30.01.2008, 10:35
@ Friedel,
hoffentlich nicht falsch verstehen, es geht nicht um den Betrag " X " sondern wenn der " Supergau " eintritt, wer dann haftet ?
@ Anke,
gebe Dir vollkommen recht, habe das mit der Wiederbeschaffung der älteren Fahrzeuge nicht bedacht, sorry !!!
Gruß C6
hoffentlich nicht falsch verstehen, es geht nicht um den Betrag " X " sondern wenn der " Supergau " eintritt, wer dann haftet ?
@ Anke,
gebe Dir vollkommen recht, habe das mit der Wiederbeschaffung der älteren Fahrzeuge nicht bedacht, sorry !!!
Gruß C6