Luftverlust - Druckversion +- Corvetteforum Deutschland (https://www.corvetteforum.de) +-- Forum: Technikforen (https://www.corvetteforum.de/forumdisplay.php?fid=1) +--- Forum: Allgemeines Technikforum (https://www.corvetteforum.de/forumdisplay.php?fid=7) +--- Thema: Luftverlust (/showthread.php?tid=89710) |
- zuendler - 04.11.2016 Hm, wer hätte gedacht dass diese kleine Frage solche Auswirkungen hat? Krampfhaft ist wohl übertrieben, aber mit Reifenpilot repariere ich erstmal nichts. Ich will mir ja die Felge nicht versauen. Wenn es das Ventil ist wird es nachgezogen, bzw getauscht. Es ist ein festes, keins aus Gummi. Wenn es der Reifen ist wird er geflickt (kann ja sein dass ein dünner Draht drin steckt oder so den ich noch nicht gesehen habe) Und wenns an der Felge liegt wird die eben neu abgedichtet. Das wird mit so einem Spezialsilikon gemacht - also wir reden jetzt von der Fuge bei 3-teiligen Felgen, nicht von Löchern im Guss. - maseratimerlin - 04.11.2016 Den Reifen reparieren lassen und zwar vom Fachmann. Und laßt Euch nicht erzählen, daß wäre nicht erlaubt oder wäre ein Risiko. Es ist weder verboten noch risikobehaftet, wenn man es richtig macht. Die Richtlinie und der §36 StVZO sagen auch nichts zum Thema Geschwindigkeitsindex des zu reparierten Reifen aus. Das bedeutet es gibt keine gesetzliche Beschränkung in dieser Hinsicht und damit ist eine Reparatur von Reifen bis hin zum Geschwindigkeitsindex Y bzw. ZR nicht verboten, da sie technisch so zu machen ist, daß der Reifen ohne Bedenken weiter sorglos zu fahren ist. In der Richtlinie wird nur die Schadengröße eingeschränkt. Reifen von Krafträdern im Laufflächenbereich bis maximal 6mm Schadensausdehnung können mit Kombi-Reparaturkörpern durchgeführt werden. Außerhalb des Laufflächenbereichs dürfen Kraftradreifen nicht repariert werden. Bei PKW-Reifen gilt für Laufflächenschäden und Kombi-Reparaturkörper das Gleiche wie bei Kraftradreifen, aber auch außerhalb der Lauffläche sind Reparaturen durch Vulkanisation erlaubt. Das erfordert durch das Reinigen der Schadenstelle (Absatz 3.4) und ein Verschließen des Schadenskanals und das Anbringen eines Reparaturpflasters auf der Reifeninnenseite (Absatz 4). Abdichtungen durch das Einschieben eines Gummipfropfens von außen sind verboten, ebenso wie das Einlegen eines Schlauches ohne Behebung des Schadens. Gruß Edgar - Wesch - 04.11.2016 Hallo Zitat:Abdichtungen durch das Einschieben eines Gummipfropfens von außen sind verboten, Zählt das nun nur für Zitat: aber auch außerhalb der Lauffläche sind Reparaturen durch Vulkanisation erlaubt. oder auch für die Lauffläche ? mfG. Günther - Der Graue - 04.11.2016 Zitat:Original von Subseven Tobi, weder Reifen noch Felge hatten einen Defekt. Das hatte ich herausgefunden. Warum sollte ich also etwas reparieren oder austauschen? Der Reifen mußte nur aus dem Felgenhorn (heißt das so? ) herausgedrückt werden, die Kontaktflächen wurden gesäubert und alles neu montiert. Hält bis heute dicht. Mit Reifenpilot kann man sich auch schön die Drucksensoren ruinieren... Gruß, Martin - maseratimerlin - 04.11.2016 Zitat:Original von Wesch Auch für die Lauffläche, Günther. Das ist und war die Methode, die die Reparatur in Verruf gebracht hat Gruß Edgar - speutz - 04.11.2016 Zitat: Abdichtungen durch das Einschieben eines Gummipfropfens von außen sind verboten Wenn ich mich nicht irre, werden die Gummipfropfen von innen nach außen gezogen, und das ist, wenn ich mich nicht irre, erlaubt. P.S. Sam Hawkins iss klasse.... - maseratimerlin - 04.11.2016 Zitat:Original von speutz Richtig, und sie haben einen großen Teller an ihrem Fuß, der die beschädigte Stelle großflächig abdichtet. Gruß Edgar - Subseven - 04.11.2016 Ja alles klar. Ich habe mich nur noch nie mit Reifenreparatur beschäftigen müssen. Bei mir war es bisher immer ein Totalschaden des Reifens. Und bei geringem Druckverlust, habe ich alle paar Wochen einfach wieder aufgepumpt. - Ibanhetz - 05.11.2016 Machen wir täglich, erlaubt ist nur innerhalb der Lauffläche. Eine beschädigte Reifenflanke = Schrott. - andree - 05.11.2016 Interessantes Thema ! Offenbar wissen auch die wenigsten Reifenhändler darüber bescheid. Jeder sagt zu diesem Thema etwas anderes! Ich hab an der Vette den oben gezeigten Stichling in einem Vorderreifen verbauen lassen. Der Reifenhändler machte es nur ohne Rechnung, da man eine Reparatur an Hochgeschwindigkeitsreifen nicht vornehmen darf. (behauptete er) Die von außen eingesetzten Stopfen dürfe man nach seiner Aussage nur auf Baumaschinen unter 25 km/h verwenden... Bei meinem Alltagswagen hatte ich so einen selbst verbauten Stopfen (siehe Bild) im Vorderrad. War jedenfalls absolut dicht, über die gesamten 3 Jahre hin, bis der Reifen dann abgefahren war. Damals dachte ich allerdings noch, dass es abgesehen von Hochgeschwindigkeitsreifen legal ist. Gut, dass hier mal jemand Licht ins Dunkle bringt. Viele Grüße André |