C5-Lenksäulen-Blockierung Zusammenfassung ! - Druckversion +- Corvetteforum Deutschland (https://www.corvetteforum.de) +-- Forum: Technikforen (https://www.corvetteforum.de/forumdisplay.php?fid=1) +--- Forum: C 5 Technikforum (https://www.corvetteforum.de/forumdisplay.php?fid=6) +--- Thema: C5-Lenksäulen-Blockierung Zusammenfassung ! (/showthread.php?tid=6248) |
- BAD Hinkel - 20.09.2005 Ich glaube dann ich lasse lieber nichts rummmachen und hake die Sache ab; die Tipps und Stories legen das im Moment nahe. Entspannte Grüße Jürgen - Manni - 27.09.2005 Zitat:Präsi und erstes Mitglied würde ich Manni vorschlagen ... Lieber Jochen, ganz herzlichen Dank für Dein persönliches Ansinnen, lehne aber schon im Vorfeld dankend ab. Mit dem Posten eines Präsi, Vorstand, Teammitglied habe ich bereits meine eigenen – um nicht zu sagen suboptimalen – Erfahrungen gemacht. Herzliche Grüße nach München Manfred - Jochen - 27.09.2005 Zitat:um nicht zu sagen suboptimalen Jetzt polarisierst Du aber . . . Viele Grüße Jochen - C53 - 07.12.2005 Hallo! Ist folgendes neu? Heute morgen ein Anruf vom STVA: Ihr Fahrzeug (C5) ist von einer Rückrufaktion des Herstellers betroffen! Haben Sie schon die erforderlichen Arbeiten ausführen lassen? Meine Antwort: Ja selbverständlich! STVA: Dann müssen sie dies bei uns nachweisen ????? Wieso immer i c h ??? Wer ist den noch betroffen? Gruß Heinz Lenkung - HK-Vette - 07.12.2005 Hallo Heinz, das ist ja ganz was Neues.Wie soll denn der Nachweis erfolgen ? Gruß Helmut - JR - 07.12.2005 STVA: Wer ist das denn? mit abgekürztem Gruß JR - Andy66 - 07.12.2005 hallo JR @ gehe mal davon aus das damit STVA straßenverkerssamt gemeint ist! HK vette@ ...wenn man in seiner werksatt z.b. die schwungscheibe gewechselt bekommen hat - hat man darüber ja eine schriftliche auftragsannahme bekommen und somit sendet man die einfach dem STVA zu und schon müsste das vom tisch sein ! wünsche noch einen schönen tag allen! andy66 - JR - 07.12.2005 Aus welcher gesetzlichen Regelung soll denn eine Verpflichtung des Betroffenen bei einer Rückrufaktion resultieren, irgendjemandem irgendetwas melden zu müssen? Wenn meine C5 von der Lenkschlossaktion betroffen wäre, könnte sich diesbezüglich die Werkstatt samt STVA, wer immer das sein mag, zum Teufel scheren. Never touch a running system! mit das nicht glaubendem Gruß JR - C53 - 07.12.2005 Hallo komme erst jetzt dazu zu antworten: Na klar Straßenverkehrsamt! Ich habe auch langsam die Sch--- voll für jedem Sch--- eine Vorschrift und für alles muß man dann auch noch selbst sorgen Nach der Aussage der A -- muß ich den schriftl. Beleg erbringen, dass die vom Hersteller vorgeschriebenen Arbeiten, erledigt wurden. Bald wandere ich aus. Gruß Heinz - JR - 07.12.2005 Hallo Heinz, lass Dir doch von denen mal erklären, aufgrund welcher Rechtsgrundlage Du irgendwas machen musst ... ...und sie sollen Dir gleich den Rechtsmittelbescheid dazu schicken, damit Du Widerspruch einlegen kannst. Gruß JR |