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Neue Fahrzeug-Zulassungsdokumente
#1
Hallo,

ab Juni 2004 sollen neue Fahrzeug-Zulassungsdokumente eingeführt werden, die den bisherigen Fahrzeugschein und den Fahrzeugbrief ersetzen. Der Grund dafür liegt in der Angleichung der Zulassungsdokumente im europäischen Raum. Diese Änderung ist für Neuwagenkäufer nicht sonderlich entscheidend, aber Käufer eines Gebrauchtwagens werden wohl sehr schnell mit den neuen Papieren in Berührung kommen.

Laut dem Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) in Flensburg werden sich die neuen Dokumente optisch und inhaltlich von den bekannten Exemplaren unterscheiden – vor allem werden sie aber anders heißen. So wird aus dem Fahrzeugschein die Zulassungsbescheinigung Teil I, der Fahrzeugbrief wird entsprechend zur Zulassungsbescheinigung Teil II.

Weiss jemand von euch, wie die Dokumente aussehen?
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#2
@Hallo Manni!

Das ärgerliche daran soll sein, dass nur noch maximal 2 Vorbesitzer (oder Eigner insgesamt ? - bin mir da nicht sicher) in dem neuen Fahrzeugbrief, oder wie immer das Ding heißt, drin stehen sollen.

Das wird es inbesondere bei älteren Autos schwierig machen, deren komplette Historie verfolgen zu können.

Bilder vom Aussehen der Dokumente habe ich noch nirgends gesehen.

mit zugelassenem Gruß

JR
[Bild: cf_sig_2009.jpg]
Es ist schade, dass nicht mehr das Erreichte zählt, sondern das Erzählte reicht!
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#3
2004 gibt es neue Auto-Dokumente

Flensburg (dpa/gms) - Europa rückt zusammen: Ab Mitte 2004 werden neue Zulassungsdokumente eingeführt, die den bisherigen Fahrzeugschein und den Fahrzeugbrief ersetzen. Der Grund dafür trägt die Bezeichnung «Harmonisierung der Zulassungsdokumente». Diese europäische Richtlinie 1999/37/EG hat den Sinn, die Bescheinigungen europaweit zu harmonisieren.

Wenn die neuen Dokumente vergeben werden, ist diese Änderung nicht nur für Neuwagenkäufer wichtig. Auch Käufer eines Gebrauchtwagens werden wohl schneller die neuen Papiere in den Händen halten, als sie denken.

Laut dem Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) in Flensburg werden sich die neuen Dokumente zum Teil optisch und inhaltlich von den bekannten Exemplaren unterscheiden - vor allem werden sie aber anders heißen. So wird aus dem Fahrzeugschein die Zulassungsbescheinigung Teil I, der Fahrzeugbrief wird entsprechend zur Zulassungsbescheinigung Teil II. Geplant ist die Umsetzung der Richtlinie für den 1. Juni 2004 - eine entsprechende Verordnung ist in Vorbereitung.

«Die Zulassungsbescheinigung Teil I wird sich vom Format her nicht von dem bisherigen Fahrzeugschein unterscheiden. Es bleibt bei dem faltbaren Papier», erklärt Astrid Bockhorn vom KBA. Wesentlich auffälliger ist das Format des Fahrzeugbrief-Nachfolgers: «Er wird künftig das DIN-A4-Format haben.» Außerdem wird er nicht mehr so viele Informationen über das Fahrzeug wie bisher enthalten.

Hintergrund ist laut Rainer Hillgärtner vom Auto Club Europa (ACE) in Stuttgart, dass dieses Dokument nicht vorrangig dazu dient, die Fahrzeugdaten festzuhalten. Es sei vielmehr in erster Linie eine Besitzurkunde. «Wesentlich sind hier die Personaldaten, mit denen der Brief einen Käufer als rechtmäßigen Halter des Fahrzeugs ausweist.»

Die Umstellungen im Nachfolger des bisherigen Fahrzeugscheins werden sich laut Hans-Peter David vom Dekra Technology Center in Klettwitz (Brandenburg) vor allem im grenzüberschreitenden Verkehr bemerkbar machen. «Bisher waren die Bezeichnungen und Angaben auf den Papieren der verschiedenen europäischen Länder nach jeweils eigenen Systemen verteilt.» Mit den vereinheitlichten Papieren wird also auch den Kontrolleuren an den Grenzen die Arbeit erleichtert.

Statt der bisher im deutschen Fahrzeugschein gebräuchlichen Erläuterungen wie «Fahrzeug-Identifizierungsnummer» oder «Leistung kW» gibt es nun in allen Ländern identische Kurz-Codes. Laut Astrid Bockhorn vom KBA steht beispielsweise der Code «C1» für den Inhaber der Zulassung-Bescheinigung. Die Erklärungen zu den Codes stehen aus Platzgründen auf der Rückseite.

Laut Hans-Peter David bleibt es aber grundsätzlich beim bekannten Erscheinungsbild mit grünem Druck auf weißem Papier. Oben auf dem Dokument stehen neben dem D-Kennzeichen aber die neuen Bezeichnungen der Bescheinigungen in den übrigen Sprachen der EU. Um Unklarheiten zu vermeiden, werden die geläufigen Begriffe Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief noch in Klammern kleiner darunter gedruckt. Zusätzlich gibt es Sicherheitsmerkmale im Papier zum Schutz gegen Fälschung.

Eine der größten Veränderungen bei der Umstellung der Papiere wird mancher vermutlich erst auf den zweiten Blick registrieren - spätestens aber beim Kauf eines Gebrauchtwagens: Bisher konnten im Fahrzeugbrief sechs Fahrzeughalter nacheinander eingetragen werden. «Künftig werden es nur noch zwei sein. Das hat datenschutzrechtliche Gründe», erklärt Rainer Hillgärtner. Für die Datenschützer war es nicht mehr hinnehmbar, dass die Anschrift und weitere Daten eines ehemaligen Fahrzeughalters noch Jahre später und nach wiederholtem Besitzerwechsel Schwarz auf Weiß auf dem Papier stehen.

In Zukunft heißt das allerdings, dass der Fahrzeugbrief beim Halterwechsel öfter erneuert wird. «Der Briefwechsel-Intervall wird sich beschleunigen», so Hillgärtner. Wird zum Beispiel statt eines Neuwagens ein fast neuer, aber schon zugelassener Vorführwagen im Autohaus gekauft, sind beide Plätze für Haltereintragungen ausgefüllt. Schon der dritte Käufer benötigt ein neues Dokument. «Die Gebühren für die Neuausstellung eines solchen Dokuments schwanken je nach Aufwand.» Derzeit sind es laut Hillgärtner 10 bis 50 Euro. Nun steigen die Kosten für die Zulassungsbescheinigung Teil I laut KBA um 50 Cent bis 1 Euro. Für den Teil II gibt es keine Veränderungen.

Auf die kommenden Änderungen müssen sich übrigens alle Autobesitzer einstellen - auch solche, die einen älteren Wagen mit dem bekannten Brief haben. Laut dem KBA wird die «harmonisierte Zulassungsbescheinigung» nicht nur dann ausgestellt, wenn ein Fahrzeug neu zugelassen wird. Auch wenn aus anderem Anlass ein Austausch der Papiere nötig ist - wie bei der Umschreibung auf einen neuen Halter - gibt es künftig Zulassungsbescheinigung Teil I und II.



© dpa - Meldung vom 16.12.2003 09:47 Uhr
[Bild: CCHHBanner2.jpg]
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#4
Na das wird ja dann ein Eldorado für Zulassungsbetrüger, die dann einen Wagen aus 21. Hand als aus 3. Hand verkaufen können.

@ EU-Harmonisierung: Zum K....n Zum K....n Zum K....n Zum K....n Zum K....n
Gruß, Midnight-Cruiser Hallo-gruen
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#5
Es müßte dann zusätzlich vom KBA eine VIN-Check analog zu carfax und anderen geben, damit man sich die zusätzlichen Daten - es müßen ja nicht die Adressen sein - abrufen kann. Durch wieviel Hände, bzw. Füße, ein Fahrzeug bereits gegangen ist, ist immernoch eines der wichtigen Beurteilungskriterien.
Hallo-gruen , .......  vette Grüße, Gerd

                 °°  °°  

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#6
@ Porter:

Glaubst du an Wunder oder Märchen ? Ich nicht......
Gruß, Midnight-Cruiser Hallo-gruen
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#7
Zitat:Glaubst du an Wunder oder Märchen ? Ich nicht......


Türlich, ich zahl ja auch Märchensteuer Großes Grinsen !

Mußtest Du mich wieder in die Realität zurückholen ? Es war gerade so schön Schnarchen .
Hallo-gruen , .......  vette Grüße, Gerd

                 °°  °°  

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#8
Zitat:Es müßte dann zusätzlich vom KBA eine VIN-Check analog zu carfax und anderen geben ...

Die wird es wohl geben, Gerd. Diese Nummer bietet auch gleichzeitig fahndungstechnische Vorteile.

Knackpunkt ist natürlich aber auch mal wieder das liebe Geld. Konnten früher 6 Halter in den Brief eingetragen werden, so sind es heute nur noch 2. Also verdient man dreimal so viel an den Umschreibungen. Weiterer Ausschlagpunkt waren wohl auch die Datenschützer, die die Weitergabe von derart vielen Anschriften gerügt hatten. Kopfschütteln

So kann man auch Beschäftigung schaffen ...
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#9
Hatten wir das Thema nicht schon letztes Jahr?
Nur hat meine damals verlinkte Seite nicht mehr das Muster der neuen Papiere grafisch dargestellt. Leider nur noch in Textform.

Grüße
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