Vette-Kauf-worauf achten? - Druckversion +- Corvetteforum Deutschland (https://www.corvetteforum.de) +-- Forum: Other Vette-Stuff (https://www.corvetteforum.de/forumdisplay.php?fid=8) +--- Forum: Wer weiß was (https://www.corvetteforum.de/forumdisplay.php?fid=10) +---- Forum: Fragen vor dem Kauf (https://www.corvetteforum.de/forumdisplay.php?fid=54) +---- Thema: Vette-Kauf-worauf achten? (/showthread.php?tid=227) |
- Jürgen - 15.02.2002 Hallo Peter, die Aussage von Reifen-Direkt ist nicht ganz richtig. Die Reifenbindung ist zwar von der EG aus Wettberwerbsgründen untersagt worden, also nicht mehr gültig !!! Aber es gibt einen Sonderfall bei Z bzw ZR Bereifungen. Da die ZR-Bereifung hinsichtlich des Traglastindexes nicht genormt ist, bist Du als Fahrzeughalter verpflichtet über einen Herstellernachweis sicherzustellen, das die von dir gewählte Bereifung den Anforderungen deines Fahrzeugs entspricht. Somit kann es bei einer Kontrolle oder Hauptuntersuchung doch ein paar Probleme ohne Nachweis geben !!! Der Herstellernachweis ist zwar nur Formsache aber bei ZR-Bereifung immer noch erforderlich ! X( X( X( # Gruß Jürgen - Eckaat - 15.02.2002 Hallo Peter,hallo Jürgen, @Peter vielen Dank für Deine Mail.Ich dachte das wäre ein richtiges Dokument.Die Mail hättest Du natürlich auch selbst posten können.Also hier die Mail: << Wenn die gewünschte Reifengröße in Ihrem Fahrzeugschein oder Ihrer ABE eingetragen ist, benötigen Sie keine Unbedenklichkeitsbescheinigung. Sofern keine Eintragung vorhanden ist, müßten Sie sich bitte erst an Ihren Fahrzeughersteller wenden. In diesem Zusammenhang sei angemerkt, daß die sogenannte Herstellerbindung,also die Verpflichtung an bestimmte Reifenmarken, die in manchen Fahrzeugscheinen eingetragen ist, mittlerweile gegenstandslos ist. Aufgrund eines Beschwerdeverfahrens der Europäischen Kommission hat das BMVBM das KBA (Kraftfahrtbundesamt)angewiesen, mit Wirkung vom 01.03.2000 auf diese Eintragungen bei Neufahrzeugen zu verzichten. Die vorhandenen Eintragungen verlieren zum gleichen Termin ihre rechtliche Verbindlichkeit und sind nur noch als Empfehlungen zu betrachten. Mit freundlichen Grüßen Thomas Schneider Schneider@delti.com Delti.com AG >> Viele Grüße Eckaat - Peter/Hamburg - 15.02.2002 Also, langsam bin ich schon etwas verwirrt Bekomme ich denn beim Reifenhändler diese Bescheinigung (Herstellerfreigabe) für die ZR Reifen???? Ich wollte eigentlich nächsten Monat losziehen und mir neue Socken für mein Baby besorgen, und zwar 275/40 ZR 17 General XP 2000, wo bekomme ich denn nun dieses alles!!!! zusammen??? X( - Klaus - 15.02.2002 Hallo Peter, langsam blicke ich hier wieder durch... Die Freigabe bekommt man vom jeweiligen Reifenhersteller gerne geschickt (gefaxt). Meist reicht ein Anruf + ein Fax des KFZ-Scheines (Daten Geschw., Achslast). Innerhalb von 2 Tagen hatte ich 2 Freigaben... Auch über den Reifenhandel soll die Bescheinigung erhältlich sein - Reifenhändler fragen. TÜV gab mir die Auskunft, daß man die Freigabe dann eigentlich immer mitführen soll, zumindest um Erklärungsproblemen auszuweichen. Ich habe mal zu Avon ZZ1 gegriffen, kann aber noch nicht viel sagen... was mir aber sehr gut gefällt ist die Felgenschutzlippe am Reif. Sie bietet ein wenig Schutz gegen Randsteine, die manchmal in feindlicher Absicht gegen den Alu-Felgen springen.... Gruß, Klaus - hdako - 15.02.2002 Diese Randsteine sind aber auch was hinterhältig! Gruß aus Berlin Helmut - Eckaat - 15.02.2002 Besonders entsetzt bin ich über die Tatsache,daß die Randsteine nicht nur hinterhältig sondern auch noch frauenfeindlich sind!...... Viele Grüße Eckaat - Klaus - 15.02.2002 Hallo Helmut, vermutlich sind die berliner Randsteine genauso boshaft wie wie Karlsruher... Als langjähriger Fahrer von "Ballonreifen" (70iger...) haben mich diese Beton- und Granitbrocken eigentlich nie gestört - doch jetzt !?! X( Gruß aus dem Südwesten, Klaus |