29.09.2022, 11:19
Hi,
frag doch einfach den Händler, denn ich kann mir nicht vorstellen, wenn du einen Wagen kaufst, den erst 5 Jahre später zulässt, dass dann erst der Garantiebeginn ist.
Ein "Schlupfloch" bzw. ein Versehen der Autokonzerne könnte es zwar sein, denn es ist ein Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung.
Ach ja, und wie kommt das Auto dann zu dir, wenn es nicht angemeldet ist? Bleibt das beim Händler auf dem Hof oder geht es in deinen Gewahrsam über? Da würde ich als Händler/Autohersteller die Klausel machen: Ab EZ oder Übergabe an den Käufer...........
Werner
frag doch einfach den Händler, denn ich kann mir nicht vorstellen, wenn du einen Wagen kaufst, den erst 5 Jahre später zulässt, dass dann erst der Garantiebeginn ist.
Ein "Schlupfloch" bzw. ein Versehen der Autokonzerne könnte es zwar sein, denn es ist ein Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung.
Ach ja, und wie kommt das Auto dann zu dir, wenn es nicht angemeldet ist? Bleibt das beim Händler auf dem Hof oder geht es in deinen Gewahrsam über? Da würde ich als Händler/Autohersteller die Klausel machen: Ab EZ oder Übergabe an den Käufer...........
Werner
wer niemals Brot im Bette aß......weiß nicht wie Krümmel piksen........und ist die ganze Nacht hungrig..