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Versicherung in Österreich - Druckversion +- Corvetteforum Deutschland (https://www.corvetteforum.de) +-- Forum: Other Vette-Stuff (https://www.corvetteforum.de/forumdisplay.php?fid=8) +--- Forum: Wer weiß was (https://www.corvetteforum.de/forumdisplay.php?fid=10) +--- Thema: Versicherung in Österreich (/showthread.php?tid=86219) |
- chris4303 - 13.01.2016 Diese Ummelderei kostet nichts? Für das hinterlegte ungenutzte Winterkennzeichen fallen keinen Kosten in dieser unbenutzten Zeit an? - stocki26 - 13.01.2016 ![]() ![]() ![]() ich mache das seit Jahren so man hat exakt 6 Monate, dann würde die Kennzeichengebühr fällig (ca. 15,- oder so) - chris4303 - 13.01.2016 Das geht, dass das Winterkennzeichen im Sommer sozusagen ohne Auto ist? - stocki26 - 13.01.2016 ja, wie oben ergänzt über max. 6 Monate - Sting 72 - 13.01.2016 Zitat:Original von stocki26 so ist es Stocki26 so sollte es bei mir ja auch funktionieren tut es aber nicht !!!! mein Makler hat siene Ansbrechperson in Innsbruck sitzen(wurde aber auch schon mit Wien Tel.) aber die sagen ihm, das sie diesen Vertrag nicht so ohne weiteres am Computer bearbeiten können,daher muß das alles nach Wien in die Zentrale wo es händisch eingetragen wird ![]() ![]() bei der Zürich kommt mir es so vor wie: die linke Hand weiß nicht was die rechte Hand macht Lg Walter - stocki26 - 13.01.2016 dazu brauchst Du im Endeffekt auch keinen Berater was Du brauchst sind die Versicherungsbestätigungen und ein wenig Zeit und eine Zulassungsstelle (die sich auskennt) dann kannst Du das (wie ich) selbst erledigen - Piti - 13.01.2016 @Stocki Das heißt, dass die Corvette das stärkere Fahrzeug ist? Gruß Piti - stocki26 - 13.01.2016 ja, denn nur dann macht die Stillegung Sinn ![]() bei meinem zweiten Ami (dem 53er Olds) ist die Motorleistung so gering, dass der normal angemeldetet Pkw meiner Frau sowieso mehr kostet und der Olds daher nebenher das ganze Jahr über angemeldet ist und ohne Mehrkosten mitläuft - Piti - 13.01.2016 Habe gerade meinen Markler darauf angesprochen! Bin gespannt was er mir anbietet! Hab das mit der Oldtimerversicherung auch nicht gewußt! Danke für die Infos an Alle! Piti - stocki26 - 13.01.2016 die Oldtimerversicherung macht aber sicherlich nur dann Sinn, wenn der Oldtimer nicht auf Wechselkennzeichen läuft und das wäre meiner Erfahrung nach nur dann sinnvoll, wenn es sich um ein motorisch ziemlich schwaches Fahrzeug handelt, denn sonst frisst unsere vielgeliebte motorbezogene Versicherungssteuer die Ersparnis bei der Haftpflicht mehrfach wieder auf ![]() ![]() ![]() und um es noch ganz genau zu machen, hier der Hinweis auf die Kat-Steuer ![]() 2.5.5.1. Oldtimer und Steuererhöhung für KFZ ohne Katalysator 147 Gemäß § 5 Abs. 1 Z 2 lit. a letzter Satz KfzStG 1992 erhöht sich für vor dem 1. Jänner 1987 erstmals im Inland zum Verkehr zugelassene Personen- und Kombinationskraftwagen mit Fremdzündungsmotor (Ottomotor) ohne geregelten Dreiweg-Katalysator die Steuer um 20%, sofern nicht nachgewiesen wird, dass das KFZ die gemäß § 1d Abs. 1 Z 3 Kategorie A oder B der Kraftfahrgesetz-Durchführungsverordnung 1967, BGBl. Nr. 399/1967 idF BGBl. Nr. 579/1991, vorgeschriebenen Schadstoffgrenzwerte einhält. 148 Mit einer "weißen" Begutachtungsplakette gekennzeichnete KFZ unterliegen nicht der erhöhten Steuer. Eine "grüne" Begutachtungsplakette ist hingegen nicht ausreichend für den Nachweis über die Einhaltung der Schadstoffgrenzwerte. 149 Bei dieser Bestimmung handelt es sich nicht um eine "Strafsteuer", sondern eine im Gesetz zwingend vorgesehene Erhöhung. Es wird dabei nicht auf das Baujahr, die Bauart oder den Zeitpunkt des Imports des KFZ, sondern auf die erstmalige Zulassung im Inland abgestellt. Liegt der Zeitpunkt der erstmaligen Zulassung im Inland nach dem 1. Jänner 1987, wird die Erhöhung nicht ausgelöst. |