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Auto in Luxemburg kaufen und hier zulassen
#31
Dann hab ich das falsch verstanden!
Tschuldigung.
Oli. Ok?
Greets, OLI
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#32
Hallo

Als ich meine 68er Vette ins Ausland verkaufte, fuhr ich mit dem Käufer zum luxemburger TÜV, die zogen die Zulassungkarte ( grau/gelb ) ein, stempelten die ab als abgemeldet und zum Export freigegeben und gaben dem Käufer diese gestempelten Fahrzeigpapiere . Das und eine Verkaufsrechnung waren wohl alles, was der Käufer benötigte, da ich nie mehr was von ihm hörte.

MfG. Günther
early 1968 L71 tri-power big block convertible.
GM-T56 Viper 6 speed manual , 4.11 rear.
HOOKER chrome side pipes. Long L88 hood.
Tires front 235 rear 255 on 8x15 real wire spoke rims
You can't beat short stroke displacement . besoffen
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#33
Zitat:Original von lolly123
Dann hab ich das falsch verstanden!
Tschuldigung.
Oli. Ok?

Alles klar Prost!
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#34
Zitat:Original von Wesch
Hallo

Als ich meine 68er Vette ins Ausland verkaufte, fuhr ich mit dem Käufer zum luxemburger TÜV, die zogen die Zulassungkarte ( grau/gelb ) ein, stempelten die ab als abgemeldet und zum Export freigegeben und gaben dem Käufer diese gestempelten Fahrzeigpapiere . Das und eine Verkaufsrechnung waren wohl alles, was der Käufer benötigte, da ich nie mehr was von ihm hörte.

MfG. Günther


Danke Günther! Dass der TÜV die Abmeldung macht, war für mich nur neu.

VG Thilo
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#35
Danke. Prost! Prost! Prost!
Geht dann auf mich.
Oli
Greets, OLI
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#36
Zitat:Original von Lucky-TÜV
Das sogenannte COC-Papier gibt es erst seit 1996 und auch nur für Fahrzeuge, die für den europäischen Markt gebaut worden sind. Diese haben dann auf dem Typschild eine EG-Betriebserlaubnisnummer (z.B.: e1*2001/116*1234*00). Unter dieser Nummer sind alle Daten aufgelistet, die das Fahrzeug betreffen. Ähnliches war früher bei den alten nationalen Betriebserlaubnissen (z.B.: K1234). Im Jahre des Herrn 2005 (als die neuen Papiere rauskamen) gab es die 46.Änderungsverordnung, bei der festgelegt wurde, dass Fahrzeuge, die bereits eine Betriebserlaubnis haben, keine neue brauchen. Vorher war es so, dass das SVA bei jeder Stilllegung oder Ausserbetriebsetzung eine neue Betriebserlaubnis erteilen musste. Damals wurden die Daten nur 18 Monate gespeichert - daher die 1.5-Jahres-Frist.
Lange Rede, kurzer Sinn: Wenn das Fahrzeug eine EG-BE hat, braucht man nur ein COC-Papier und eine gültige HU um das Auto zuzulassen. Ist das Fahrzeug aus dem aussereuropäischen Ausland und war noch nie in Dtl zugelassen, braucht man eine Vollabnahme nach §21 StVZO (ein Gutachten zur Erlangung einer Betriebserlaubnis). War das Fahrzeug schon mal in Dtl.zugelassen und ist dann ins Ausland überführt worden erlischt die BE nach 7 Jahren. Dann braucht man theoretisch wieder eine Vollabnahme. Die Ämter lassen aber meistens einen alten Brief gelten und verlangen nur eine HU.
Deshalb ganz wichtig: Mit allen Dokumenten zum Amt und fragen, was die wollen!
Alex


Heute war ich bei der Zulassungsstelle: Die C4 benötigt eine Vollabnahme $21. Weiterhin braucht der TÜV ein Datenblatt.

VG Thilo
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#37
Nachdem ihr mir den ganzen Input gegeben habt, wollte ich heute den Wagen ansehen/kaufen. Leider habe ich jedoch 1200 Kilometer umsonst abgespult, und die besorgten Kurzzeitkenneichen kamen nicht zum Einsatz...

Danke nochmals und viele Grüße, Thilo
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