02.04.2008, 09:42
Das Problem dürfte sein, daß der Verkäufer, von dem Slotcar gekauft hat, der Vertragspartner von Schmidt ist, und seine Ansprüche auf Rückabwicklung gegen Schmidt nicht geltend gemacht hat - falls er die selben Probleme mit der Kombi hatte - sondern die Felgen / Reifen ohne Namhaftmachung des Problems an Slotcar verkauft hat. Das könnte auf Seiten des Verkäufers - bei nachweisbarer Kenntnis des seinerseits- den Tatbestand des Betruges erfüllen. Hätte er die Anspüche an Slotcar abgetreten, hätte jadoch das Prozeßrisiko, so daß der von Slotcar gewählte Weg, den Verkäufer zu verklagen, der bessere war.
Ob Schmidt dort wirklich etwas verkauft hat, dem die zugesicherte Eigenschaft fehlte, wissen nur Schmidt und der jetzige Verkäufer, weshalb man mit einer Verurteilung der Fa. Schmidt vorsichtig sein sollte.
Gruß Edgar
Ob Schmidt dort wirklich etwas verkauft hat, dem die zugesicherte Eigenschaft fehlte, wissen nur Schmidt und der jetzige Verkäufer, weshalb man mit einer Verurteilung der Fa. Schmidt vorsichtig sein sollte.
Gruß Edgar