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Fragen rund um unser C6 Angebot - Druckversion +- Corvetteforum Deutschland (https://www.corvetteforum.de) +-- Forum: Händlerangebote (https://www.corvetteforum.de/forumdisplay.php?fid=80) +--- Forum: Schmidt Revolution (https://www.corvetteforum.de/forumdisplay.php?fid=101) +--- Thema: Fragen rund um unser C6 Angebot (/showthread.php?tid=25601) |
- hardbody - 01.04.2008 Zitat:Original von C53 Hallo Heinz, was meinst Du denn genau? Ich habe ihm schon geschrieben, dass ich auf ein Angebot warte.. ![]() Peter - C53 - 01.04.2008 Hallo Peter! Schau mal in den "Urtraed" ich komme hier langsam durcheinander ! Gruß Heinz ![]() - slotracer - 01.04.2008 Zitat:Original von hardbody @c53 @hardbody ihr seid wohl beide nicht im richtigen Tread , lest mal bitte nach. Mfg. Max ( Slotracer) ![]() ![]() - C53 - 01.04.2008 Rrrrrichtig Max ![]() Gruß Heinz ![]() RE: Fragen rund um unser C6 Angebot - slotracer - 01.04.2008 Zitat:Original von Schmidt Revolution Ps. Ach ja , nur das Sie Bescheid Wissen die Probleme bestehen immer noch , aber ich bin dabei mein Problem wo Sie geschaffen haben mit meinem Anwalt zu lösen. Max - Gil Speed - 02.04.2008 Bin ja richtig geschockt, dass es beim teuersten Felgenanbieter auch solche Probleme gibt? ![]() Dann solche Antworten??? ![]() Wenn Slotracer sich sogar vorher bei dem Laden erkundigt hat, dann ist er vorsätzlich getäuscht worden. Der Vorteil für "Schmidt" war damals, dass Slotracer die Dinger aus zweiter Hand gekauft hat und die Herren sich das "Grademachen" gegenüber dem Erstkäufer gespart haben. So wird was "gemeinschaftliches" daraus... Und da denken andere noch daran, dort was zu kaufen? ![]() Sorry, aber so eine Reaktion auf "Fehler", die im eigenen Haus gemacht wurden, ist Charakersache und spiegelt meist das grundsätzliche Verhalten bei Geschäften. Hatte Dirk nicht auch schon Qualitätsmängel mit den Dingern? Ich finde die Antworten hier von "Schmidt" legen offen, dass Slotracer die Wahrheit sagt. Man hat ihn wissentlich mit einer falschen Aussage zum Kauf bewegt, um sich jetzt darauf beziehen zu können, dass Slotracer kein Vertragspartner ist. Und dann nicht zu antworten, weil man ja schon telefoniert hat... ![]() Also für die Schweinepreis, die die aufrufen, muss der Service deutlich besser sein. ![]() - maseratimerlin - 02.04.2008 Das Problem dürfte sein, daß der Verkäufer, von dem Slotcar gekauft hat, der Vertragspartner von Schmidt ist, und seine Ansprüche auf Rückabwicklung gegen Schmidt nicht geltend gemacht hat - falls er die selben Probleme mit der Kombi hatte - sondern die Felgen / Reifen ohne Namhaftmachung des Problems an Slotcar verkauft hat. Das könnte auf Seiten des Verkäufers - bei nachweisbarer Kenntnis des seinerseits- den Tatbestand des Betruges erfüllen. Hätte er die Anspüche an Slotcar abgetreten, hätte jadoch das Prozeßrisiko, so daß der von Slotcar gewählte Weg, den Verkäufer zu verklagen, der bessere war. Ob Schmidt dort wirklich etwas verkauft hat, dem die zugesicherte Eigenschaft fehlte, wissen nur Schmidt und der jetzige Verkäufer, weshalb man mit einer Verurteilung der Fa. Schmidt vorsichtig sein sollte. Gruß Edgar - Gil Speed - 02.04.2008 Naja, Edgar, lies doch mal bitte, was da steht... Man konnte nicht einen Kunden nennen, bei dem die Kombi funktioniert. Dann hat man wohl die Kombi auch schon aus dem Programm genommen... Das macht man doch nicht, wenn alles in Ordnung ist? Und wenn man nun die Erkenntnis hat, dass was nicht in Ordnung ist, geht man nicht so mit Kunden um... Denn auch wenn ich die Ware nicht direkt bei "Schmidt" gekauft habe, bin ich als Besitzer von Original Schmidtfelgen auch ein Schmidtfelgenkunde. Er hat sich als solches auch bei dieser Firma gemeldet, die sich darauf beruft, dass sie in diesem Fall nicht der "Vertragspartner" sind. Rechtlich einwandfrei, als Kundenumgang gehts gar nicht... ![]() Abgesehen von der evtl. tatsächlichen Betrugsabsicht, braucht man daher nicht über eine unvorsichtige "Verurteilung" nachdenken. Der gezeigte Umgang mit dem Kunden, reicht mir schon aus, um zu entscheiden, dass ich keinen Schweinepreis bezahlen würde, um mich so behandeln zu lassen. Jeder hält auf seine Weise seinen Ruf sauber...und ich glaube, für "Schmidt" wäre es auf lange Sicht billiger gewesen, sich bei Slotracer grade zu machen...obwohl sie rechtlich nur dem Erstkäufer gegenüber dazu verpflichtet gewesen wären, als jetzt hier mit solchen "Charakterzügen" bekannt zu werden. Schau mal auf die Klicks, die dieser Thread schon hat... Gibt es eigentlich keine Innung, die solche Fehler überwacht und dafür sorgt, dass Händler nicht sowas verkaufen? Wenn ich mir vorstelle, dass ich mit dem Wissen, dass mein Auto deutlich hinter der 300 Km/h Grenze seine Höchstgeschwindigkeit erreicht, zum Überholvorgang ansetze und ich mitten im Gegenverkehr beim Überholen von der ASR gestoppt werde, weil die "Schmidtherren" diese fehlerhafte Kombi verkauft haben... ![]() Sorry, da hört es bei mir auf. Alleine den Kunden mit dieser Kombi weiterfahren zu lassen, sollte schon bestraft werden! Jeder Autohersteller macht ne kostenlose Rückrufaktion...egal wer gerade Besitzer des Fahrzeugs ist...ausserdem könnte man auch beim Tüv ansetzen, der offensichtlich auch nicht richtig hingeschaut hat. Tritt man dem auf die Füße, werden die Schmidtprodukte vielleicht mal genauer geprüft. - badboy1306 - 02.04.2008 @gil hi,also ich muss sagen bei mir war die fa.schmidt damals total hilfsbereit ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() - slotracer - 02.04.2008 Zitat:Original von badboy1306 @badboy freut mich das die sich bei Dir bemüht haben ,ich bin auch Geschäftsmann aber erstens behandle ich meine Kunden gleich und zweitens stehe ich für meine Fehler gerade . Dieser Fall wird sicher trotzdem zu denen zurück führen wenn der wo mir die Felgen verkauft hat die Felgen zurück nehmen muss . Ich glaube nicht das der dann die Felgen wegwirft sondern da er ja die Felgen als erstkunde gekauft hat steht ja der Hersteller dafür gerade. @Gil Speed Gibt es eigentlich keine Innung, die solche Fehler überwacht und dafür sorgt, dass Händler nicht sowas verkaufen? Wenn ich mir vorstelle, dass ich mit dem Wissen, dass mein Auto deutlich hinter der 300 Km/h Grenze seine Höchstgeschwindigkeit erreicht, zum Überholvorgang ansetze und ich mitten im Gegenverkehr beim Überholen von der ASR gestoppt werde, weil die "Schmidtherren" diese fehlerhafte Kombi verkauft haben... Sorry, da hört es bei mir auf. Alleine den Kunden mit dieser Kombi weiterfahren zu lassen, sollte schon bestraft werden! Jeder Autohersteller macht ne kostenlose Rückrufaktion...egal wer gerade Besitzer des Fahrzeugs ist...ausserdem könnte man auch beim Tüv ansetzen, der offensichtlich auch nicht richtig hingeschaut hat. Tritt man dem auf die Füße, werden die Schmidtprodukte vielleicht mal genauer geprüft. Gute Idee muß ich mal mit meinem Anwalt bereden ![]() |