15.03.2002, 20:02
Im Topic "Rahmenschaden an C5" wurden einige Hilfreiche Tipps von Tripower und hjpdeg gegeben die man nach einem Unfall beachten sollte. Hier nochmals die geposteten Beiträge:
Tripower
Das Gutachten sollte ausweisen:
1. die geschätzten Reparaturkosten
2. den Wiederbeschaffungswert eines gleichwertigen Fahrzeugs
3. den Restwert Deines Fahrzeugs.
Wenn Du das Auto reparieren läßt, dann dürfen die Reparaturkosten 30% über dem Wiederbeschaffungswert liegen.
Wenn kein wirtschaftlicher Totalschaden vorliegt und Du "fiktiv" abrechnen willst, muß Dir die Versicherung die geschätzten Reparaturkosten ersetzen. In der Rechtsprechung besteht Uneinigkeit, ob dabei der Restwert in Abzug zu bringen ist oder nicht. Das eine Gericht urteilt so, das andere so
Wenn ein wirtschaftlicher Totalschaden vorliegt,l wirst Du wahrscheinlich den Restwert vom Wiederbeschaffungswert abziehen und Dir den Restbetrag auszahlen lassen. Mit etwas Glück kannst Du Deine beschädigte Vette aber zu einem höheren Preis verkaufen, als das Gutachten ausweist. Das ist völlig legitim und eröffnet Dir die Chance, ohne Verlust aus der Sache rauszukommen.
Mit honorarfreiem Gruß
Tripower
hjpdeg:
Gerrits Hinweise sind voll zutreffend. Vielleicht noch zur Ergänzung, nicht unbedingt zutreffend für ein relativ neues Fahrzeug:
Unser Junior hatte am 22.12.01 einen schuldlosen Auffahrunfall. Sein Auto (Audi 80 Bauj. 92 mit nur 38.000 km/gepflegter "fast Neuzustand" - von Oma geschenkt.) wäre ein wirtschaftlicher Totalschaden gewesen. Wir haben nach der + 30 % Regelung reparieren lassen.
Der springende Punkt:
Der Fahrzeug- und Wiederbeschaffungswert wurde mit DM 12.000,-- angegeben.
Tatsache ist allerdings, dass für diesen Betrag kein Fahrzeug in diesem Zustand und mit dieser Laufleistung zu bekommen ist. (meist ca. 160.000 km und entsprechend schlechter Zustand.)
Ein weiterer wesentlicher Punkt ist das Thema "Leihwagen".
Durch den Unfallzeitpunkt -kurz vor Weihnachten- hat sich die Reparatur naturgemäß auf 3 Wochen ausgedehnt. Hier hat die Versicherung dann schon etwas Probleme gemacht: Ein Golf für 3 Wochen wurde mit ca. DM 6.000,-- abgerechnet !
Also unbedingt aufpassen: Am besten Leihwagenangebote einholen! (Schadensminderungspflicht)
Für uns ging das alles noch gut aus. Hauptsächlich deswegen, weil der Unfallgegner Leiter eines größeren Fuhrparks ist, und entsprechend Druck auf die Versicherung ausgeübt hat.
Also bei einem unverschuldeten Unfall:
Eigenen Sachverständigen beauftragen.
Unbedingt anwaltschaftliche Vertretung einholen.
Auf eine Corvette übertragen, wäre gerade hier ein aktuelles Wertgutachten sinnvoll. Die paar Euro sind sicher gut angelegt.
Grüsse Hans-Joachim
P.S. Es wäre sinnvoll, Gerrits Beitrag und diesen in ein eigenes Thema zu verschieben.
Hiermit geschehen.
Gruß Jochen
Tripower
Das Gutachten sollte ausweisen:
1. die geschätzten Reparaturkosten
2. den Wiederbeschaffungswert eines gleichwertigen Fahrzeugs
3. den Restwert Deines Fahrzeugs.
Wenn Du das Auto reparieren läßt, dann dürfen die Reparaturkosten 30% über dem Wiederbeschaffungswert liegen.
Wenn kein wirtschaftlicher Totalschaden vorliegt und Du "fiktiv" abrechnen willst, muß Dir die Versicherung die geschätzten Reparaturkosten ersetzen. In der Rechtsprechung besteht Uneinigkeit, ob dabei der Restwert in Abzug zu bringen ist oder nicht. Das eine Gericht urteilt so, das andere so

Wenn ein wirtschaftlicher Totalschaden vorliegt,l wirst Du wahrscheinlich den Restwert vom Wiederbeschaffungswert abziehen und Dir den Restbetrag auszahlen lassen. Mit etwas Glück kannst Du Deine beschädigte Vette aber zu einem höheren Preis verkaufen, als das Gutachten ausweist. Das ist völlig legitim und eröffnet Dir die Chance, ohne Verlust aus der Sache rauszukommen.
Mit honorarfreiem Gruß
Tripower
hjpdeg:
Gerrits Hinweise sind voll zutreffend. Vielleicht noch zur Ergänzung, nicht unbedingt zutreffend für ein relativ neues Fahrzeug:
Unser Junior hatte am 22.12.01 einen schuldlosen Auffahrunfall. Sein Auto (Audi 80 Bauj. 92 mit nur 38.000 km/gepflegter "fast Neuzustand" - von Oma geschenkt.) wäre ein wirtschaftlicher Totalschaden gewesen. Wir haben nach der + 30 % Regelung reparieren lassen.
Der springende Punkt:
Der Fahrzeug- und Wiederbeschaffungswert wurde mit DM 12.000,-- angegeben.
Tatsache ist allerdings, dass für diesen Betrag kein Fahrzeug in diesem Zustand und mit dieser Laufleistung zu bekommen ist. (meist ca. 160.000 km und entsprechend schlechter Zustand.)
Ein weiterer wesentlicher Punkt ist das Thema "Leihwagen".
Durch den Unfallzeitpunkt -kurz vor Weihnachten- hat sich die Reparatur naturgemäß auf 3 Wochen ausgedehnt. Hier hat die Versicherung dann schon etwas Probleme gemacht: Ein Golf für 3 Wochen wurde mit ca. DM 6.000,-- abgerechnet !
Also unbedingt aufpassen: Am besten Leihwagenangebote einholen! (Schadensminderungspflicht)
Für uns ging das alles noch gut aus. Hauptsächlich deswegen, weil der Unfallgegner Leiter eines größeren Fuhrparks ist, und entsprechend Druck auf die Versicherung ausgeübt hat.
Also bei einem unverschuldeten Unfall:
Eigenen Sachverständigen beauftragen.
Unbedingt anwaltschaftliche Vertretung einholen.
Auf eine Corvette übertragen, wäre gerade hier ein aktuelles Wertgutachten sinnvoll. Die paar Euro sind sicher gut angelegt.
Grüsse Hans-Joachim
P.S. Es wäre sinnvoll, Gerrits Beitrag und diesen in ein eigenes Thema zu verschieben.
Hiermit geschehen.
Gruß Jochen