Freigang Stabi vorn - Druckversion +- Corvetteforum Deutschland (https://www.corvetteforum.de) +-- Forum: Technikforen (https://www.corvetteforum.de/forumdisplay.php?fid=1) +--- Forum: C 5 Technikforum (https://www.corvetteforum.de/forumdisplay.php?fid=6) +--- Thema: Freigang Stabi vorn (/showthread.php?tid=25481) |
- MadTom - 23.03.2007 Gratulation. Brauchtest Du speziell für die Stabis irgendwelche Unterlagen/Papiere? Das rot sieht gut aus! Gruß Tom - Rüdi - 23.03.2007 Hallo Tom, nein.... habe Sie nur der Vollständigkeit mit eingetragen . Ist auch kein Problem gewessen. Eigentlich sind nur Federn ertragungspflichtig . Habe die Rechnung mit bei den Papieren abgegeben wo die Teilenummer und der Hinweise Orgiunal GM Teile statt und schon war es eingetragen......... Gruß Rüdiger - MadTom - 23.03.2007 Danke für die Info Gruß Tom - J.M.G. - 23.03.2007 Kurze Rechtsfrage: Seit wann müssen Teile eingetragen werden, die bereits in der Betriebserlaubnis des Fahrzeugs inkludiert sind? Das FE4-Fahrwerk (Z06) ist ja in der BE der C5 (auch Europaversion) mit drin...hat sich da die Rechtslage zum 1.3. verschärft? - Jochen - 23.03.2007 Kann mir nicht vorstellen das bei Einbau von Orininool GM Ersatzteilen eine Eintragung notwendig ist, auch wenn diese nicht ab Werk verbaut wurden. Z.B. Bremsen, oder ein Z51 Fahrwerk in ein FE1 werksmässig ausgestattetes Modell (Umrüsten auf Z51 Federn, Dämpfer und Stabis)... Sicher ist dies auch kaum für einen TÜV Prüfer zu erkennen. Es sei denn er kennt die Durchmesser der einzelnen Stabis für die verschiedenen Modelljahre. Und auch da kann ja ein Z51 schon ab Werk als Option verbaut gewesen sein... achso, er könnte den Ausstattungsaufkleber mit den Optionscodes überprüfen war nur ein Scherz... Grüße Jochen - Rüdi - 23.03.2007 Hallo Tom, Hallo Jochen, ich habe nicht gesagt das man das muss...... Ich habe nur als ich das KW Gewindefahrwerk habe eintragen lassen die Änderung auf die Z06 Stabis mit aufnehmen lassen. So zu sagen als Komplettpaket. Man brauch es nicht, nur so gibt es meiner Meinung keine Diskutionen was verbaut ist wenn mal doch nachgeschaut werden sollte. Auf jeden Fall ist es ein neues FAHRGEFÜHL....... Ich hatte nur das FE1 Fahrwerk . War eine gute Überlegung mit dem Fahrwerk auch die Stabis zu tauschen. Seitenneigung erheblich gegen das Serienfahrwerk reduziert. Gruß Rüdiger - badboy1306 - 24.03.2007 hallo rüdi,das ist doch die hauptsache,habe auch schon mal an die stabis gedacht von der zo6 werde das mal in angriff nehmen gruss dirk - MadTom - 24.03.2007 Zitat:Original von Rüdi Hi Rüdiger, hatte ich auch genauso verstanden und wenn Du sowieso schon beim Prüfer warst. Gruß Tom - Jochen - 24.03.2007 Zitat:Eigentlich sind nur Federn ertragungspflichtig Rüdi, es ging doch um diese Aussage von Dir. Was fraglich ist da es sich um ein normales GM Originalteil handelt das bei anderen C5 Modellen ab Werk bereits verbaut ist - ohne das dies in irgendwelchen Papieren stehen würde... Warum sollte das eingetragen werden müssen? Grüße, Jochen - J.M.G. - 24.03.2007 Hallo Rüdi, ich denke Du hast richtig gehandelt. Besser man hat als man hätte - und da Du eh beim TüV wegen anderer Eintragungen warst, hat das sicherlich nicht geschadet. Ob es rechtlich zwingend notwendig war die Stabis einzutragen sei dahingestellt. Eine andere Frage drängt sich mir jedoch auf: Du hast eine 2004er, EU-Modell nehme ich an. 2004 gab es in Europa 3 Fahrwerke: FE4, FE3 und FE1 mit F55. FE4 kann man denke ich ausschließen, aufgrund der Farbe Deiner C5. FE3 war Serie. FE1 gab es nur mit den F55-Dämpfern. Hast Du diese ausgebaut? Falls ja - gab es irgendwelche Schwierigkeiten dabei (Fehlermeldungen), oder wurden diese im BCM deaktiviert? Wie ist das alles abgelaufen? Interessierte Grüße! |