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Erst kaufen, später versichern
#11
Zitat: ein kurzzeitkennzeichen (gelb) ist 5 tage gültig. und kostet ca. 11euro bebühren und ca. 14euro für das schild


Und hierzu kann ich folgendes sagen:

Ein Kurzzeitkennzeichen kann bis zu 75 € kosten, je nach Versicherung. 11 € muß schon

länger her sein.

Allerdings, wenn man sein Fahrzeug anschließend bei der Versicherung, von der man das

Kurzzeitkennzeichen bekommen hatte, auch anschließend weiter versichert, bekommt

man es in der Regel angerechnet und bezahlt nix dafür.

Also Kurzzeitkennzeichen von der Versicherung holen, bei der man weiter versichert.

Gruss BBS
[Bild: 4.gif] [Bild: osc_logo_klein.gif][Bild: auto035.gif]
Harte Männer wurden als Kinder zu lange gekocht
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#12
mit dein 11euro meinte ich die gebühr der zulassungsstelle (so wars bei mir vor 4 wochen). die versicherung verlangt ca. 80 bis 100 euro, aber wie bbs schon gesagt hat, bekommt man die später wieder vergütet, wenn man das fahrzeug bei der gleichen versicherung wieder versichert. sollte man aber vorher abklären.
[Bild: ani08c.gif][Bild: ani08b.gif]
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#13
Ok, also wenn ich zusammenfassen darf:

Offensichtlich habe ich die Wörter "stilllegen" und "abmelden" durcheinandergeschmissen.

Zur Vorgehensweise:

1. zum Verkäufer fahren
2. Fahrzeug bezahlen und mit Nummernschildern, die dran sind, mitnehmen.
3. Zur Versicherung gehen und das Fahrzeug versichern
4. Mit der Doppelkarte zur Meldestelle gehen
5. Wieder zur versicherung gehen und stilllegen
6. Nach der Stilllegungszeit wieder zur Versicherung...
7. ... und wieder zur Zulassungsstelle (??)


Ist diese Reighenfolge so korrekt ?

Wenn der Verkäufer die Vette nicht mit seinen Kennzeichen rausrückt, dann steh ich natürlich dumm da. Denn wenn ich aus München komme und die Vette in Hamburg steht, darf ich wieder zurück, Kennzeichen holen und wieder rauf fahren. Vorher klären ist schlecht, weil es sein kann, dass ich den Wagen nach Besichtigung doch nicht nehme. Dann wäre die Aktion mit den Überführungskennzeichen umsonst.
Hoffe es ist eher die Regel, dass die Verkäufer-Kennzeichen dran bleiben....
I'm not very smart but I can lift heavy things.
[Bild: csc-c4.gif]
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#14
Hi, Sebastian!

Wenn der Wagen nur etwa zwei Monate rumstehen soll, dann melde ihn einfach auf Deinen Namen und Bezirk um, lasse ihn angemeldet und spar dir die Kosten für Stilllegung und erneutes Zulassen, sowie die Rennerei. Bei einem längeren Zeitraum mag sich der Aufwand vielleicht lohnen - rechne es doch mal durch.

Gruss, Blake
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#15
Richtige Reihenfolge:

1. zum Verkäufer fahren
2. Fahrzeug bezahlen und mit Nummernschildern, die dran sind, mitnehmen.
3. Zur Versicherung gehen und das Fahrzeug versichern
4. Mit der Doppelkarte zur Meldestelle gehen
5. Fahrzeug anmelden, alte Schilder u. Fzg.-Schein abgeben, neue Schilder und Fzg.-Schein bekommen
6. Wieder zur Versicherung gehen und wg. Stillegung informieren
7. Zur Zulassungsstelle gehen und Fahrzeug stillegen
8. Nach der Stillegungszeit wieder zur Versicherung.
9. Mit der Doppelkarte zur Meldestelle gehen
9. Fahrzeug anmelden.

Ist doch ganz einfach. Feixen

Alternative: Saisonkennzeichen.
Da muss das Fahrzeug nur einmal angemeldet werden und ist während der Dauer der z.B. Winterpause über die Ruheversicherung gedeckt.
Die ganze Rennerei und Kosten für die An- und Abmeldung entfallen. OK!
Viele Grüße
Andreas
[Bild: Logo.jpg] [Bild: polarbear.jpg] [Bild: treffen.gif] [Bild: 3dshark.gif]
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#16
Zitat:Was macht es für einen Sinn, das Auto abzumelden und die volle Prämie zu bezahlen?


Ganz einfach: die Prämie mußt du doch sowieso bezahlen, aber während der Abmeldezeit läuft die Prämie ja nicht weiter, sondern ruht. Du hast damit quasi eine kostenlose Ruheversicherung für den Wagen. Wird er wieder angemeldet, wird die bezahlte und ruhende Prämie natürlich angerechnet.

Beispiel (vereinfacht):
Prämienzahlung vierteljährlich, angenommen 90 Euro für 90 Tage
du zahlst an die Versicherung 90 Euro
nach einem Tag meldest du ab
89 Euro ruhen also, das ist deine kostenlose Ruheversicherung (vom Zinsverlust mal abgesehen)
im nächsten Quartal meldest du wieder an
müßtest also für das Quartal wieder 90 Euro zahlen
89 ruhende Euro werden angerechnet
die Versicherung schickt dir also ne Rechnung über 1 Euro

Zitat:Ich finde den Hinweis fatal, dass es mit einer Meldung des Verkäufers bei der Zulassungsstelle getan sein soll. DAS IST NICHT SO!!!


Doch das ist so ! Dafür gibt es ja schließlich z.B. bei den ADAC-Standardverträgen eine zusätzliche Postkarte, um das der Zulassungsstelle zu melden. Im Kaufvertrag sollte man natürlich die Uhrzeit des Verkaufs festzuhalten. Außerdem sollte der Verkäufer den Verkauf mit Uhrzeit sofort seiner Versicherung mitteilen. Alles zusammengenommen hat es folgende Konsequenzen:

- für die Zulassungsstelle des Verkäufers ist der Wagen verkauft, sie meldet es ans
Finanzamt und an die Versicherung weiter
- für das Finanzamt ist der Verkäufer nicht mehr Steuerschuldner; er bekommt den
überschüssigen Betrag zurück
- für die Versicherung des Verkäufers ist der Wagen ebenfalls verkauft; der Verkäufer
bekommt die überschüssige Prämie zurück
- für die Polizei ist der Verkäufer nach wie vor verantwortlich, z.B. im Falle eines
Knöllchens bei der Überführung zum Käufer; aber der Verkäufer kann ja auf Grund
der Uhrzeit im Kaufvertrag nachweisen, daß er nicht mehr Halter und Besitzer des
Wagens war
- im Falle eines Unfalls bei der Überführung gilt: eigentlich ist der Verkäufer ja nicht
mehr versichert - der Käufer aber auch nicht, denn der Wagen ist ja noch mit dem
alten Nummernschild unterwegs und erst ab Neuzulassung durch den Verkäufer bei
dessen Versicherung versichert. In diesem Fall springt die alte Versicherung des
Verkäufers ein und übernimmt die Regulierung des Schadens. Der Verkäufer wird
in seiner SF-Klasse zurückgestuft. Wie er sich den finanziellen Nachteil vom Käufer
wieder zurückholt und daß er dadurch nur Laufereien und Scherereien hat, steht
natürlich auf einem anderen Blatt.

Zitat:und soweit ich weiss, sind die Kennzeichen immer am Fahrzeug verblieben.


So läufts im Normalfall auch ab. Kann natürlich sein, daß der Verkäufer das so nicht will, insbesondere bei hochpreisigen und exotischen Fahrzeugen, eben auch, weil er oben
geschilderte versicherungsrechtlichen Probleme vermeiden möchte. Dann mußt du eben mit dem Kurzzeitkennzeichen operieren. Leider ist es so, daß du mit dem Kurzzeitkennzeichen nur ein Fahrzeug probefahren kannst, denn du mußt vor der Probefahrt den roten Fahrzeugschein mit den Fahrzeugdaten ausfüllen, und der gilt nur für dieses eine Fahrzeug.
Gruß, Midnight-Cruiser Hallo-gruen
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#17
Habe gerade mit meiner Versicherung telefoniert. Wenn ich den Wagen abmelde und keine Ruheversicherung abschließe, ist mein Wagen nicht versichert. Auch dann nicht, wenn die Prämie (Rest) von der Versicherung noch nicht zurückgezahlt wurde. Auch wenn die Prämie noch bei der Versicherung liegt und ich die nicht abfordere, hat der Wagen nicht automatisch eine Ruheversicherung. Originalton meines Versicherungsonkels: "Keine Versicherung der Welt versichert ein Risiko ohne Prämium. Dein Kollege (er meint hiermit Midnight Cruiser) wird sich wundern, wenn er einen Schaden hat."

Dann habe ich mit meiner Bekannten bei der Kölner Zulassungstelle telefoniert. Ihr standen die Haare zu Berge. Ich zitiere: "Solange der Wagen nicht um- oder abgemeldet ist, liegt erstmal die volle Verantwortung beim Halter. Das ist der, dem die Nummernschilder gehören, in unserem Fall der Verkäufer. Die Karte im Durchdruck des Kaufvertrages, auf der der Zulassungsstelle mitgeteilt wird, dass das Auto verkauft wurde, ist nur eine Mitteilung, die Verwaltungsvorgänge beschleunigen soll, nicht aber den Verkäufer aus dem Obligo nimmt! Erst wenn die Ab- oder Ummeldung tatsächlich physisch vorgenommen wurde, gehen alle Verantwortungen auf den neuen Halter über."

Um das zu toppen, habe ich noch einen Juristen des ADAC in München angerufen. Er sagt genau das selbe.

Soviel dazu von meiner Seite. Mag sein, dass andere (ich meine hiermit u. a. Midnight Cruiser) ganz andere Erfahrungen gemacht haben. Nichts desto trotz sollte jeder von Zeit zu Zeit seine eigenen Gewohnheiten überprüfen.

Dann habe ich mir nochmal die Postings von Sebastian durchgelesen. Ich werde irgendwie das Gefühl nicht los, dass er uns ein wenig auf den Arm nehmen will. Ich empfehle dem Sebastian einen Besuch bei einem Automobilclub, da werden so ganz normale Vorgänge wie Autoum- und abmeldungen juristisch einwandfrei und auch verständlich erklärt.

Gott zum Gruße
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#18
Zitat:"Keine Versicherung der Welt versichert ein Risiko ohne Prämium.


Wer spricht denn von "ohne Prämie" ? Die Prämie ist doch bezahlt ! So jedenfalls die Auskunft meiner Versicherung - daß das Billigversicherungen wie xyz direkt oder so nicht machen, liegt wohl auf der Hand - die machen auch andre Sachen nicht, die bei teureren Versicherungen wohl abgedeckt sind. Service und Kulanz haben eben ihren Preis. Schlechte Erfahrungen mit Billigversicherungen habe ich aus meinem Bekanntenkreis genügend....aber das ist hier ja nicht das Thema.

Ich bleib dabei: meine Vette ist bei meiner Versicherung über Winter abgemeldet in der Garage prämienfrei versichert. Das Risiko ist ja auch im Vergleich zu einer fahrenden Vette relativ gering: kein Wildwechsel in der Garage, Hagelschäden gibts wohl auch nicht, Diebstahl aus verschlossenen Garagen ist wohl eher selten, und wann fackelt schon mal eine Garage ab ?

Die Infos gelten für Teilkasko - wies bei Vollkasko aussieht, weiß ich nicht.

Zu den anderen Punkten mit An- und Abmeldung usw.: die Fragen wurden nach bestem Wissen und Gewissen aus 26-jähriger Autoerfahrung, kombiniert aus eigenen Erfahrungen und Fachzeitschriftenartikeln und An- und Verkauf von über 40 Fahrzeugen beantwortet. Lasse mich da aber gerne belehren, wenn sich die Rechtsprechung da geändert hat.

Zitat:Solange der Wagen nicht um- oder abgemeldet ist, liegt erstmal die volle Verantwortung beim Halter


Genau das steht in meinen Ausführungen ja auch drin, vielleicht nicht so deutlich formuliert, aber schau noch mal unter Punkt "Polizei" und "Unfall".

Vielen Dank, Dragun, für deine Bemühungen zur Klärung des Sachverhalts Respekt huldigen
Gruß, Midnight-Cruiser Hallo-gruen
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#19
Zum Thema Ruheversicherung.

Eine Ruheversicherung gilt max 12 Monate nach vorübergehender Stillegung.

Sie wird bei der Teilkasko kostenlos gewährt und zwar bei jeder Versicherung!

Und das ohne besondere Ankündigung oder Vereinbarung - es ist Bestandteil der

Versicherungsbedingungen.

Keine Teilkasko - keine Ruheversicherung.

Regulierung im Schadenfall analog Teilkasko.

Gruss BBS
[Bild: 4.gif] [Bild: osc_logo_klein.gif][Bild: auto035.gif]
Harte Männer wurden als Kinder zu lange gekocht
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#20
Diese Diskussion kann man aber noch etwas verkomplizieren Großes Grinsen

Ist es nicht richtig, dass mit dem Abschluss des Kaufvertrages die Versicherung, als auch die Steuerpflicht AUTOMATISCH auf den Käufer übergeht? Dieser hat doch dann lediglich ein Sonderkündigungsrecht, um sich seine eigene Versicherung suchen zu können. Damit geht auch die Pflicht zur Beitragszahlung auf den Käufer über.

Wenn das Auto also einfach angemeldet abgeholt wird, sollte man tunlichst nicht vergessen das Auto auch abzumelden.

Zumindest hab ich die ganze Geschichte noch so im Gedächtnis King

nur meine Meinung
Uli
[Bild: ycp.gif]Es wird Wagen geben, die von keinem Tier gezogen werden und mit unglaublicher Gewalt daherfahren. Leonardo da Vinci (1452-1519)
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