GROSSER VERSICHERUNGS-VERGLEICH - Druckversion +- Corvetteforum Deutschland (https://www.corvetteforum.de) +-- Forum: Other Vette-Stuff (https://www.corvetteforum.de/forumdisplay.php?fid=8) +--- Forum: Wer weiß was (https://www.corvetteforum.de/forumdisplay.php?fid=10) +--- Thema: GROSSER VERSICHERUNGS-VERGLEICH (/showthread.php?tid=3177) |
- fliegerdidi - 15.02.2006 Zitat:Original von missyJa klar... aber anscheinend hast du das nicht richtig verstanden. Wenn dein Mann jetzt "ein Zweitfahrzeug auf sich anmeldet, fängt er mit 125 % an. In 5 Jahren ist er dann ung. bei 70-80 % ( weis ich nicht so genau ). Wenn " Du " jetzt nachweissen kannst, dass Du nach der Zeit, deinen Führerschein auch schon 5 Jahre hast, könnt ihr die Prämie von Ihm auf Dich überschreiben lassen. Grüsse Didi - missy - 15.02.2006 wenn der zweitwagen dann ein unfall baut steigen die prozente fürs erste auto auch. nu ja aber ist ja eigentlich egal mein mann und ich haben uns dafür entschieden also von daher. - JR - 15.02.2006 Manche® ist eben der Feind seines eigenen Geldes! mit kopfschüttelndem Gruß JR - fliegerdidi - 15.02.2006 Zitat:Original von JRKopfmitschüttel - Rüddy - 15.02.2006 Zitat:Original von JR Bei mir dient eine Kawa KR 175 mit mächtigen 17 PS als Rabattschinder. TÜV ist schon seit 2 Jahren abgelaufen, juckt aber nicht - wird nicht bewegt. Kostet im Jahr die stolze Summe von ca. EUR 80,00 inkl. Steuer. Je nach anzumeldendem Neuvertrag ist das im ersten Jahr wieder drin..... prämiensparende Grüße Rüddy - Frank the Judge - 15.02.2006 Ein bißchen off-topic. Zitat:TÜV ist schon seit 2 Jahren abgelaufen, juckt aber nicht - wird nicht bewegt.Dann sieh mal zu, dass das Gefährt keiner zu sehen bekommt. Auch wenn das Moped nicht bewegt wird und nur in der heimischen Garage steht, ist eine hübsche Buße fällig. In Bayern meldet die Zulassungsstelle eine TÜV-Überziehung beim Abmelden sogar der Polizei. So auch geschehen bei einem, der sein Motorrad restauriert hat. Es war in alle Einzelteile zerlegt, aber nicht abgemeldet. TÜV war einige Jahre überfällig. $$$ - fliegerdidi - 15.02.2006 Zitat:Original von RüddyKawa KL 250 ,auch 17 Ps ,+ Zyndapp DB 200, 7,5 Ps ..hähäääää und wird nur zum TÜF bewegt. geiziger Schwabe Didi `s wird nix verschenkt - AlexStgt - 15.02.2006 Zitat:Original von missy DAS gilt eigentlich nur dann, wenn auch BEIDE beide Fahrzeuge mit dem GLEICHEN Rabatt laufen ! 125% klappt eigentlich fast immer. Aber wie schon gesagt, jede Versicherung hat unterschiedliche Bedingungen. - Midnight-Cruiser - 15.02.2006 Zitat:wenn der zweitwagen dann ein unfall baut steigen die prozente fürs erste auto auch Das ist mir neu. Die Prozente steigen nur für den Wagen, mit dem man einen Unfall hatte, und nicht auch für den oder die anderen Fahrzeuge; bei diesen bleiben die Prozente erhalten. Hatte ich selbst erst vor kurzem. Zitat:jede Versicherung hat unterschiedliche Bedingungen. Die Versicherungen haben im Prinzip alle die gleichen Bedingungen, denn sie sind an die allgemeinen Versicherungsvertragsbedingungen gebunden, und die werden vom Bundesaufischtsamt für das Versicherungswesen genehmigt und kontrolliert. Von diesen Bedingungen können sie natürlich nach "oben", d.h. zu Gunsten der Kunden, abweichen, aber nicht nach "unten". So kommen dann z.B. Rabatte zustande, die eine Versicherung gewährt, die andere nicht. - Franky - 15.02.2006 Zitat:Die Prozente steigen nur für den Wagen, mit dem man einen Unfall hatte, und nicht auch für den oder die anderen Fahrzeuge Absolut richtig. Es wird immer nur der vom Schaden betroffene Vertrag erhöht. Ausnahme: Man läst den Schadenfreiheitsrabatt zwischen zwei (oder mehr) Verträgen hin- und herpendeln, z.B. bei Saisonfahrzeugen. Zitat:Von diesen Bedingungen können sie natürlich nach "oben", d.h. zu Gunsten der Kunden, abweichen, aber nicht nach "unten". Auch richtig. Die allgem. Kraftfahrtversicherungsbedingungen (AKB) sind bei den Versicherern gleich. Wobei es aber auch noch ältere AKB's gibt; die aber nur noch für den Bestand gelten und das auch nur noch bis zur nächsten Vertragsumstellung. Unterschiede gibt es in den Tarifbedingungen (TB). Dort kann der Versicherer z.B. Verbesserungen, Rabatte (Garage, Fahrleistung, etc.) oder seine SFR Einstufungen regeln. Wobei letztere größtenteils identisch sind. In den TB sind dann auch die Regelungen zur Zweitwageneinstufung oder zur Ersteinstufung für Fahranfänger geregelt. Das kann nämlich auch jeder Versicherer selber bestimmen. Aber wirkliche Unterschiede gibt es dort, mit ein paar Ausnahmen, nicht. Individualvereinbarungen kann natürlich auch jeder Versicherer Vereinbaren, wenn sie denn die AKB nicht aushebeln, aber für einen einzelnen Vertrag wird das kaum ein Versicherer machen. Viele Grüße Frank |