Corvetteforum Deutschland
Goodyear Eagle GT II - Druckversion

+- Corvetteforum Deutschland (https://www.corvetteforum.de)
+-- Forum: Technikforen (https://www.corvetteforum.de/forumdisplay.php?fid=1)
+--- Forum: C 3 Technikforum (https://www.corvetteforum.de/forumdisplay.php?fid=4)
+--- Thema: Goodyear Eagle GT II (/showthread.php?tid=77917)



Goodyear Eagle GT II - colonel - 28.05.2014

Weiss jemand, ob die o.g. RWL tires eine e-Kennzeichnung haben? M+S ist drauf, e konnte ich auf der Aussenseite nicht finden, ist innen was drauf?


- zuendler - 28.05.2014

auf der C3 brauchst du kein E Zwinkern


- René K. - 28.05.2014

Zitat:Original von zuendler
auf der C3 brauchst du kein E Zwinkern

Da wäre ich mir nicht so sicher... dumdidum


- mark69 - 29.05.2014

E-Kennzeichen ist für Oldtimer nicht vorgeschrieben.

Die EU Verordnung, welche die Kennzeichnungspflicht regelt, schließt Oldtimer ausdrücklich aus.

Hier zu lesen unter Anwendungsbereich:

https://www.bmvi.de//cae/servlet/contentblob/44874/publicationFile/1413/r-30-luftreifen-fuer-kraftfahrzeuge-und-anhaenger-pdf.pdf


- colonel - 29.05.2014

Hier geht's um eine erstmalige Vollabnahme nach Import. Wie ist das da? Pruefer will e-Nr. Spaeter ist was anderes... :-)

Falls diese VO dezidiert nicht fuer historische Fahrsezeuge gilt - was gilt dann fuer Oldies?


- zuendler - 29.05.2014

Der Herrmann hat den Paragraphen doch mal gepostet.
Bei Fahrzeugen die per Einzelabnahme in Verkehr gesetzt wurden brauchen keine Teile das E-Zeichen zu haben ausser Scheinwerfer (und nochwas das ich grade vergessen habe).
Der Rest muss in der Funktion dem gebräuchlichen E-Zeug entsprechen.
(also es müssen Reifen sein mit Profil, Geschwindigkeit muss passen, vermutlich müssen sie auch noch rund sein Feixen aber mehr nicht)

Halte das mal deinem Prüfer unter die Nase. Kommt aber drauf an wie sportlich der das nimmt. Manche beharren ja auf ihren Ansichten bis zum äußersten, und wenn es noch so falsch ist.


- colonel - 29.05.2014

Zitat:Original von zuendler
Der Herrmann hat den Paragraphen doch mal gepostet.
Bei Fahrzeugen die per Einzelabnahme in Verkehr gesetzt wurden brauchen keine Teile das E-Zeichen zu haben ausser Scheinwerfer (und nochwas das ich grade vergessen habe).
Der Rest muss in der Funktion dem gebräuchlichen E-Zeug entsprechen.
(also es müssen Reifen sein mit Profil, Geschwindigkeit muss passen, vermutlich müssen sie auch noch rund sein Feixen aber mehr nicht)

Halte das mal deinem Prüfer unter die Nase. Kommt aber drauf an wie sportlich der das nimmt. Manche beharren ja auf ihren Ansichten bis zum äußersten, und wenn es noch so falsch ist.

Klasse, danke. Ich fuerchte jedoch ein wenig, der letzte Absatz wird sich bewahrheiten ...


- JR - 29.05.2014

Danke, Mark, das wusste ich bisher auch nicht.

Gruß

JR