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Verdeckprobleme C6 convertible - Druckversion

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- Klausx - 22.01.2007

Hi Stefan, also ich werde meinen Bekannten da fragen, aber wenn das Gericht den Sachverständigen bestellt, dann muss erst das Gutachten vom Gericht angefordert werden und je nachdem wo das Gericht ist, wird da irgendein regionaler ausgewählt.

Aber das mit der KFZ-Rechtsschutz ist doch dann ok, wenn die das übernehmen, dann wären wir doch da schonmal auf der kostensicheren Seite.

Wo ist dennunser Maseratimerlin ?? Er müsste sich doch da bestens auskennen ... komm melde dich ... lass uns net alles aus den Fingern saugen... bevor wir hier falsche Rechtspfade betreten,
ausserdem wärst du bestimmt als Speerspitze sehr geeignet :-)


- fsahm - 23.01.2007

Hallo,

teilt den Vertragshändlern bitte dieses hier mit:

Zitat:Ursache
Die Schlossfalle am Stellglied für elektrisch unterstütztes Herunterziehen beginnt zu arbeiten, bevor die Tonneau-Verriegelung vollständig im Eingriff steht; deshalb erfolgt kein Herunterziehen.

Behebung
-Das Verdeckmodul (FTM) neu programmieren!!!!!
-Die Verriegelung oder den Mechanismus zum Herunterziehen NICHT erneuern


Überprüfen, um sicherzustellen, dass das Stellglied für Herunterziehen ordnungsgemäß in der Mitte der Verriegelung des Tonneaus ausgerichtet ist. Ist das Stellglied nach rechts versetzt angeordnet (Beifahrerseite), so bewirkt dies das selbe Problem. Das Stellglied für Herunterziehen in die Mitte einstellen oder etwas links von der Mitte.

Kann das Problem durch Justieren des Stellglieds für Herunterziehen nicht behoben werden, so ist das Verdeckmodul (FTM) mit einer aktualisierten Softwarekalibrierung unter Verwendung von Tech 2 ® und Befolgen nachstehender Verfahrensweise neu zu kalibrieren.

Wichtig: Der Tech 2® muss die Softwareversion 24.005 oder aktueller enthalten.

Tech 2® an das Fahrzeug anschließen und einschalten.
1.Wählen - im Menü "F0 Diagnostic".
Spezifikation des Fahrzeugs anhand der Menüoptionen wählen.
2.Wählen - im Menü "F0 Fahrzeugsteuerungssysteme" (F0 Vehicle Control Systems).
3.Wählen-"Computer/Integrierende Systeme".
4.Wählen - im Menü "Modul Setup" .
5.Wählen- im Menü "Verdeckmodul" (Folding Top Module) aus.
6.Wählen- im Menü "Rekalibrierung" . Die Kennung (ID) der FTM-Kalibrierung sollte sich von 9 auf 10 ändern. Dies kann über Modul ID-Information verifiziert werden.

Man kann dann davon ausgehen, dass dann dieses Problem damit behoben ist!


Gruß
Friedel Sahm


- mosty - 23.01.2007

Hallo Friedel wo kommt den das ganze her?


- JR - 23.01.2007

Wenn ich das richtig verstanden habe (auch von der Quelle), bezieht sich die Lösung auf ein Problem des nicht vollständigen Schließens des Verdecks.

Das ist im Normalfall aber gegeben, nur geht es bei hohen Geschwindigkeiten wieder hoch.

Gruß

JR


- Klausx - 23.01.2007

also ehrlich gesagt, ich bin technisch schon etwas bewandert, aber so ganz blicke ich da auch nicht durch, für was das gut sein soll.

Vielleicht könnte man das nochmal bischen näher erläutern ?

Gruß Klaus


- Red Dragon - 23.01.2007

Dann spinne ich den Faden etwas weiter und vermute einmal, daß
Zitat:Das ist im Normalfall aber gegeben, nur geht es bei hohen Geschwindigkeiten wieder hoch.
dieses Problem durch justieren des Stellgliedes behoben werden soll.

Die Software-Anpassung vielleicht nötig ist, um eine höhere Vorspannung (mechanische) der Verriegelungseinheit zu erreichen.
Eventuell wurde hier immer ein Wert überschritten, bei dem die Einheit nachgeben soll (Sicherheit??).


Das war das, was mir dazu einfällt.



Gruß
Wilfried


- maseratimerlin - 23.01.2007

Zitat:Original von Klausx
Hi Edgar,

super schnell Stellung bezogen, prima :-)

Warum slotracer nur quengelt und nicht mal Stellung bezieht weiß ich auch nicht, entweder hat er sein Problem jetzt alleine gelöst, oder er schmollt, weil es nicht so schnell geht wie er sich das vorstellt Kopfschütteln

Müsste man mal in Erfahrungen bringen, wer solch ein Gutachten machen kann, Bekannter von mir ist dipl-ing. für Kfz., er erstellt Tüv-Gutachten und auch Unfall-Gutachten, den werde ich bei nächster Gelegenheit mal um Rat befragen, und ihm die Problematik schildern.

Also ich denke im Prinzip auch, dass wir letztendlich mit dem Dach so leben müssen, es sei denn die Kiste wird komplett gewandelt, aber das will sicherlich auch keiner. Mit dieser ganzen Nachstellerei von dem Verdeck da halte ich relativ wenig von, je strammer da irgendwas gestellt wird, umso schneller bekommt irgendwas wieder auf die Ohren. Aber zu dem Thema gibts hier ja auch schon Postings, am besten hat da wohl der mosty abgeschnitten, da bleibts dicht bis 270.

Könnte mir aber vorstellen, daß von GM ein Finanzausgleich rüberkommt, damit ist das Problem zwar nicht gelöst, aber man kann das Geld dann wieder in die Corvette investieren. :-)

Hier nochmal eine Frage, bei mir ist das so, wenn ich das Verdeck vorne entriegle und dann den Öffnungsknopf betätige rührt sich nichts, erst wenn ich das Dach bei der Entriegelung leicht nach oben drücke, spricht der Elektroschalter an, und das Dach hebt sich, ist das bei euch auch so? Kann doch dann nur anirgendeinem Microschalter liegen.

Gruß Klausx

ist auch bei mir so. gruß edgar


- maseratimerlin - 23.01.2007

Zitat:Original von stefan1964
Zitat:Original von Klausx

Was müssen wir machen um de Angelegenheit mal etwas nachdruck zu verleihen? Brauchen wir da son ein Gutachten, wenn ja, wer macht das ? Ich kene einen KFZ-Sachverständigen da könnte ich mal nachfragen ob der sowas erstellt, dann bräuchte man einen Rechtsanwalt, übernimmt sowas die KFZ-Rechtsschutz ? Wir haben hier doch einen RA, vielleicht könnte er dazu mal was schreiben? Wäre natürlich schön, wenn sich einige in dem Punkt zusammenschließen Einigkeit macht stark oder so ähnlich.

Gruß Klaus

Hallo Klaus,
Rechtschutz übernimmt das.
Beweissicherungsgutachten muss von Sachverständigen, der bei Gericht anerkannt wird, gemacht werden.

Also: Frag deinen Bekannten doch mal, ob er das machen kann. Dann sollten wir das Gutachten gemeinsam nutzen und zahlen (geht das, ein Gutachen für mehrere Fzg.?).

Wenn keiner den Anfang macht wird das nix.

Das ist ein Privatgutachten, kostet nur Geld und hat bei Gericht Keinen Bestand.


BEWEISSICHRUNGSVERFAHREN MIT RECHTSCHUTZ


heißt das Zauberwort.


- Klausx - 23.01.2007

Hi Edgar,

erwähnte ich schonmal, dass ich kein Rechtsanwalt bin Engel

Vielleicht könntest du das mal erläutern wie sowas step by step geht. Was ist ein Beweissicherungsverfahren ... vom Namen her würd ich sagen, irgendjemand beschlagnahmt meine Corvette und behält die solange bis nach sechs Jahren das Verfahren beendet ist Teufel
Irgendwo hattest du auch schonmal gepostet, daß du bereit wärst, in dieser Sache für uns tätig zu werden, kannst du das dann auch mit der Rechtschutz klären .... haaach Fragen über Fragen.

Gottseidank hab ich mit Recht und Gericht nix zu tun, deshalb weiß ich auch nicht, wie man das am besten angeht, .... und die mittäglichen Robensendungen im TV, hatten das Problem nocht nicht Narr

Das mit dem Privatgutachten leuchtet mir ein, ich hätte halt auch nur mal unverbindlich meinen Bekannten gefragt wie er das so sieht, etc. ...

jetzt andere Baustelle:

Also das mit dem Dach ist bei dir auch so, wenn du den Schalter betätigst dass man da vorne an der Verriegelung etwas nach oben drücken muss, damit es sich hebt, meintest du das?
Ist das bei allen anderen auch so ??????
Na ja, mit sowas kann man leben, einmal Arm ausstrecken.


Gruß Klaus


- maseratimerlin - 23.01.2007

Erstens:

1. Deckungszusage der RSV einholen
2. Antrag an das Gericht durch einen vom Gericht zu bestellendenSV festzustellen, daß ein Mangel vorliegt und Frage, wie ist der abzustellen und falls nicht, schränkt er die Gebrauchstauglichkeit so wesentlich ein, daß der Vertrag zurück abgewickelt werden kann, oder wie hoch ist der Minderungsbetrag.
3. Vorschußanforderung Gericht für Kostem des SV
4. RSV zahlt den Vorschuß
5. Gericht schickt Akte an SV
6. SV macht Termin
7. Fahrzeug wird dort vorgeführt
8. SV macht Gutachten
9. Händler wird aufgefordert zurückzunehmen oder Minderung zu zahlen, wenn nix passiert
10. Klage über RSV


Zweitens:

Ja, daß mit dem leichten Hochdrücken ist immer so


Drittens:

Ja ich führe die Verfahren wenn ihr wollt.und hole die Deckungszusage der RSV ein.

Gruß der Anwalt