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Wer kennt sich mit den COC-Papieren aus?
Speziell: Entspricht das dort unter Ziffer 13 "Masse des fahrbereiten Fahrzeugs"
angegebene Leergewicht genau dem dazugehörenden Auto mit den verbauten
Sonderausstattunngen?
Sprich: Ist dies das reale Leergewicht?
Wenn ja: Ist da das Fahrergewicht und eventl. Sprit bereits berücksichtigt?
fragenden Gruß
Rüddy
sorry - bin mal wieder am Rechner meiner besseren Hälfte
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Die Masse ist für das Basismodell inkl. 75kg Fahrer und aller Flüssigkeiten (auch Treibstoff).
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Früher war das mal halber Tank. Hat sich das geändert?
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Stimmt beinahe, laut derzeit gültiger StVZO, §42 (3), (ich kürze mal etwas ab):
90 % Tankfüllung, 100 % für andere Flüssigkeiten, mit allen beim Betrieb mitgeführten Ausrüstungsteilen, 75 kg für Fahrer.
Wer es noch genauer braucht, dem kann ich das gern per mail zukommen lassen.
Gruß
Ralf
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Zitat:Original von Ralf. P.
Stimmt beinahe, laut derzeit gültiger StVZO, §42 (3), (ich kürze mal etwas ab):
90 % Tankfüllung, 100 % für andere Flüssigkeiten, mit allen beim Betrieb mitgeführten Ausrüstungsteilen, 75 kg für Fahrer.
Wer es noch genauer braucht, dem kann ich das gern per mail zukommen lassen.
Gruß ![Hallo-gruen Hallo-gruen](https://www.corvetteforum.de/images/smilie/hallogruen.gif)
Sicher? Wir reden doch nicht von der Zulassungsbescheinigung Teil I + II sondern von den COC-Papieren?!? Gemäß 70/156/EWG Anhang I 2.6 ist die Masse in den COC wie von mir oben beschrieben für Fahrzeuge der Kategorie M1.
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Ich rede hier von der Definition des Begriffes "Leergewicht" nach deutscher StVZO. Da diese mit EU- Recht übereinstimmen muss, kann (zumindest theoretisch) weder in der Zulassungsbescheinigung noch im COC nach anderen Definitionen verfahren werden.
Gruß
Edit: Besser gesagt gilt natürlich der Umkehrschluß: das nationale Recht darf nichts anderes aussagen als das EU- Recht, und damit müssen eigentlich die Inhalte der Dokumente übereinstimmen.
Ralf
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Zitat:Original von Ralf. P.
Edit: Besser gesagt gilt natürlich der Umkehrschluß: das nationale Recht darf nichts anderes aussagen als das EU- Recht, und damit müssen eigentlich die Inhalte der Dokumente übereinstimmen.
Wieso? Richtlinien sind in nationales Recht umzusetzen - das muss aber noch nicht notwendigerweise geschehen sein.
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Zitat:Original von corvette_fever
Zitat:Original von Ralf. P.
Edit: Besser gesagt gilt natürlich der Umkehrschluß: das nationale Recht darf nichts anderes aussagen als das EU- Recht, und damit müssen eigentlich die Inhalte der Dokumente übereinstimmen.
Wieso? Richtlinien sind in nationales Recht umzusetzen - das muss aber noch nicht notwendigerweise geschehen sein.
Genau so habe ich es auch gemeint, vielleicht nur etwas undeutlich ausgedrückt.
Gruß
Ralf
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