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Sicherheitsgurte - Druckversion

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Sicherheitsgurte - Heppberg - 08.03.2016

Hallo . Meine C1 hat rechts und links Sicherheitsgurte. Bin ich nun verpflichtet diese zu benutzen ( sind ja nur Bauchgurte ) Wie sind eure Erfahrungen . LG. Heppberg


- Frank the Judge - 08.03.2016

Ab Erstzulassung 01.04.1970 Gurteinbaupflicht auf den vorderen Sitzen.

Ist das Auto vorher zugelassen und hat Sicherheitsgurte, so müssen diese benutzt werden.


RE: Sicherheitsgurte - V10BOY - 08.03.2016

Ich hab keine,also kann ich auch keine benutzen.
Klar ist es sicherer angeschnallt zu sein,anders rum kenne ich keinen
der aus seiner C1 raus geflogen ist,bei einem Unfall.

cu.Ulli


RE: Sicherheitsgurte - cooper - 08.03.2016

Jepp, bist du gemäß §21a Abs. 1 StVO. Ist ein Gurt vorhanden, muss er benutzt werden. Es gelten nur die dort genannten Ausnahmen.

Viele Grüße, Mirko


RE: Sicherheitsgurte - Frank the Judge - 08.03.2016

Zitat:Original von V10BOY
kenne ich keinen der aus seiner C1 raus geflogen ist i
Keine Ahnung was besser ist. Rausfliegen oder drinnen bleiben.

[Bild: 24815383ij.jpg]


RE: Sicherheitsgurte - V10BOY - 08.03.2016

Ups,ohne Gurt is besser.

cu.Ulli


RE: Sicherheitsgurte - Heppberg - 08.03.2016

In meinem KFZ Schein steht wörtlich " FRA vuh,Verglasung u.Sicherheitsgurte nicht bauartgepr." In-Etwa-Wirkung"d.aaS festgestellt* Wenn nicht genau die Sicherheit geprüft sind ,warum soll diese dann umschnallen????? LG Heppberg


- mark69 - 08.03.2016

Weil sie da sind.


Es ist übrigens nicht so, dass Sicherheitsgurte dadurch sicher werden, dass das KBA einen Zettel ausfüllt. Da in der C1 ab 1958 serienmäßig Sicherheitsgurte verbaut wurden, darfst du die auch nicht einfach ausbauen, wenn es nach dem Gesetz geht. Die Bremse darfst du auch nicht ausbauen, wenn du das Gefühl hast auch ohne auszukommen.

Da in Deutschland kaum eine Behörde weiß, wann in den USA welcher Hersteller in seine Autos Gurte gebaut hat, kommt man fast immer mit vor 1970 gebauten Autos auch ohne Gurte durch den TÜV.


- cooper - 08.03.2016

... weil nicht Bauart-geprüfte Gurte immer noch besser sind als gar keine. Jedenfalls sieht das der Gesetzgeber so und zwingt dich dazu -- alternativ kannst du ein Ordnungsgeld abdrücken.

Viele Grüße, Mirko


- Frank the Judge - 08.03.2016

Zitat:Original von mark69
Da in der C1 ab 1958 serienmäßig Sicherheitsgurte verbaut wurden, darfst du die auch nicht einfach ausbauen, wenn es nach dem Gesetz geht.
Darfst Du ausbauen, da es die Gurte nur auf Option gab. Die Vorrichtungen zur Anbindung sind zwar vorhanden, aber bestellen konnte man ohne Gurte (was auch Standard war).