09.01.2013, 14:07
Abzocke bei UPS? Reklamieren lohnt! Nachdem UPS und auch andere mit der Vorlageprovision schon gutes Geld verdienen (diese ist bei sofortiger Zahlung unzulässig!) kommt jetzt offensichtlich etwas neues dazu. Kunden wird eine sogenannte "Beschaugebühr" in Rechnung gestellt. Diese deckt jedoch keine Zollgebühren (kein Wunder, für die Beschau fällt bei Postkontrolle für Privatkunden ja natürlich auch keine Gebühr an), sondern "interne Kosten". Diese sind aber natürlich Betriebsrisiko des Spediteurs, sofern der Kunde nicht vorab ausdrücklich informiert wurde das Kosten anfallen können, die umgelegt werden. Ausserdem ist für den Kunden natürlich überhaupt nicht nachvollziehbar ob diese angebliche Beschau überhaupt stattgefunden hat. Auf meinen Rat hat ein Privatkunde dies bei UPS reklamiert und prompt erstattet bekommen. Denen scheint klar zu sein das diese Handhabe nicht haltbar ist.... Hier das Schreiben:
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Sehr geehrter Herr xxx,
Zurzeit beträgt die so genannte Vorlageprovision 2,5% des Abgaben-Betrages, mindestens jedoch EUR 10,50 plus MWSt.
Die Vorlageprovision und andere Zuschläge sind unter folgendem Link einzusehen: (...)
Beim von UPS veranschlagten Betrag handelt es sich um einen markt- und ortsüblichen Zuschlag.
Die Vorlageprovision dient der Deckung unserer Kosten für die Kundennutzung unseres laufenden Aufschubkontos bei den Behörden, den Kosten der dazu hinterlegten Bankbürgschaft, Verbuchungskosten und Ausfallrisiken.
Bei der Beschau handelt es sich um eine behördliche Auflage. zu deren Durchführung wir verpflichtet sind.
Die Zollbeschau bedeutet für uns einen erheblichen Arbeitsaufwand (Ausschleusung der Sendung, Auspacken der Ware, Vorführung bein Zoll, Einpacken der Ware, Rückschleusung) und somit einen Kostenaufwand, den wir letztendlich dem Einführer in Rechnung stellen. Es gibt keinen Beleg vom Zoll über die Kosten, es handelt sich um eine reine UPS-Gebühr.
Im Interesse einer gütlichen Einigung werden wir ohne Anerkennung einer Rechtspflicht und ohne Präjudiz für die Sach- und Rechtslage einen Betrag in Gesamthöhe von Euro 49.99 übernehmen.
EUR 37,49 Behördliche Beschau
EUR 12,50 Vorlageprovison.
Wir hoffen auf eine weiterhin gute Zusammenarbeit und verbleiben
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Sehr geehrter Herr xxx,
Zurzeit beträgt die so genannte Vorlageprovision 2,5% des Abgaben-Betrages, mindestens jedoch EUR 10,50 plus MWSt.
Die Vorlageprovision und andere Zuschläge sind unter folgendem Link einzusehen: (...)
Beim von UPS veranschlagten Betrag handelt es sich um einen markt- und ortsüblichen Zuschlag.
Die Vorlageprovision dient der Deckung unserer Kosten für die Kundennutzung unseres laufenden Aufschubkontos bei den Behörden, den Kosten der dazu hinterlegten Bankbürgschaft, Verbuchungskosten und Ausfallrisiken.
Bei der Beschau handelt es sich um eine behördliche Auflage. zu deren Durchführung wir verpflichtet sind.
Die Zollbeschau bedeutet für uns einen erheblichen Arbeitsaufwand (Ausschleusung der Sendung, Auspacken der Ware, Vorführung bein Zoll, Einpacken der Ware, Rückschleusung) und somit einen Kostenaufwand, den wir letztendlich dem Einführer in Rechnung stellen. Es gibt keinen Beleg vom Zoll über die Kosten, es handelt sich um eine reine UPS-Gebühr.
Im Interesse einer gütlichen Einigung werden wir ohne Anerkennung einer Rechtspflicht und ohne Präjudiz für die Sach- und Rechtslage einen Betrag in Gesamthöhe von Euro 49.99 übernehmen.
EUR 37,49 Behördliche Beschau
EUR 12,50 Vorlageprovison.
Wir hoffen auf eine weiterhin gute Zusammenarbeit und verbleiben
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