Ein Schiff wird kommen........ - Druckversion +- Corvetteforum Deutschland (https://www.corvetteforum.de) +-- Forum: Technikforen (https://www.corvetteforum.de/forumdisplay.php?fid=1) +--- Forum: C 6 Technikforum (https://www.corvetteforum.de/forumdisplay.php?fid=74) +---- Forum: C6 ZR1-Technikforum (https://www.corvetteforum.de/forumdisplay.php?fid=121) +---- Thema: Ein Schiff wird kommen........ (/showthread.php?tid=51298) |
- chrisV8 - 16.12.2010 Hallo Tom Ich würde Deine zuständige Zulassungsstelle anrufen - fzsz - 16.12.2010 Bei der Zulassung brauchst Du das Auto nicht. Die für die Zulassung erforderlichen Papiere (TÜV-Gutachten, etc.) bekommst Du von Molle. Dann brauchst Du nur noch die Unbedenklichkeitsbescheinigung (bekommst Du vom Zoll) und den Title (hast Du wahrscheinlich schon von Axel per Einschreiben bekommen). Mit dem ganzen Zeugs gehst Du zur Zulassungsstelle und bekommst deine Schilder. Fertig, mehr ist da nicht. Kostet etwas mehr als eine ganz normale Zulassung, aber ist im Grunde das Gleiche. Ich würde noch vom Title eine anständige Fabkopie machen oder scannen. Der Title wird nämlich von der Zulassungsstelle eingezogen bei der Zulassung. Dafür gibt es dann Brief und Schein. - TIKT-Performance - 16.12.2010 Zitat:Original von fzsz Ich hab ein Certificate of Origin for a Vehicle und das hat mir Axel ja schon im Original geschickt, den Rest wie von dir beschrieben............... - fzsz - 16.12.2010 Zitat:Original von TIKT-PerformanceStimmt, Deine war ja noch nie zugelassen und ist nagelneu. Certificate of Title heißt der Schrieb bei Gebrauchten. - TIKT-Performance - 16.12.2010 Zitat:Original von TIKT-Performance Das schreibt das Landratsamt in Rosenheim ............ war ja wieder klar • einen gültigen Personalausweis oder einen gültigen Reisepass mit einer neuesten Meldebescheinigung Ihrer Wohnsitzgemeinde. • Bei der Zulassung auf eine Firma, einen gültigen Handelsregisterauszug und die Vollmacht einer unterschriftsberechtigten Person der Firma. • Bei Minderjährigen die Einverständniserklärung aller Erziehungsberechtigten und deren Ausweise. • Bei Vereinen ist ein Vereinsregisterauszug und die Bestimmung einer verantwortlichen Person, die als Fahrzeughalter eingetragen wird, erforderlich. Diese Person hat sich auszuweisen. • Bei Vereinigungen (GdbR) ist ein Nachweis über die Vereinigung und die Bestimmung einer verantwortlichen Person, die als Fahrzeughalter eingetragen wird, erforderlich. Diese Person hat sich auszuweisen. Von allen Beteiligten der Vereinigung sind Kopien der gültigen Ausweisdokumente vorzulegen. • Versicherungsbestätigung von Ihrer Versicherung mit einer 7-stelligen Referenznummer • Unbedenklichkeitsbescheinigung des Zollamtes bei Fahrzeugen aus nicht EG-Mitgliedsstaaten • Einfuhrumsatzsteuererklärung bei Fahrzeugen aus EG-Mitgliedsstaaten • EG-Typgenehmigung oder Zulassungsbescheinigung Teil II (Fz.-Brief) • Können die Daten nicht aus der EG-Typgenehmigung übernommen werden, technisches Datenblatt vom TÜV • Teilnahmeerklärung zum Lastschrifteinzugsverfahren • Vorführung des Fahrzeugs nach der Kennzeichenzuteilung und vor Ausgabe der Zulassungsbescheinigung Teil II bei der Kfz-Zulassungsbehörde• Besitznachweis (Original-Kaufvertrag bzw. Original-Rechnung) • ggf. Vollmacht für Beauftragten. Der - fzsz - 16.12.2010 Zitat:Original von TIKT-Performance Mein Gott, wie sind die denn drauf???? Also ich kann Dir nur sagen, dass ich mit meinen Papieren im März 2010 zur Zulassungsstelle nach Waldkraiburg (Außenstelle von Mühldorf) gefahren bin (ohne Z06), dort eine nette Dame meine Unterlagen genommen hat und gefragt was ich denn gerne für eine Nummer hätte. Daraufhin hat sie mehrere verfügbare kurze Nummern rausgesucht und gemeint ich solle doch gleich mal zum Schilderfritze um die Ecke gehen und mal kontrollieren lassen mit welcher Nummer ich das kleinste Schild bekomme. Sie würde inzwischen die Papiere fertigmachen und dafür braucht sie eine halbe Stunde und wenn ich wiederkomme trägt sie nur noch die Nummer in den Schein ein, stempelt die Schilder und schon bin ich fertig. Ich bin dann mit den Schildern zur Werkstatt gefahren, hab sie angeschraubt bzw. geklebt und bin mit meinem Schnauferl überglücklich heim gefahren. Fertig. Es kann doch wohl nicht sein, dass die Zulassungsvorschriften in 2 Nachbarlandkreisen unterschiedlich sind. Alles Gute und viel Glück Franz - TIKT-Performance - 16.12.2010 Mal sehen, wenn mir das Blöd wird, melde ich sie eben hier Bad Homburg an und dann im neuen Jahr eben um.................... - Jonjey - 16.12.2010 Vielleicht möchten die aber auch nur einfach mal so n wunderschönes Auto sehen...? - corvette_fever - 16.12.2010 Vielleicht ist die Website auch nur veraltet - es gab da eine Gesetzesänderung! - Olly - 16.12.2010 Zitat:Original von corvette_fever Ich wolltes es gerade sagen. Warum dort so streng. Thomas, ruf doch in RO mal direkt an oder schick einer der Jungs vorbei und lass das klären. Auf jetzt............... Daumendrückende Grüße Olly |