ausnahmegenehmigung für verkleinertes zweizeiliges Kennzeichen - jpo88vettec4 - 26.09.2019

Hallo Forumsmitglieder,

ich streite mich gerade mit der Zulassungsstelle Pforzheim und dem Regierungspräsidium Karlsruhe wegen einer Ausnahmegenehmigung für ein verkleinertes zweizeiliges Kennzeichen vorne an einer C4 Bj. 88. Ich hätte gerne ein H und Saisonkennzeichen, da passt das normale einzeilige nicht zwischen die Nebelscheinwerfer. Über das Verkehrsministerium bin ich auch nicht weitergekommen.

Hat irgend jemand aus den Kreisen des RP Karlsruhe (MA, HD, MOS, KA, PF, RA, BAD, CW, FDS) so eine Ausnahme bekommen?
Auf den Bildern eines Corvette Treffen habe ich ein paar Fahrzeuge gefunden.

Der zuständige Mitarbeiter des RP KA weigert sich eine Ausnahme zu erteilen, das Verkehrsministerium kümmert sich nicht um Einzelfälle. Der Herr aus KA meinte zu meinen Fotos:
Das sei alles unrechtmäßig, die Halter haben wohl selber Schilder machen lassen und dann die Plaketten von den großen Schildern abgelöst (-> Urkundenfälschung, Straftat).

Wer kann mir helfen? Gerne auch per PN.

DANKE!
Gruß Jürgen

Kennzeichen entfernt und Anhang gelöscht! JR


RE: Ausnahmegenehmigung für verkleinertes zweizeiliges Kennzeichen - C3-Mike - 26.09.2019

Hallo Jürgen

Hiermit wirst du höflichst gebeten dich im Unterforum "Hallo ich bin's" erst mal vorzustellen, damit wir wissen mit wem wir es zu tun haben.
Danach helfen wir dir sehr gerne, danke.


RE: Ausnahmegenehmigung für verkleinertes zweizeiliges Kennzeichen - FM-STUDIO - 26.09.2019

Die "Herren" der Zulassungsstelle sind von jedem Zwang befreit, Dir ein solches zu geben oder nicht. Einen Anspruch darauf hast Du nicht. Such Dir einen guten Termin aus - nicht Montags morgen und halte einen 20er für die Kaffeekasse bereit. Dann kann das klappen.


RE: Ausnahmegenehmigung für verkleinertes zweizeiliges Kennzeichen - koslowski - 26.09.2019

ja super, wenn Du die Fotos so vorgelegt hast wurden ja gleich ein paar schlafende Hunde geweckt. Die Fahrzeugbesitzer werden Dir dafür recht dankbar sein.

Gruß Jan


RE: Ausnahmegenehmigung für verkleinertes zweizeiliges Kennzeichen - AchimK - 26.09.2019

Hallo Jürgen,
ich hoffe du hast die Fotos nicht bei der Kfz Zulassung gelassen. Egal wie die Kennzeichen zu Stande gekommen sind. Die Halter der gewissen Autos könnten von  der Polizei Besuch bekommen. Meiner Meinung ist es unverantwortlich mit Fotos zur Zulassung zu gehen und diese auch noch als Vorlage vor zu zeigen. Kopfschütteln


RE: Ausnahmegenehmigung für verkleinertes zweizeiliges Kennzeichen - Oeli - 26.09.2019

Man Jürgen,
was meinst du denn mit deiner Fotosammlung zu erreichen? Jedenfalls nicht das was du dir erhoffst.

(26.09.2019, 08:02)jpo88vettec4 schrieb: Das sei alles unrechtmäßig, die Halter haben wohl selber Schilder machen lassen und dann die Plaketten von den großen Schildern abgelöst (-> Urkundenfälschung, Straftat).

Urkundenfälschung könnte sein, könnte aber auch einfach eine falsche Verdächtigung sein.
Zitat:https://www.bussgeldkatalog.org/falsche-verdaechtigung/

Der Norm des § 164 Absatz 1 StGB zufolge macht sich strafbar, wer einen anderen mit Vorsatz

bei einer Behörde,
einem zur Entgegennahme von Anzeigen zuständigen Amtsträger
oder militärischen Vorgesetzten
oder aber öffentlich

wider besseres Wissen

einer rechtswidrigen Tat oder
der Verletzung einer Dienstpflicht verdächtigt.


Edit kauft ein "w".


RE: Ausnahmegenehmigung für verkleinertes zweizeiliges Kennzeichen - Oeli - 26.09.2019

Kurzer Nachtrag:
(26.09.2019, 08:02)jpo88vettec4 schrieb: Hallo Forumsmitglieder,

ich streite mich gerade ...
... vermutlich liegt da das Problem.


RE: Ausnahmegenehmigung für verkleinertes zweizeiliges Kennzeichen - Netzpirat9 - 26.09.2019

Ich muß dir leider mangelnde Intelligenz unterstellen
Du bringst Bilder mit zu einem Amt von Fahrzeugen mit kleinem Kennzeichen und zur Krönung . veröffentlicht du sie noch im Netz. Da fällt mir wirklich nichts mehr dümmeres zu ein .Ist dir eigentlich bewusst was dadurch evtl. ins Rollen kommt ???.


RE: Ausnahmegenehmigung für verkleinertes zweizeiliges Kennzeichen - JR - 26.09.2019

Zumindest hier ist jetzt mal alles wieder sauber.

Gruß

JR


RE: Ausnahmegenehmigung für verkleinertes zweizeiliges Kennzeichen - DerWirre - 26.09.2019

Danke Jürgen  OK! Ich glaube ich werde meine Schilder bei zukünftigen Treffen verhängen, bevor mich so ein trolliger Padawan mit seinen Fotokünsten hinhängt und mich ungerechtfertigten Vorwürfen aussetzt.

Sind hier im Forum doch genügend Beiträge zu finden was das bewirkt - egal ob Schilder oder Zulassungsbescheinigungen. Im Einzelfall nämlich nichts und für alle anderen potentiell Probleme  Teufel