Wechsel vom 07-er auf H-Kennzeichen
#1
Hallo zusammen,

welche Vor- bzw. Nachteile sind zu beachten bei einem
Wechsel von 07-er auf History? Laut Aussage unseres
Landratsamtes ist AU und TÜV-Abnahme erforderlich.

Danke für Eure Tipps.

Gruss Guggi
If you love the life you live,
you`ll live a life with love
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#2
Korrekt,

TÜV aund AU müssen gemacht sein, das Fahrzeug ausserdem weitestgehend original oder zeitgenössisch.

H-Kenzeichen gewährt dann den Alltagsbetrieb, der ja mit 07er untersagt ist.

Such mal, da sollte es schon ein paar Vergleiche hier geben.

Edit: So, hier der Katalog vom TÜV Süd, musst ja ein Gutachten erstellen lassen.

Grüße,
Björn.
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#3
Zitat:Original von quentin H-Kenzeichen gewährt dann den Alltagsbetrieb, der ja mit 07er untersagt ist.
Das stimmt so nicht. Wenn man es genau nimmt ist das H-Kenzeichen nicht für den Alltag gedacht. Wird aber leider oft dafür missbraucht.
Bei mir untersagt sogar die Versicherung tägliche Fahrten des Alltags.
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#4
Für die H-Zulassung gibt es keinerlei Verwendungsbeschränkungen.

Was Du mit Deiner Versicherung ausmachst, ist davon völlig unabhängig.

Gruß

JR
[Bild: cf_sig_2009.jpg]
Es ist schade, dass nicht mehr das Erreichte zählt, sondern das Erzählte reicht!
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#5
Mir ist die 07er Nummer lieber als das H Kennzeichen.
Da ich es als Hobby betrachte,werde ich erst wenn es zu einem Grund Krankenschwester dafür kommen sollte das Kennzeichen wechseln.
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#6
Zitat:Original von JR
Für die H-Zulassung gibt es keinerlei Verwendungsbeschränkungen.

Was Du mit Deiner Versicherung ausmachst, ist davon völlig unabhängig.

Gruß

JR

--- hallo Jürgen -- da sind meine Infos aber völlig daneben --- aber Du müßtest es wissen.
Bist Du sicher Frage

Hallo-gruen Heinz
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#7
Leute.

Die Gesetzeslage sieht bei privater Nutzung keinen Unterschied zwischen einer H-Zulassung mit Kennzeichen nach §9 Abs. 1 der FZV und einer regulären Zulassung.
Nicht verwechseln mit der gewerblichen Nutzung solcher Fahrzeuge.

Das rote 07er basiert auf einer alten Ausnahmegenehmigung zur STVZO (gibt es ja so nicht mehr). Das ist nun explizit in den Paragraphen 16-19 der FZO geregelt.

Nochmal:

Private Nutzung ist mit H-Kennzeichen uneingeschränkt gesetzlich möglich. Für den Rest gelten natürlich die Versicherungsverträge. Aber das ist bei einer normalen Zulassung genauso.

Zitat:Das stimmt so nicht. Wenn man es genau nimmt ist das H-Kenzeichen nicht für den Alltag gedacht. Wird aber leider oft dafür missbraucht.

Totaler Unsinn, Begründung siehe oben. Der Satz stimmt nur für die gewerbliche Nutzung.

Grüße,
Björn.
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#8
Die meisten Versicherungen beschränken wohl die Jahresfahrleistung auf 8000 oder 10000 km. Über diese Einschränkung soll wohl ein Alltagsbetrieb eingeschränkt werden.
Außerdem ist in der Regel ein Alltagsfahrzeug nachzuweisen.
Frank
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#9
Zitat:Original von man-in-white
Die meisten ...
...in der Regel...
Frank

Frank, nicht falsch verstehen, aber das sind typische Forensätze. Ich habe vier Jahre lang einen Oldtimer im Alltag bewegt, ohne Einschränkungen, ohne anderen nachgewiesenen Alltagswagen. Die Angabe der ca. Jahreskilometer ist obligatotisch, daraus errechnet sich ja die Wahrscheinlichkeit eines Schadensfalls und damit Dein Beitrag, ist also nicht oldtimerspezifisch.

Versichert war die ganze Geschichte bei der LVM. Selbst bei der Zurich-Versicherung reicht es, einen Alltagswagen in der Hausgemeinschaft nachzuweisen. Muss also nicht einmal auf Dich perönlich zugelassen sein. OCC ist da konkreter (explizit kein Alltagsbetrieb), glänzt dafür aber mit guten Beiträgen. Die Wurttembergische fragt explizit, ob ein anderers Fahrzeug verfügbar ist und die durchschnittliche Kilometerleistung über 10.000 Kilometer im Jahr beträgt. Ein wenig Recherche bringt die richtige Versicherung schnell ans Licht. Pauschalisierungen sind im Versicherungsbereich schwierig. Da haben alle ihr eigenes Paket geschürt, mal mit guten, mal mit weniger guten Leistungen.

Gestartet sind wir aber auch mit der Thematik der gestzlichen Einschränkung. Und die gibt es faktisch im privaten Bereich nicht.

Die Versicherung kann jeder frei wählen.

Grüße,
Björn.
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#10
Hast fast recht Feixen
Da ich nicht alle Versicherungen kenne weiß ich natürlich nicht, was die im einzelnen verlangen.
Die von mir eingeholten Angebote hatten aber immer die Bedingung des Alltagsfahrzeuges (wobei ich jetzt nicht sicher bin, ob der auf einen selbst zugelassen sein muß) sowie eine begrenzte Fahrleiszung. Das hatte ich auch schon bei meinem Saisonkennzeichen.

Ist aber wohl auch Verhandlungssache.

Von gesetzlicher Seite gibt es dagegen keine Einschränkungen für das H. Da bin ich bei Dir.
Frank
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