
C3 mit 07er Kennzeichen in CH ?
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13.11.2007, 20:02
Ach ja 07 ist das kennzeichen
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13.11.2007, 21:02
Das 07er Kennzeichen kannst Du behalten, wenn das Auto in Deutschland bleibt und Du noch einen Wohnsitz innerhalb der BRD nachweisen kannst. Kurzfristige Reisen in die Schweiz sind kein Problem.
Ansonsten muß das Auto in der Schweiz zugelassen werden. Dafür sind, weil ja nicht innerhalb der EU, Zoll und Steuern zu entrichten. Wie hoch die sind werden Dir sicher die Schweizer hier im Forum sagen können. Dafür solltest Du allerdings die Überschrift des Threads ändern. Denke mal, dass so gut wie kein Schweizer hier reinschauen wird, wenn es laut Titel um ein deutsches Händlerkennzeichen geht. ![]() Denke auch bitte daran, dass das Auto für die Zulassung in der Schweiz eventuell geändert werden muß (Auspuff? Blinker?).
13.11.2007, 21:07
Deutsche die in die Schweiz ziehen, haben es in der Regel mit dem Ummelden nicht sehr
eilig. In meiner Tiefgarage stehen einige PW mit D Kennzeichen. Und das schon lange. Ein nützlicher Link. https://www.hallo-schweiz.ch/CH_20c_auto_anmeldung.htm
13.11.2007, 22:22
Na das ist doch schon was....ch dachte das es in der Schweiz vieleicht auch so ein H kennzeichen oder so was ähnliches gibt... Wie ist das mit den Steuern..?
Danke erst mal..Ein schönenAbend.
13.11.2007, 23:05
H Kennzeichen gibt es nicht. Hast du jedoch den Veteraneneintrag,( 30 Jahre alt) musst du nur noch alle 6 Jahre zum TÜF.
Auszug: 1. Die Erstreckung des Prüfungsintervalls für Motorfahrzeuge und eventuell dazugehörender Anhänger kann bis auf sechs Jahre ausgedehnt werden, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind: 1.1 Die erste Inverkehrsetzung erfolgte vor mindestens 30 Jahren. 1.2 Die Fahrzeuge dürfen nicht regelmässig in Betrieb stehen und die jährliche Fahrleistung darf maximal 2000 bis 3000 km betragen. (Antrag für die Zulassung als Veteranenfahrzeug vorgängig der Fahrzeugprüfung ausfüllen!). 1.3 Die Fahrzeuge müssen der ursprünglichen Ausführung entsprechen. Anerkennungsfähige Umbauten müssen auch aus der Epoche des Fahrzeugs stammen. 1.4 Die Fahrzeuge müssen optisch und technisch in einwandfreiem Zustand sowie überdurchschnittlich gut gepflegt und unterhalten sein. Gebrauchsspuren, die trotz sorgfältigem Umgang und guter Pflege entstanden sind, sowie fachmännisch ausgeführte Reparaturen, sind zulässig. 1.5 Die Fahrzeuge dürfen nur für private Zwecke verwendet werden. Namentlich ausgeschlossen sind Fahrten, mit welchen ein wirtschaftlicher Erfolg erzielt wird. Der wirtschaftliche Erfolg gilt als gegeben, wenn für die Fahrt eine Entschädigung zu entrichten ist, welche die Fahrzeugkosten und den Auslagenersatz des Fahrzeugführers übersteigt. Ob u.a. fahrzeugtechnisch die genannten Bedingungen erfüllt sind, kann nur nach einer vorgehenden Fahrzeugprüfung im STVA festgestellt werden. STVA =Strassenverkehrsamt ![]() Normalerweise wird die Verkehrabgabe bemessen an der Motorengrösse entrichtet.
14.11.2007, 09:21
Wenn du deinen Wohnsitz in die Schweiz verlegst und das Fahrzeug vor dem Umzug mind. 6 Monate in deinem Besitz war, kann das Fahrzeug abgabefrei in die Schweiz eingeführt werden. Allerdings muss es dann in der Schweiz von der MFK (TüV) technisch geprüft und in der Schweiz zugelassen werden. Bei Umzugsgut sind die technischen Anforderungen weniger hoch, als bei "offiziell" importierten Fahrzeugen.
Die Steuern werden je nach Kanton unterschiedlich bemessen, z.B. nach Gewicht, nach Hubraum etc. Das kann insbesondere bei einer Vette grössere Unterschiede ergeben. Bei uns ist die Bemessung nach Gewicht, da bezahle ich ca. EUR 400 pro Jahr. Ein grosser Vorteil bei uns sind die sog. Wechselschilder. D.h. du kannst 2 Fahrzeuge mit einer Nummer zulassen. Du bezahlst dann Steuern/Versicherung für das teurere Fahrzeug plus eine kleine Gebühr (ca. 40 EUR pro Jahr) und eine reduzierte Kaskoprämie für das 2. Fahrzeug. Gruss Thomi
14.11.2007, 21:22
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