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Nr.Schild muß aussen ans Auto
#1
Richterspruch

Hallo-gruen Mick
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#2
Im Namen des Volkes. Garantiert stimmt das in dem Fall nicht.
Mich würde es nicht wundern, wenn irgendwann auf solche Richter
Jagt vom bürgerlichen Flügel gemacht wird.
Aber vielleicht erleben wir ja als Hoffnung irgendwann wieder
Prozesse in Nürnberg wieder, in denen Richter für ihre
Rechtsprechung wieder voll zur Verantwortung gezogen werden.
Und ich meine nicht nur die fristlose Entlassung für Richter,
die der Meinung sind, Politik machen zu müssen.
Hallo-gruen
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#3
Zitat:Wer aus Angst vor Schilderdieben die Kfz-Kennzeichen seines Autos beim Parken abschraubt und in den Wagen hinter die Windschutz- beziehungsweise Heckscheibe legt...

???
"There is no reason for any individual to have a computer in his home." Digital Equipment Corp. founder Ken Olsen 1977
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#4
Zitat:Original von vc4rider
Zitat:Wer aus Angst vor Schilderdieben die Kfz-Kennzeichen seines Autos beim Parken abschraubt und in den Wagen hinter die Windschutz- beziehungsweise Heckscheibe legt...

???
Wenn Du in bestimmten Bezirken in Berlin lebst , ist es Hipp für Jugendliche , die
Schilder zu klauen und als Andenken zu behalten.
Schraubst Du die zu fest, geht mit Sicherheit mehr als nur das Schild kaputt.
Und neu beantragen nach Diebstahl kostet locker 150 €.
Das geht nur, wenn Du vorher bei der Polizei eine Strafanzeige gegen
unbekannt gestellt hast und einen Eid geleistet hast, das du nicht weist, wer das war.
1 Tag ist mit Sicherheit weg. Wer so etwas 2 x im Jahr durchgemacht hat,
weis , was Mann über den Richter denken muss .
Und wehe , du kannst dann dein AU üder Tüv Bericht nicht finden,
dann gibt es keine neuen Schilder.
Hallo-gruen
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#5
..na dann nimmt man eben wie die Franzosen anstatt Schrauben billige Pop-Niieten.
Wenn die einer klauen will muss er erst mit der Bohrmaschine die Nieten ausbohren.

Einfach aber zweckmässig.

Und wenn die einer ernsthaft klauen will z.B. für einen Diebstahl mit gestohlenen Kennzeichen dann macht er es so oder so und reisst sie eben ab.

Aber er klaut natürlich die, die am leichtesten abgehen..

Meine Meinung...


es kann ja auch nicht sein dass die, die ihre Kennzeichen brav vorne anbringen, löhnen müssen wenn sie geblitzt werden und die IIIer Golf Fraktion mit gecleanten Stoßstangen vorne sich ins Fäustchen lacht weil ihr Nummernschild vorne in der Windschutzscheibe hinter den Scheibenwischern versteckt ist und nicht geblitzt werden kann.

Ich finde die Regelung schon richtig.

Wenn im Verkehr befindlich dann auch korrekt gekennzeichnet und für jeden sichtbar..

und hier das Urteil mit den Nürnberger Prozessen zu vergleichen finde ich auch etwas weit hergeholt..

aber du hast Recht wenn du sagst dass die Neubeschaffung recht bürokratisch abläuft..
alles schon hinter mir.
Aber sonst wären ja auch überall noch "alte" gestempelte Nummernschilder unterwegs..
das heisst im Umkehrschluss -> ich melde mein Auto ab und stelle es einfach mit den alten aber noch gestempelten Kennzeichen wieder an die Strasse ohne irgendwas zu bezahlen.
Das will man halt durch die bürokratische und finanzielle Hürde erschweren.
Irgendwo auch verständlich. Sind ja nicht alle so gesetzestreu und ehrlich.
Sonst könnte viel Schmu getrieben werden.

naja, das war mein Senf zu dem Thema..

Gruss
Andy
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#6
Zitat:Original von Gold

Aber vielleicht erleben wir ja als Hoffnung irgendwann wieder
Prozesse in Nürnberg wieder, in denen Richter für ihre
Rechtsprechung wieder voll zur Verantwortung gezogen werden.

Geht gar nicht, der Vergleich, Frank Kopfschütteln

das Urteil ebenso natürlich
[Bild: sig_edgar.jpg]
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#7
Zitat:Im Interesse einer schnell, klar und eindeutig erkennbaren Kennzeichnung des Fahrzeugs könne es nicht jedem Halter überlassen bleiben, an welcher Stelle an oder in seinem Fahrzeug ihm das zweckmäßig erscheint.
Solange man also eine Alternative (ungestempeltes, kleines Schild, Aufkleber) vorne montiert hat ist es dann ja wohl o.k - man kann ja identifiziert werden.

Aber die Ausrede mit der Angst vor dem Schilderklau merke ich mir Feixen
Frank
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#8
Zitat:Wer aus Angst vor Schilderdieben die Kfz-Kennzeichen seines Autos beim Parken abschraubt und in den Wagen hinter die Windschutz- beziehungsweise Heckscheibe legt, handelt rechtswidrig und riskiert die Betriebsuntersagung für sein Fahrzeug.

sich vor Lachen auf dem Boden wälzen sich vor Lachen auf dem Boden wälzenHab ja schon wirklich verrücktes erlebt, aber sowas ist mir noch nie untergekommen Kopfschütteln

Wenn der echt ernst gemeint ist, dann ist er wirklich gut, sehr gut sich vor Lachen auf dem Boden wälzen sich vor Lachen auf dem Boden wälzen
Alles was Räder oder Brüste hat, macht früher oder später Probleme.....
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#9
Zitat:Wenn der ernst gemeint ist, dann ist er wirklich sehr gut

Ausrede vom Halter, kann natürlich nicht behaupten:
"Die Schilder liegen immer hinter der Scheibe"
wäre ja Selbtmord.

Der Judge erkannte das, und hat zu erzieherischen Maßnahmen gegriffen.

Kopfschütteln Mick
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#10
Hallo,

gebe Andy recht, möchte keinen Geschichtsunterricht erteilen, aber die Nürnberger Prozesse hier vergleichend heranzuziehen ist schon gelinde gesagt etwas abartig. Darüber hinaus vergessen manche Schlauberger dann die Kennzeichen vor der Weiterfahrt wieder anzuschrauben. Dem Kläger war es nicht nur langweilig, er ist auch offensichtlich etwas schwer von Begriff.

Gruß Roosbad
Roosbad
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