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327CUI Motor in 59er C1 - Druckversion

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327CUI Motor in 59er C1 - Easycolt - 19.11.2014

Hallo in meiner C1 Bj59 ist ein 327 CUI eingebaut, ich habe am kommenden Dienstag Termin für §21. Hat jemand die gleiche Konstellation ? ist eine H-Zulassung damit möglich? und würde mir jemand eine Briefkopie seiner 59er zu Verfügung stellen?

Viele Fragen, schon mal vielen Dank für die Antworten.

Grüße Manfred Leicht


- Frank the Judge - 19.11.2014

Es ist kein Problem, den Motor zu fahren. Diese Ausführung gab es ab 1962, wurde dann auch als Austauschmotor eingebaut. Ebenso der 350er ab 1969.

Den TÜVler wird es wenig interessieren, wenn er den Unterschied zwischen dem originalen 283er und dem 327er überhaupt bemerkt.


- Woodpecker61 - 19.11.2014

das würde ich dem Inschenör erst garnicht erzählen.


- tobi1310 - 20.11.2014

Hallo Manfred,

ich fahre einen 327er aus einer 65er Corvette (C2) in meiner 59er C1. War dieses Jahr bei der Vollabnahme ("Einbürgerung") kein Problem. Man muss sich schon genau auskennen, um einen 327er als 327er zu erkennen und ihn nicht für einen originalen 283er zu halten. Ich würde einfach auch nichts erwähnen, bzw. einfach sagen, dass der Motor aus einer C1 ist, sofern der Prüfer nachhaken sollte. Wie gesagt gab es den 327er offiziell auch in der C1 ab 1962.


Gruß,
Tobi


- Easycolt - 21.11.2014

Danke Tobi,
so werde ich es tun.

Gruß Manfred


- Frank the Judge - 21.11.2014

Ich würde es nicht so wie Tobi, sondern wie seine beiden Vorposter tun.


- Sadhyanntosh - 21.11.2014

Ich würde nur zu einem über eine Werkstatt bekannten TÜV-Abnehmer gehen, da kannst du auch erst einmal eine unverbindliche Begutachtung machen lassen und dann zu einem anderen wechseln, falls notwendig. Denke aber auch, dass es mit dem Motor kein Problem gibt. Es dürfte alles eingebaut werden, was es innerhlb von 10 Jahren nach der Erstzulassung zum Programm passt. Trotzdem kann der "unwissende TÜV" Ärger machen.


- 6TVette - 21.11.2014

Zitat:Denke aber auch, dass es mit dem Motor kein Problem gibt. Es dürfte alles eingebaut werden, was es innerhlb von 10 Jahren nach der Erstzulassung zum Programm passt

Klar doch, aber mit der Einschränkung, daß bei größerem Hubraum eine höhere KFZ Steuer fällig wird. Nein-nein


- maseratimerlin - 21.11.2014

Bei einem Auto mit H-Zulassung wohl kaum, Arno.

Gruß

Edgar


- 6TVette - 21.11.2014

Prinzipiell richtig, da aber der Hubraum eine Bemessungsgrundlage der normalen KFZ Steuer darstellt, kann ich mir nicht vorstellen, daß man mal einfach so eine größere Maschine in ein Fahrzeug setzt und dann auch noch; einfach so; eine hubraumsteuerreduzierte H-Zulassung, die auf Steuerreduzierung ausgerichtet ist, um kulturhistorische Fahrzeuge leichter erhalten zu helfen.

Wenn es rechtlich denn keine Steuerhinterziehung sein sollte, wird sicher irgendein anderer § tangiert sein, wenn man den falschen Motor wissentlich dem Prüfer unterschiebt. Frage