05.03.2010, 16:19
Hi Leute,
da ich mein nächstes Auto aus Deutschland holen möchte,
hatte ich gestern und heute Gespräche mit dem österreichischen
TÜV und dem Finanzamt.
Da sich ja in letzter Zeit einiges auf dem Sektor der Nachzahlungen
(NoVa und CO² Strafsteuer) getan hat, habe ich hier für euch die
aktuellsten Infos direkt vom Wiener Finanzamt:
Beispiel:
Import einer C6, EZ 2006, 40 000km, Schaltgetriebe, Cabrio
Kaufpreis 30 000€
NoVa:
Wird der Wagen von einem deutschen Händler gekauft, wird vom
Kaufpreis die deutsche Mehrwertsteuer abgezogen (19%), und davon
werden dann die 16% NoVa - Nachzahlung errechnet.
Somit: 4033€ Nachzahlung
Wird der Wagen von Privat gekauft, ist der Bruttokaufpreis gleich
der Nettokaufpreis, und somit auch Bemessungsgrundlage.
Somit: 4800€ Nachzahlung
Co² - Strafsteuer:
Die neueste Regelung lautet auf 160g - Beschränkung! Jedes Gramm,
das drüber liegt, kostet 25€.
Allerdings wird die Co² - Nachzahlung aliquot zum Neupreis berechnet,
was heißt, wenn man die Vette mit einem Neupreis von 90 000€ annimmt,
und man den Kaufpreis dazu in Relation setzt, ist der Berechnungssatz
für die Co² - Steuer somit 33%.
Wenn man die Corvette mit 316g/100km annimmt, sind das 156g x 25€ = 3900€
Davon dann 33% sind 1287€, die im Endeffekt zu zahlen sind.
Für eine Zulassung fährt man mit den Papieren zur Landesprüfstelle, die
dann die Genehmigung für eine Zulassung erteilt (oder mitunter eine
Prüfung bei einer TÜV - Stelle anordnet; aber nur, wenn das Auto nicht
mehr im Originalzustand ist).
Ich hoffe, das hilft euch weiter
Gruß
Manuel
da ich mein nächstes Auto aus Deutschland holen möchte,
hatte ich gestern und heute Gespräche mit dem österreichischen
TÜV und dem Finanzamt.
Da sich ja in letzter Zeit einiges auf dem Sektor der Nachzahlungen
(NoVa und CO² Strafsteuer) getan hat, habe ich hier für euch die
aktuellsten Infos direkt vom Wiener Finanzamt:
Beispiel:
Import einer C6, EZ 2006, 40 000km, Schaltgetriebe, Cabrio
Kaufpreis 30 000€
NoVa:
Wird der Wagen von einem deutschen Händler gekauft, wird vom
Kaufpreis die deutsche Mehrwertsteuer abgezogen (19%), und davon
werden dann die 16% NoVa - Nachzahlung errechnet.
Somit: 4033€ Nachzahlung
Wird der Wagen von Privat gekauft, ist der Bruttokaufpreis gleich
der Nettokaufpreis, und somit auch Bemessungsgrundlage.
Somit: 4800€ Nachzahlung
Co² - Strafsteuer:
Die neueste Regelung lautet auf 160g - Beschränkung! Jedes Gramm,
das drüber liegt, kostet 25€.
Allerdings wird die Co² - Nachzahlung aliquot zum Neupreis berechnet,
was heißt, wenn man die Vette mit einem Neupreis von 90 000€ annimmt,
und man den Kaufpreis dazu in Relation setzt, ist der Berechnungssatz
für die Co² - Steuer somit 33%.
Wenn man die Corvette mit 316g/100km annimmt, sind das 156g x 25€ = 3900€
Davon dann 33% sind 1287€, die im Endeffekt zu zahlen sind.
Für eine Zulassung fährt man mit den Papieren zur Landesprüfstelle, die
dann die Genehmigung für eine Zulassung erteilt (oder mitunter eine
Prüfung bei einer TÜV - Stelle anordnet; aber nur, wenn das Auto nicht
mehr im Originalzustand ist).
Ich hoffe, das hilft euch weiter
Gruß
Manuel