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02.10.2024, 22:14
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 03.10.2024, 00:54 von Gelber Bengel.)
Da die Polizei bekanntlich nicht irrt, bezweifle ich den geschilderten Hergang auch nur geringfügig. Wobei ich hier nicht glauben kann, dass das Fahrzeug am Anprallpunkt unter der Leitplanke durchgerutscht ist. Die Schleifspuren an der oberen Leitschiene und die Position der Leitplanke sowie die wenigen Beschädigungen an der Motorhaube deuten auf ein Überfahren der Schiene. Ich halte die Abtrennung der A-Säule für Folgen der Bergungsmaßnahmen. Mich interessiert es beruflich. Viele, schwere oder auch tödliche Verletzungen sind auf das Abscheren und Niederdrücken des Scheibenrahmens zurückzuführen, wenn das Fahrzeug durchtaucht, was aufgrund von zu niedrigen Leitplanken zu häufig passiert. Auf beliebten Motorrad Routen wurde durch Ergänzung einer tieferen Leitschiene nachgebessert. Auf Autobahnen leider noch nicht.
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Nichts gegen die Pol, aber zu schnell bei nässe ist sehr schwammig.. Gerade weil unsere Kisten so wenig Bodendruck haben durch das geringe Gewicht bei den breiten Rädern im Vergleich zu z.B. einer ähnlich alten S Klasse bin ich bei der Aussage tatsächlich vorsichtig. Da wird die S Klasse deutlich schneller können und wenn dann doch eine Pfütze da war..
Bis kein Gutachter ein Ergebnis hat sind das alles nur Indizien.
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02.10.2024, 22:37
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 03.10.2024, 00:07 von Gelber Bengel.)
Nun ja. Ein Abflug auf nasser Fahrbahn auf der Autobahn, so kein technischer Defekt oder eine Fremdeinwirkung im Spiel sind, ist mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit auf einen Fahrfehler des Lenkers zurückzuführen. Unangepasste Geschwindigkeit oder Ablenkung sind da die häufigen Faktoren. Gefolgt von Alkohol- oder Drogeneinflüssen und medizinischen Notfällen.
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Ich habe noch andere Fotos gesehen aus denen sich erkennen lässt das die Leitplanke ausgehebelt wurde.Würde für Martins These sprechen.Bestätigt auch meinen 1. Beitrag.
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Wenn er unten durch wäre, wäre hinten oben auch nichts mehr da (B-Säule). Das Auto steht ja gänzlich außerhalb der Fahrbahn.
Gruß
Ralf
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Die Leitplanke müsste beim unterfahren miener Meinung nach auch an der Unterkante nach aussen gerichtet sein und wie Ralf bemerkte steht die B-Säule noch.
Aber wichtig wäre, dass es den Fahrer nicht zu schlimm erwischt hätte, denn schwer verletzt kann alles bedeuten.
MfG Christian
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03.10.2024, 00:04
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 03.10.2024, 01:24 von Gelber Bengel.)
Außerdem legt sich eine Leitplanke nach Abtauchen eines Fahrzeugs unten durch nicht wieder einfach am Boden ab. Und man hätte dann deutliche Anprallspuren am Stoßfänger durch die im Boden verankerten Haltestreben. Ich finde es unsäglich, dass man auf der Autobahn keine Sicherheit für alle bietet sondern nur für "Normfahrzeuge". Die Abtauchunfälle sind leider nicht selten. Motorradfahrer überleben so nicht, ebenso wenig wie Sportwagenfahrer. Ein Unfall, der zwischen den Leitplanken bleibt, geht meistens harmloser aus.
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03.10.2024, 10:39
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 03.10.2024, 14:09 von Gelber Bengel.)
Interessant ist in diesem Zusammenhang vielleicht noch ein weiteres Faktum. Unfälle durch schlagartigen Druckverlust an einem Reifen als Ursache werden laut Aussage von speziell ausgebildeten Reifengutachtern häufig von "normalen" Unfallanalytikern gar nicht erkannt. Ein Schadenbild mit zerstörten Rädern wird dabei nicht selten den Einschlägen in Leitplanken oder andere Hindernissen zugeschrieben obwohl es eindeutige Anzeichen gibt, dass der drucklose Reifen, der dann noch drehend Strecke zurücklegt, ganz spezifische Merkmale aufweist. Dieser Umstand wird nach Unfällen auf nasser Fahrbahn meist kaum beachtet und schnell dem Fahrer und dessen Geschwindigkeit die Schuld zugeordnet. Weiterhin ist die Spurenlage auf der nassen Fahrbahn dann schlecht erkennbar. Bei trockener Fahrbahn geben die Reifenspuren schon wesentlich mehr her, verlangen aber wirkliche Kenntnisse bei deren Deutung. Gibt der Fahrer dann noch an, dass das Fahrzeug unvermittelt ausbrach, geht man zügig davon aus, dass es unangepasste Geschwindigkeit war. Ich würde bei einem solchen Unfallgeschehen grundsätzlich auf die Analyse eines Reifengutachters bestehen, wenn ich den Abflug nicht eindeutig mir selbst zuschreiben kann, wobei man da ehrlich mit sich selbst sein müsste. So ein Gutachter kostet nicht die Welt, vor allem in Hinsicht auf die sowieso schon bestehenden Schadenpostionen. Sollte wirklich ein Reifenschaden unfallursächlich sein, ändert sich natürlich auch die rechtliche Haftungslage. Reifengutachter können meist sogar ermitteln, ob eine fehlerhafte Montage oder ein Materialdefekt vorlag oder ein Reifendefekt gänzlich auszuschließen ist. Ein wie auch immer geartet vorgeschädigter Reifen kann bei einem ruhigen Gelegenheitsfahrer ein Reifenleben lang unauffällig bleiben und bei einem ambitionierten Sportfahrer möglicherweise zum Desaster führen. Und trotz mangelhafter Statistik wegen Nichterkennens gehören Reifenschäden als Ursache solcher Sportwagenunfälle laut Fachleuten nicht in die Rubrik "unauffällig". Sollten alle vorgenannten Parameter ausgeschlossen worden sein, bleibt einem nichts anderes übrig, als seinen eigenen Fahrstil mal grundlegend zu überdenken. So das dann hoffentlich noch geht.
PS: Die Polizei arbeitet in solchen Fällen häufig nach der Beweiskette: Sportwagen - nasse Fahrbahn - Fahrer männlich - Zeuge, der vom Unfallfahrer zügig überholt wurde - unangepasste Geschwindigkeit. Der Unfallanalytiker macht's andersrum. Frei nach dem Otto Kalauer: "Wenn Du einen Mörder suchst, verhafte alle Nichtmörder. Dann ist der Einzige, der noch frei rumläuft, der Mörder ". Also Ausschlussprinzip. Elemeniere alle Kriterien wie Fremdeingriff, technischen Defekt, usw. Bleibt nichts davon übrig, war's ein Fahrfehler.
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Wegen der Verwirrung, zur info für Polizei oder Pressemeldungen.
Dort steht schwere Verletzungen. Meint, der Fahrer wird mit großer Wahrscheinlichkeit überleben und ist nicht kritisch verletzt.
Machmal tauchen auch nur Codes auf.
Leichtverletzte,, "WA1", die nach einer Erstversorgung in häusliche Pflege entlassen werden können oder weniger als 24 Stunden im Krankenhaus verbleiben müssen
Schwerverletzte, "WA2" die länger als 24 Stunden im Krankenhaus verbleiben müssen, gebrochenes Bein, Rippen, Schädel usw
Lebensgefährlich Verletzte (umgangssprachlich auch Schwerstverletzte) "WA3" , die nach einem Unfall einer primärärztlichen Intervention bedürfen, auf einer Intensivstation versorgt werden müssen und mindestens 24 Stunden im Krankenhaus verbleiben müssen. Ein Überleben ist nicht gesichert aufgrund der Verletungen
International gibt es auch, AIS Code (AIS98-Codes) und ist da etwas genauer.
1 Minor Gering
2 Moderate Ernsthaft
3 Serious Schwer
4 Severe Sehr Schwer
5 Critical Kritisch
Bei AIS 5 und Lebensgefährlich muss man sich große Sorgen machen.
Greeting in a german red lletter day Frank
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