Zitat:Fahrzeuge ab Erstzulassung 1970 benötigen für rote Blinker eine Ausnahmegenehmigung. Neue Ausnahmegenehmigungen dürfen nicht mehr erteilt werden.
Das ist nicht ganz korrekt; der zweite Satz widerspricht sogar dem ersten. Richtig ist, dass diese Regelung "Fahrzeuge ab 1970..." so Ende der 90er Jahre - genau weiß ich es nicht mehr - herausgebracht wurde. Sie besagt, dass für Fahrzeuge ab Erstzulassung 1970 keine Ausnahmegenehmigung mehr erteilt werden darf und umgerüstet werden muss. Bevor diese Regelung in ihrer Radikalität herauskam, war es so, dass zum Fahren mit roten Blinkern eine Ausnahmegenehmigung erforderlich war; diese wurde von den Regierungspräsidien erteilt.
Ich hatte z.B. bei meiner 86er, 90er und 91er C4 jeweils 2 Einträge in den Papieren. Der erste Eintrag wurde bei der Erstellung der Erstpapiere nach dem Import gemacht und lautete jeweils "für ..... (verschiedene Punkte, u.a. auch die roten Blinker) ..... Ausnahmegenehmigung erforderlich"; der zweite, spätere Eintrag lautete dann jeweils "Ausnahmegenehmigung erteilt durch Regierungspräsidium XY".
So weit die offizielle Lesart. Inoffiziell geht immer was... :)
Es ist leider wie bei den Kennzeichen: Bei dem einen TÜV bekommst Du kleine Kennzeichen-Schilder, bei dem anderen nicht. Bei dem einen TÜV bekommst Du die roten Blinker genehmigt, bei dem anderen nicht.
Beim Kennzeichen hatte ich Pech (1 cm zu breit und keine Kleinbuchstaben genehmigt bekommen), dafür sind die roten Blinker bei meiner 95er eingetragen.
ät WOMA
Habe die Rechnung gefunden, diese stammt von Mi-Road in 26931 Elsfleth und die zwei Lampen haben 223.88 Euros gekostet, das im Jahr 2006. Bilder kommen noch. Ich habe letztes Jahr gesamt 170 Euros dafür bezahlt. Ich will nichts verdienen daran und du könntest diese auch für die 170 Euros haben inklusiv Postversand zu dir nach Deutschland.
Gruss Roli.
Es ist nicht nur eine Frage der roten oder gelben Rücklichtkappen, sondern auch der Kammeraufteilungen, die ggflls auch geändet werden müssen.
Aber anstatt lange mit Halbwissen und Glauben rum zu fabulieren, bietet sich an, die aktuelle Zeitschrift "Markt" (Ausgabe Januar 2010) zu kaufen. Dort ist eine längere Abhandlung des Themas nachzulesen.
Zitat:Fahrzeuge ab Erstzulassung 1970 benötigen für rote Blinker eine Ausnahmegenehmigung. Neue Ausnahmegenehmigungen dürfen nicht mehr erteilt werden.
Das ist nicht ganz korrekt; der zweite Satz widerspricht sogar dem ersten. Richtig ist, dass diese Regelung "Fahrzeuge ab 1970..." so Ende der 90er Jahre - genau weiß ich es nicht mehr - herausgebracht wurde. Sie besagt, dass für Fahrzeuge ab Erstzulassung 1970 keine Ausnahmegenehmigung mehr erteilt werden darf und umgerüstet werden muss. Bevor diese Regelung in ihrer Radikalität herauskam, war es so, dass zum Fahren mit roten Blinkern eine Ausnahmegenehmigung erforderlich war; diese wurde von den Regierungspräsidien erteilt.
Warum sollte meine Aussage nicht korrekt oder widersprüchlich sein?
Fahrzeuge bis EZ 1969 benötigen keine Ausnahmegenehmigung, da bis zu diesem Zeitpunkt rote Blinker in Deutschland nach der StVZO zulässig waren.
Das steht so in der StVZO und kann auch nicht unterschiedlich gehandhabt werden.
Fahrzeuge ab EZ 1970 benötigen eine Ausnahmegenehmigung.
Bei der Erteilung der Ausnahmegenehmigungen gab und gibt es Unterschiede.
Daher meine Frage, ob es für die, von 454big2 und sebbo genannte Praxis eine Quelle gibt.
Zitat:Original von 6TVette
Es ist nicht nur eine Frage der roten oder gelben Rücklichtkappen, sondern auch der Kammeraufteilungen, die ggflls auch geändet werden müssen.
die Rücklichter in dem link von fabi sind nicht nur die Gläser, sondern die kompletten Rücklichter. Ob die Lampenfassungen auch dabei sind, weiß ich allerdings nicht.
Hallo woma
Wohne in 4632 Trimbach, das ist genau 50Km in Südrichtung ab Basel. Ist schon ein Stück bis Konstanz, das wird sich wohl nicht rechnen die Lampen abholen zu kommen.
Bild 1-3
Und 3. Das sind die E-Nummern die der Tüv so gerne sieht. Die Lampen sind seinerzeit original über GM Europa bestellbar gewesen, sind aber hier bei uns vergriffen. In den USA gibts diese schon noch, aber ob diese die E-Nummern auch drauf haben da sie wohl nachproduziert wurden, keine Ahnung.
Gruss Roli
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Registriert seit: 09/2009 Ort: München Baureihe: C4 LT1 zum zweiten Mal :) Baujahr,Farbe: EX C4 / C5 / C6 Corvette-Generationen:
Moin!
Bei meiner 1992er sind auch die roten Blinker eingetragen.
Auch, dass beim Bremsen alle 4 Heckleuchten aufleuchten und man dabei auch noch blinken kann.
Von einer Sondergenehmigung steht im Brief aber nicht, nur, dass eine Sondergenehmigung vorliegt,
da das Fahrzeug keine Leuchtweitenregulierung hat...das steht im Brief mit Vermerk auf die Genehmigung.
Ebenso hat der Vorbesitzer die Nebenschlussleuchte unter der Heckschürze weggebaut,
da der TÜV diese erst für Fahrzeuge ab EZ 1993 (habe ich gelesen) vorschreibt.
Gruß, Mathias