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Verdeckprobleme C6 convertible - Druckversion

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- maseratimerlin - 05.06.2007

Zitat:Original von Jochen
Zitat:ein vom Gericht bestimmter Sachverständiger begutachtet ob ein Mangel vorliegt,


Oohh wehh... da bekomm ich irgendwie Brechreiz...

Ist nichts gegen Dich Edgar, aber mit diesen Herrn Gutachtern hab ich ja keine so guten Erfahrungen gemacht.

Wünsche Dir viel Glück. Schade nur das wohl dann jeder Einzellfall entsprechend untersucht werden muss, was den lieben Gutachtern die Taschen wieder voller Geld bringen wird, und am ende auch wieder keine einheitliche Lösung gefunden wird... Alles hängt ab von den gottgleichen a.a.S.


Grüße

Jochen

Hallo Jochen,

verstehe Dein Problem nach der Waschanlage, aber hier dürfte der Mangel evident sein, die Frage ist hier eher der Umfang der Einschränkung der Gebrauchstauglichkeit.

Hier haben mir mehrere Spezialisten auf dem Gebiet der Verdeckkonstruktion bestätigt, daß die Konstruktion, bei der das Verdeck hochgeht, nicht Stand der technik ist. Viele Fahrzeuge die 300 km/h fahren, haben Verdecke die sich nicht heben.

Um es aber nochmals deutlich zu machen, das ist nicht mein Verfahren, sondern wird für einen Mandanten geführt.

Gruß Edgar


- Seapilot - 05.06.2007

Bei dem Ansatz hätte ich auch Bedenken. Wenn ihr da ein einen "Ente" fahrenden 68er oder leicht grün angehauchten Richter kommt, dann wird der ein Auto das 300 km/h fahren kann per se als unsinnig empfinden und die Gebrauchsfähigkeit völlig i.O. finden.

Egal wie, ich bin gespannt.

Knut


- Midnight-Cruiser - 05.06.2007

Interessante juristische Thematik. Edgar, erklär mir bitte noch, warum du dann die ganze Zeit noch weitere Betroffene gesucht hast, wenn nun anscheinend doch jeder einzeln klagen muss; ich dachte, es gäbe so eine Art Sammelklage ? Oder sollten die anderen nur als mögliche Zeugen auftreten ?


- maseratimerlin - 05.06.2007

@seapilot

Tja, kann man so sehen....

aber.....


nach objektiven Kriterien gibt es bei der C 6 keine Einschränkungen in der Produktbeschreibung oder in dem Manuel hinsichtlich des Verdecks.

Bei Porsche Speedster z.B. war dies anders, ebenso wie jetzt beim großen Lambo Spyder. Dort war und ist vom Hersteller darauf hingewiesen, daß die Verdecke nur eingeschränkt nutzbar oder dicht sind. Desweiteren geht es auch anders, siehe 911er und 430 Spyder. Dort sind die Verdecke bis zur Höchstgeschwindigkeit dicht. Übrigens von der selben Firma entwickelt.

@midnight cruiser

Ich habe nicht nach weiteren Betroffenen gesucht !

Gruß Edgar


- siggi-annette - 05.06.2007

Zitat:Original von Maseratimerlin



nach objektiven Kriterien gibt es bei der C 6 keine Einschränkungen in der Produktbeschreibung oder in dem Manuel hinsichtlich des Verdecks.

Desweiteren geht es auch anders, siehe 911er und 430 Spyder. Dort sind die Verdecke bis zur Höchstgeschwindigkeit dicht. Übrigens von der selben Firma entwickelt.

Hallo,

dem stimme ich zu, auch beim 360 Spider, alles dicht und keinerlei Öffnungserscheinungen
bei Höchstgeschwindigkeit. Yeeah!

Gruß

Siggi

P.S. müsste also auch bei einer Vette so gehen.


- Jochen - 05.06.2007

Zitat:Bei Porsche Speedster z.B. war dies anders, ebenso wie jetzt beim großen Lambo Spyder. Dort war und ist vom Hersteller darauf hingewiesen, daß die Verdecke nur eingeschränkt nutzbar oder dicht sind

Dann wird man in Zukunft unter Umständen damit rechnen müssen das GM einen vergleichbaren Ausschluss der Nutzbarkeit ins Manual mit aufnimmt...

Viele grüße,

jochen


- siggi-annette - 05.06.2007

@Jochen,
das könnte so kommen, das dauert aber noch Jahre, bis vor kurzem hat GM immer noch Vetten mit falschen Birnen in den Scheinwerfern ausgeliefert.

Die geben liebe viel Kohle für das nachträgliche Umändern aus. Kopfschütteln

Gruß

Siggi


- maseratimerlin - 05.06.2007

Zitat:Original von Jochen
Zitat:Bei Porsche Speedster z.B. war dies anders, ebenso wie jetzt beim großen Lambo Spyder. Dort war und ist vom Hersteller darauf hingewiesen, daß die Verdecke nur eingeschränkt nutzbar oder dicht sind

Dann wird man in Zukunft unter Umständen damit rechnen müssen das GM einen vergleichbaren Ausschluss der Nutzbarkeit ins Manual mit aufnimmt...

Viele grüße,

jochen

Ja, aber das weiß ich dann als Käufer vorher.

Ansonsten habe ich vernommen, daß sie an einer Konstrukzionänderung arbeiten.

Gruß Edgar


- Midnight-Cruiser - 05.06.2007

Zitat:@midnight cruiser

Ich habe nicht nach weiteren Betroffenen gesucht !

Nicht ? Du wolltest dich hier im Forum der Sache annehmen und hattest um die Erfahrungen weiterer Betroffener gebeten. Wie dem auch sei, trotzdem noch mal die Frage: wäre eine Sammelklage möglich oder geht sowas in dem Fall nicht ?


- maseratimerlin - 05.06.2007

Das Institut der Sammelklage gibt es grundsätzlich in Deutschland nicht.