db(A) Dezibel Phone in den Papieren eingetragen
#61
(08.02.2020, 09:32)78er_pace schrieb: Mal eine Zusammenfassung von unserem Edgar aus einem anderen Thread  aus 2019, ging um eine C3:

D: steht für 'DIN-Phon' bei Baujahren bis 12.09.1966,


N: steht für 'nationale Vorschrift' bei Baujahren bis 07.11.1980, kann auch weggelassen werden

P: wie 'Polizei' bei Baujahren bis 16.11.1984, gibt an, daß das Standgeräusch in einer Nahfeldmessung ermittelt werden kann

E: steht für 'EG-Richtlinie
 
Bei Kraftfahrzeugen wie Deinem, deren Fahrzeugpapiere den Nahfeldmesswert noch nicht enthalten, kann das Standgeräusch dennoch durch die Nahfeldmessung nachgeprüft werden. Ein Vergleich der Nahfeldmessung mit dem in den Papieren eingetragenen Standgeräuschwert ist aber nur möglich, wenn bei Pkw und Lkw 17 dB(A) bei Krafträdern und Kleinkrafträdern 21 dB(A) hinzugefügt werden. Zuzüglich der zugestandenen Toleranz können dann solche Messwerte beanstandet werden, die bei Pkw und Lkw 22 dB(A) bei Krafträdern und Kleinkrafträdern 26 dB(A) über dem im Fahrzeugschein eingetragenen Standgeräuschwert liegen.
 
Der Motor wird auf die im Zulassungsschein angegebene Drehzahl geregelt. Diese Drehzahl entspricht laut EG-Richtlinien der halben Nenndrehzahl, wenn die Nenndrehzahl über 5000 U/min liegt, bzw. 3/4 der Nenndrehzahl, wenn diese bis zu 5000 U/min beträgt.

Der Prüfvorgang beginnt, wenn der Motor die Messdrehzahl erreicht hat und endet nach dem plötzlichen Verringern der Drehzahl auf Standdrehzahl, wobei der größte angezeigte Schallpegel zu werten ist. Die Mikrofone werden im Abstand von 0,5 m und in Höhe der Auspufföffnung, 45° versetzt zur Auspufflängsebene, aufgestellt. Mindestmesshöhe: 0,2 m. Der Messplatz muss mindestens die Abmessungen eines Rechtecks haben, dessen Seiten 3 m von den Umrissen des Kraftfahrzeuges entfernt sind und einen befestigten Untergrund aufweisen.

Gruß

Edgar

Zusätzlich mal im www gefunden:
Die Buchstabenkennung in den KFZ - Papieren sagt aus wieviel Prozent vom gemessenen Wert abgezogen werden kann.
" N " gemessener Wert - 22/26 db
" P " gemessener Wert - 05 db
" E " gemessener Wert - 05 db
" D " nicht mit der nachfolgenden Methode messbar

Und noch aus wiki ein Satz, der evtl. interessiert:

Bei Oldtimern vor Baujahr 1980 muss die Polizei 26 dB zum eingetragenen Wert hinzuaddieren, wenn im Brief kein Buchstabe hinter der Stand-dB-Zahl steht.
Hi!

Die 5dB bei P und E verstehe ich als Toleranz ggü. den Herstellerangaben, aber woher kommen die 22 bzw. 26dB? Ist das eine ungefähre Umrechnung von Fernfeld (7,5m) auf Nahfeld (0,5m)?
Ich mache zwar seit 15 Jahren Außengeräusch, kenne aber nur die halbwegs neuzeitigen ECE R51.02 und R51.03 Gesetze, wo das Fahrgeräusch in 7,5m Abstand und das Standgeräusch in 0,5m Abstand gemessen wird.

Phon kann man nicht in dB umrechnen, und Phon-Messgeräte dürfte es kaum noch geeicht geben, wer also Phon eingetragen hat dürfte Ruhe haben  Feixen 

In der Halle könnte mann theoretisch auch messen, aber dann bitte eine Halle mit Freifeldeigenschaften (und Zertifikat dafür Teufel )!

@ C3-Fritz: wenn die "Rennleitung" messen möchte, immer schön fragen ob das Messgerät geeicht und kalibriert ist, und ob der Asphalt auch wirklich ISO-Asphalt ist Teufel 

Gruß

Esben
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#62
(01.05.2020, 14:56)CV71H schrieb: @ C3-Fritz: wenn die "Rennleitung" messen möchte, immer schön fragen ob das Messgerät geeicht und kalibriert ist, und ob der Asphalt auch wirklich ISO-Asphalt ist Teufel 

Gruß

Esben

Die Messgeräte der Polizei sind nicht geeicht und die Messung der Polizei ist auch nicht gerichtlich verwertbar. Wenn die Polizei der Meinung ist das Auto/Moped ist zu laut machen die (meist/ in Bayern auch nur manchmal) eine Kontrollmessung und aufgrund dieser erfolgt dann die Messung bei einem Sachverständigen ( oder Sachkundigen? ). Wenn der Wert innerhalb der 5dB-Grenze ist erfolgt eben keine denn dann ist das Risiko zu groß das es sich um eine ordnungsgemäße Anlage handelt. Beim Sachverständigen kannst Du Dir dann sicher sein ist ISO-Asphalt und ein geeichtes Messgerät und auch alle erforderlichen Abstände werden eingehalten.

Wir hatten beim Motorclub zum Sicherheitstraining einen Beamten mit Messgerät da, das war ein 0815-Gerät ( Voltkraft vom Elektro Conrad ). Dieser erklärte auch das sie nur messen um einen Anfangsverdacht zu bestätigen. Bei uns durfte er dann alle Racingtüten messen. Rekord eine Ducati 900 SS mit 117 dB. Ist allerdings auch schon ein paar Jahre her.
Lieber Tot als langsam

ODER:

Lieber 5 Sekunden feige als mein Leben lang tot.  Teufel Teufel
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#63
Bei mir (72er, Small Block 200 PS Basismotor mit Schaltgetriebe) ist folgendes eingetragen...

Standgeräusch 92 dB (P)
Fahrgeräusch: 84 dB

Gruß...
René
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#64
(22.06.2020, 18:48)René K. schrieb: Bei mir (72er, Small Block 200 PS Basismotor mit Schaltgetriebe) ist folgendes eingetragen...

Standgeräusch 92 dB (P)
Fahrgeräusch: 84 dB

Gruß...
René

Das große, große, große Problem ist bezeichnenderweise der Buchstabe P hinter den Db. Der hat bei unseren Baujahren dort gar nichts verloren. Wie er dort hin kommt? Meistens durch Unachtsamkeit, bei der Übertragung der Papiere. Wie man das P (roblem) wieder aus den Papieren bekommt??? Da bin ich gerade selbst dabei zu recherchieren und halte euch auf dem Laufenden.
Grüße Uli
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#65
@Uli: Würde hinter den 92dB Standgeräusch kein "P" stehen, wären das 118 dB in der Nahfeldmessung -- das ist ziemlich unrealistisch. Die Werte ohne "P" kommen aus alten Datenblättern bzw. Eintragungen, nämlich als die 7m Methode noch verwendet wurde. Neue Datenblätter oder Eintragungen verwenden immer das "P" (und das schon seit den 90ern!), weil es genauer und viel einfacher zu messen ist (also auch für die Prüfstelle). Der "P" Buchstabe fehlt nur bei Fahrzeugen, bei denen seid den 70ern keine Änderungen mehr vorgenommen wurden. Wenn Du heute eine Vollabnahme machst, steht immer ein "P" hinter dem Standgeräusch. Legal kannst Du die Kennung nicht loswerden -- schließlich wurde die entsprechende Vergleichsmessung nach neuer Methodes vorgenommen -- warum sollte dann die Kennung entfernt werden?

Wenn man eine originale, voll funktionstüchtige Auspuffanlage hat und einem der Wert für das Standgeräusch zu niedrig vorkommt, könnte man immer noch den Prüfer bitten eine Nahfeldmessung für das Standgeräusch zu machen - vorausgesetzt der Prüfer vertraut in die Originalität der Anlage. Dann nämlich brauch er keine Fahrgeräusch Messung vornehmen und kann den "alten" Wert übernehmen.

Eintragungen ohne "P" sind viel niedriger, in der Regel sogar niedriger als das Fahrgeräusch.
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