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TÜV Versuch - Druckversion

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- frankynight - 27.06.2013

Zitat:Original von chalena
bezüglich Leuchtweitenregelung habe ich vor langer Zeit Werner Moll eine Bescheinigung von GM gesandt,das für eine C5 keine LWR benötigt wird.Also ist es auch Unsinn wenn das in die Papiere eingetragen wird,kostet nur beim SVA zusätzlich Gebühren Engel-3

Könntest du die Bescheinigung hier ins Forum stellen?
Der nächste Tüv kommt bestimmt.
Yeeah!


- chalena - 28.06.2013

Zitat:Original von frankynight
Zitat:Original von chalena
bezüglich Leuchtweitenregelung habe ich vor langer Zeit Werner Moll eine Bescheinigung von GM gesandt,das für eine C5 keine LWR benötigt wird.Also ist es auch Unsinn wenn das in die Papiere eingetragen wird,kostet nur beim SVA zusätzlich Gebühren Engel-3

Könntest du die Bescheinigung hier ins Forum stellen?
Der nächste Tüv kommt bestimmt.
Yeeah!

Frag mal bei Werner Moll nach der hat die mit Sicherheit noch. Engel-3


- Peter/Hamburg - 28.06.2013

Zitat:bezüglich Leuchtweitenregelung habe ich vor langer Zeit Werner Moll eine Bescheinigung von GM gesandt,das für eine C5 keine LWR benötigt wird.Also ist es auch Unsinn wenn das in die Papiere eingetragen wird,kostet nur beim SVA zusätzlich Gebühren

Moin,

das wäre wirklich hilfreich, wenn diese Bescheinigung von GM hier online zum Ausdrucken gestellt werden könnte, dann gibt es nämlich auch keine Diskussionen mehr beim TÜV.

Werner...... wie sieht's aus? Yeeah!


- andree - 28.06.2013

Das wäre echt Klasse!
Auch wenns bei mir diesmal mit dem TÜV sofort geklappt hat,
hatte ich beim letzten TÜV deswegen keine Chance.
Lg. André


- cowi-c5 - 28.06.2013

Hallo,

ich zweifle schon ein wenig an der Notwendigkeit der weiter oben genannten Ausnahmegenehmigung für die Leuchtweitenregulierung.
Ich sehe darin eigentlich nur die Unkenntnis einiger TÜV-Prüfer. Zumindest die EU-C5 wurde ohne Leuchtweitenregulierung homologiert und das KBA hat das Fahrzeug ja auch so zugelassen. Inwiefern das auf US-Importe übertragbar ist weiß ich allerdings nicht. Vielleicht wird hier besagtes GM-Papier benötigt...
Ich wurde bisher auch noch bei keinem TÜV-Termin darauf angesprochen und würde mich auch sehr wundern (...zur Not auch etwas ungehalten wundern...).

Viele Grüße,
Achim


- andree - 28.06.2013

Hi Achim,
es gibt so einige kranke Gesetze hier in Deutschland.
Z.B. müssen die EU-Scheinwerfer beim US-Modell eingetragen werden, auch wenn die EU-C5 diese serienmäßig hat.
So ist es meines Wissens auch bei der Leuchtweitenregulierung.
Wenn ein TÜV-Prüfer das bei einer EU-Vette beanstandet, dann hat er keine Ahnung.
Wenn er es bei einem US-Modell beanstandet, ist er im Recht.

Allein schon deswegen fahre ich genau genommen ohne Betriebserlaubnis haarsträubend

Lg...


- man-in-white - 28.06.2013

Aufgrund der maximalen Beladung bzw. der Gewichtsverteilung muss ein Sportwagen keine LWR haben.
Der Wagen geht hinten ja nicht so extrem in die Knie wie ein Kombi.
Steht eigentlich auch in einem Gesetz / Verordnung oder so. Ist auch hier im Forum schon besprochen worden.
Frank


- chalena - 29.06.2013

Zitat:Original von man-in-white
Aufgrund der maximalen Beladung bzw. der Gewichtsverteilung muss ein Sportwagen keine LWR haben.
Der Wagen geht hinten ja nicht so extrem in die Knie wie ein Kombi.
Steht eigentlich auch in einem Gesetz / Verordnung oder so. Ist auch hier im Forum schon besprochen worden.
Frank
Ja hast Du Recht,ist allerdings nicht bei jedem Sportwagen so.Aber die Prüfrichtlinie besagt,das das Fahrzeug geprüft wird im unbeladenem Zustand sowie mit zulässigem Gesamtgewicht,sprich die
Zuladung welche laut Papieren möglich ist zum Leergewicht,dann das Auto (weiss ich nicht genau )8 Stunden stehen lassen und dann den Lichtstrahl erneut messen.Dort ergibt sich bei der Corvette lediglich eine geringe Abweichung welche im Toleranzberich liegt.AUCH bei der Us version Engel-3 Engel-3 Engel-3


- andree - 29.06.2013

Auch die EU-Scheinwerfer leuchten im US-Modell genau so gut, wie im EU-Modell.
Trotzdem müssen sie beim US-Modell eingetragen werden, und beim EU-Modell nicht.

Ich habe nie behauptet, dass die deutschen Gesetze irgend einer Logik folgen!

Oder steht irgendwo geschrieben, dass man schwachsinnige Gesetze wegen fehlender Logik nicht befolgen muss? Dafür

Lg...


- Midnight-Cruiser - 29.06.2013

Andree, ich kenn das genau andersrum: bei meiner US-C5 mussten die US-Scheinwerfer eingetragen werden, da das "Lichtbild" nicht der deutschen Norm entsprach. Die Umrüstung auf die EU-Scheinwerfer jedoch nicht.

Was ist nun richtig ?