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C5-Lenksäulen-Blockierung Zusammenfassung ! - Druckversion

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- BAD Hinkel - 20.09.2005

Ich glaube dann ich lasse lieber nichts rummmachen und hake die Sache ab; die Tipps und Stories legen das im Moment nahe.

Entspannte Grüße
Jürgen Yeeah!


- Manni - 27.09.2005

Zitat:Präsi und erstes Mitglied würde ich Manni vorschlagen ...


Lieber Jochen,

ganz herzlichen Dank für Dein persönliches Ansinnen, lehne aber schon im Vorfeld dankend ab. Mit dem Posten eines Präsi, Vorstand, Teammitglied habe ich bereits meine eigenen – um nicht zu sagen suboptimalen – Erfahrungen gemacht.

Herzliche Grüße nach München
Manfred


- Jochen - 27.09.2005

Zitat:um nicht zu sagen suboptimalen

Jetzt polarisierst Du aber . . . Feixen

Viele Grüße

Jochen


- C53 - 07.12.2005

Hallo!
Ist folgendes neu?
Heute morgen ein Anruf vom STVA:
Ihr Fahrzeug (C5) ist von einer Rückrufaktion des Herstellers betroffen! Haben Sie schon
die erforderlichen Arbeiten ausführen lassen?
Meine Antwort: Ja selbverständlich!
STVA: Dann müssen sie dies bei uns nachweisen ?????
Wieso immer i c h ???
Wer ist den noch betroffen?
Gruß Heinz


Lenkung - HK-Vette - 07.12.2005

Hallo Heinz,

das ist ja ganz was Neues.Wie soll denn der Nachweis erfolgen ?

Gruß
Helmut


- JR - 07.12.2005

STVA: Wer ist das denn?

mit abgekürztem Gruß

JR


- Andy66 - 07.12.2005

hallo

JR @ gehe mal davon aus das damit STVA straßenverkerssamt gemeint ist!


HK vette@ ...wenn man in seiner werksatt z.b. die schwungscheibe gewechselt bekommen hat - hat man darüber ja eine schriftliche auftragsannahme bekommen und somit sendet man die einfach dem STVA zu und schon müsste das vom tisch sein !

wünsche noch einen schönen tag allen!

andy66


- JR - 07.12.2005

Aus welcher gesetzlichen Regelung soll denn eine Verpflichtung des Betroffenen bei einer Rückrufaktion resultieren, irgendjemandem irgendetwas melden zu müssen?

Wenn meine C5 von der Lenkschlossaktion betroffen wäre, könnte sich diesbezüglich die Werkstatt samt STVA, wer immer das sein mag, zum Teufel scheren.

Never touch a running system!

mit das nicht glaubendem Gruß

JR


- C53 - 07.12.2005

Hallo
komme erst jetzt dazu zu antworten:
Na klar Straßenverkehrsamt!
Ich habe auch langsam die Sch--- voll für jedem Sch--- eine Vorschrift und für alles muß man dann auch noch selbst sorgen haarsträubend
Nach der Aussage der A -- Geiger
muß ich den schriftl. Beleg erbringen, dass die vom Hersteller vorgeschriebenen Arbeiten,
erledigt wurden.
Bald wandere ich aus.
Gruß Heinz


- JR - 07.12.2005

Hallo Heinz,

lass Dir doch von denen mal erklären, aufgrund welcher Rechtsgrundlage Du irgendwas machen musst ...

...und sie sollen Dir gleich den Rechtsmittelbescheid dazu schicken, damit Du Widerspruch einlegen kannst. King

Gruß

JR