Ja, ich weiss, die dürfen das. Aber muss das sein ?
Fröhliche Ostern.
early 1968 L71 tri-power big block convertible.
GM-T56 Viper 6 speed manual , 4.11 rear.
HOOKER chrome side pipes. Long L88 hood.
Tires front 235 rear 255 on 8x15 real wire spoke rims
You can't beat short stroke displacement .
Also, da ist ein Radweg. Und sogar ganz deutlich markiert. Und dann hat ein einzelner "RennRadler" in deinen Augen nicht diesen zu benützen? Warum nicht?
Aus meiner Sicht hat dieser Fahrradfahrer, egal welches Rad er fährt, eben diesen ausgewiesenen Fahrradweg zu benützen. Ausnahmen gibt es, aber die sind für mich nicht erkennbar. Ich kann auch nicht erkennen, dass es sich hier um ein offizielles Radrennen handelt.
Klar, die meisten dieser "Sportler" machen dies so, weil nur so ist der Sport richtig ausgeführt. Aber mit dieser Begründung fahr ich dann auch meine "Rennen" auf der Landstraße, oder? Oder noch besser ich nehme gleich einen Rennboliden ohne Straßenzulassung (denn dieses Rennrad entspricht nicht den Vorgaben der StVO -- oder sieht hier jemand Rückstrahler, Beleuchtung..............)
Aus meiner Sicht nötigt der Sportler hier den Autofahrer zu folgendem Verhalten: langsamer hinterher zu fahren, als er es eigentlich tun würde oder zu überholen und dabei die durchgestrichene Linie verbotswidriger Weise zu überfahren.
Also, ich weiß, in der Praxis ist das so, aber dadurch ist es in meinen Augen eben doch eine gewisse Rücksichtslosigkeit des Sportlers gegen den Autoverkehr. Oder? Und genau das ist es, was immer wieder zu beobachten ist: Sehr viele Radfahrer beklagen sich darüber, dass Autofahrer immer und laufend den Radfahrer zu wenig beachten und dessen Freiheiten einschränken, aber sehr oft ist eben auch eine Situation, in der der Radler sich einfach über die für das Miteinander und zur Sicherheit des "schwächeren" die Lage aus seiner Sicht zurechtbiegt. Dies verstehe ich voll, wenn jemand lieber auf dem Gehweg fährt, als auf der Straße,
.................... aber lieber auf der Straße zu fahren als auf der wunderbar ausgebauten Fahrradtrasse ist in meinen Augen Rücksichtslos.
Und führt zu Spannungen.............
Werner
wer niemals Brot im Bette aß......weiß nicht wie Krümmel piksen........und ist die ganze Nacht hungrig..
09.04.2023, 11:20 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 09.04.2023, 11:25 von Mick.)
Der Radler oben im Bild ist schon mal auf den Asphalt ausgewichen weil Ihm weiter vorne ein PKW den Radweg versperrt.
Spaß beiseite:
Als Rennradler hast Du das Ziel möglichst viele KM zu schrubben. So ein Radweg bringt Dich aus dem Rhythmus, da kommt eine Ein-/Ausfahrt, Radwegabsenkung, Kanaldeckel, Lichtmast, irgendein Hindernis wo Du höllisch aufpassen musst nicht mit deinen Reifen abzuschmieren. Wenn Du dann Stunden im Sattel bist, deinem Ziel eine 3-stellige KM-Leistung zu erreichen, evtl. schon Schmerzen im Arsch, in den Handgelenken, im Nacken, im Rücken, Deine Muskeln nicht mehr die Frischesten sind, dann ist der oben gezeigten Radweg sehr anstrengend. Ich rede hier für den Rennradler. Einkaufen, Kinder, Lastenrad, langsame Radler, sowas gehört auf den Radweg. Bei Rennradlern bitte ich um Verständnis/Unterstützung Ihnen Ihr ambitioniertes Tagesziel (KM) zu ermöglichen. Bedenke auch das die keine Federung haben, die Reifen/Felgen/Rahmen wenig dämpfen. Jede Unebenheit spürst Du.
Ich kann mich sehr gut in den Radler hineinversetzen, weil war früher mein Sport. Und wenn Du dich dann so mit 40Km/h vor Ihn setzt und Windschatten gibst, wirst Du noch sein Freund
Lieber Autofahrer und Radler,
es gibt ein rechtskräftiges (letztinstanzliches) Urteil des Bundesverwaltungsgerichts, wonach eine Radwegebenutzungspflicht nur angeordnet werden kann, wenn es an einer konkreten Stelle häufiger zu Unfällen mit Radlern gekommen ist oder solche anzunehmen sind.
Ansonsten habe der Radler das grundsätzliche Recht, auf der Straße zu fahren. Radwege sind als Ausnahmen anzusehen.
In Bayern hatte ein Radler gegen diese Pflicht geklagt und unterlag zunächst bei niedrigeren Instanzen. Letztlich aber teilte das Bundesverwaltungsgericht seine Meinung, daß eine Radwegebenutzungspflicht nicht genrell verhängt werden kann.
Ich frage mich aber, gilt diese Pflicht trotzdem, solange ein blaues Rad-Schild da steht? Kann man als Radler, unter Hinweis auf das Urteil, das Schild mißachten? Oder muß man erst, um diese Pflicht aufzuheben, von der Gemeinde die Entfernung des Schildes unter Hinweis auf die Gesetzeslage verlangen?
Jedenfalls ist mir aufgefallen, daß in meiner Nähe eine ganze Reihe von Radwegen zurückgestuft wurden auf "Radfahrer frei"; das blaue Schild wurde entfernt. Vielleicht eine Folge des Urteils? Gibt es bei Euch auch solche Rückstufungen?
Ich allerdings fahre so oft es geht auf Radwegen - im eigenen Interesse. Manchmal aber, wie oben schon erwähnt, sind die Radwege von ahnungslosen Nicht-Radlern am grünen Tisch geplant worden und unzumutbar.
Und noch etwas: Die Statistik sagt, daß die meisten Radunfälle auf Radwegen und nicht auf den Straßen passieren! Denn auf den Radwegen laufen gern auch Personen herum. Oder es gibt Grundstücksein-/Ausfahrten. Oder parkende Autos zwingen zum Wechsel auf die Straße. Oder auch: Es liegen Scherben auf dem Radweg, weil Autofahrer Flaschen einfach aus dem Fenster geworfen haben. Oder sie sehen Rad-Gegenverkehr vor, obwohl sie sehr schmal sind. Oder sie wechseln ständig: Mal da, mal nicht. Mit der Folge, daß der Radler immer wieder auf Straßen wechseln muß. Und dieser Wechsel ist riskant, weil Autofahrer nicht damit rechnen.
Ich bin auch schon mal gestürzt auf einem gemeinsamen Fußgänger-/Radweg durch einen Fußgänger.
Ich kann nur jedem Autofahrer raten, mal häufiger mit dem rad zu fahren - auf Straße und Radweg. Er wird schnell nachvollziehen können, warum Radler manchmal auf die Benutzung eines Radweges verzichten.
Die Unfallrisiken für Radler sind auf den Straßen einfach geringer - obwohl dort die Autos fahren!
Wie bei vielen anderen Dingen im Leben sollten gegenseitige Rücksichtnahme, Verständnis und Toleranz praktiziert werden. Sollten!! Da es sich beide Seiten mit sicherlich nachvollziehbaren Argumenten immer wieder unnötig das Leben schwer machen, wird es diese Reibereien wohl ewig geben. Der Radler sieht sich als schwaches Opfer, der ambitionierte Autofahrer seines, des ihm gesetzlich zugesicherten Lebensraums beraubt. Diese Emotionslage kriegt man auch mit noch so engmaschigen Gesetzen und Verordnungen nicht geregelt. Da kann eben nur Hirn helfen.......🤫🙄
also. wenn jemand ein Sportgerät, welches nicht mal für die Straße zugelassen ist, benützt,
ist wegen der ganzen Widrigkeiten (langsameres Vorwärtskommen, ausfahrende Autos, falsch laufende Fußgänger und nicht zu vergessen, der eigene Vorsatz, der Schnellste zu sein und sich nicht aus dem Rhythmus bringen zu lassen)
die für viel Geld und Aufwand gebauten Radwege und eigentlich auch die STVO
nicht mehr gültig und nicht mehr Maßstab des Miteinanders?
Genau das meine ich damit: Rücksichtslos für sich aus egozentrischen Gesichtspunkten, einseitig argumentiert (Ich verstehe ja, dass der Radler lieber schnell vorwärtskommen will, und das bequem), aber eben nicht auf einer dafür vorgesehen Strecke oder einem dafür vorgesehener Route oder auf einer extra Straßen oder Wegen fährt, sondern auf ganz normalen Auto-Straßen, bei denen er eben den Autoverkehr einschränkt.
Und ich beziehe mich eben genau auf das vorher gezeigte Bild, hier ist doch wirklich nicht erkennbar, warum ein SportRadFahrer nicht den toll ausgebauten Radweg benützen kann, sogar ohne aus meiner Sicht große Beeinträchtigungen zu haben.
Klar, denkt mal darüber nach: mit genau dieser Argumentation, weil ich ein Sportgerät dort benützen will, wo es eigentlich nicht mal der STVO entspricht, müssen sich die anderen einfach nötigen lassen (oder ist ein hinterherfahren oder überholen müssen eines nicht den Radweg benützenden Sportradlers keine Nötigung?) Und es entstehen Gefahrensituationen, die von dem Autofahrer schlicht weg defensiv umgangen werden müssen, weil keiner will einen Unfall.
Also, mit dieser Argumentation sind ab sofort auch alle getunten und auf Rennsport ausgelegten Auto´s auf allen normalen Straßen nicht nur berechtigt zu fahren, nein, diese haben auch noch die Rücksichtnahme und das Anerkennen, weil diese ja schneller sein wollen und sich nicht von so banalen Verkehrszeichen wie Ampeln, Vorfahrtsschilder etc. aufhalten zu lassen, schlicht weg das Recht dazu?
Hierbei keinerlei Konflikte aufkommen zu lassen, würde bedeuten, dass die Rennautos auf dafür vorgesehene Rennstrecken geschickt werden, hoppla, vielleicht ist das das Problem bei den Sportradlern, denn die fahren auf normalen Straßen.
Wie gesagt, ich verstehe die Argumente, wenn jemand als Sport-Rad-Renn-Fahrer durchaus die vorhandenen Radwege nicht als optimale Übungs-Strecke ansieht. Aber gibt es dann die Schlußfolgerung daraus, dass die normale und dafür nicht vorgesehene Straße automatisch die Übungs-Strecke ist und sich die anderen Verkehrsteilnehmer und schlicht weg die STVO unterzuordnen haben?
Ich will es mal ganz anders ausdrücken: In den gesamten Bädern die ich kenne, wird kein Sport-Schwimmer sich das Recht herausnehmen, das für die Allgemeinheit ausgelegte Schwimmbecken als Trainingsstrecke zu missbrauchen. Entweder schwimmen die ihre Bahnen in Extra-Becken, zu extra Zeiten oder in einem abgesperrtem Bereich. Also, hier das Einzufordern, dass gefälligst die Oma mit ihrem schwimmflügelbehafteten Enkel Rücksicht auf den Hobby-Sportler nehmen muss, damit dieser seine Bahnen schneller schwimmen kann, habe ich noch nicht erlebt. Zum Glück, ich würde jemanden Wasser schlucken lassen.........
Wie gesagt, ich nehme Rücksicht, aber ich war schon einige Male in Situationen, die von "Hobby-Rad-Profis" provozierte Gefahrensituationen vorlagen und dann ist immer der böse Autofahrer Schuld?
Und, ja, das wichtigste ist gegenseitige Rücksichtnahme, aber ich lege halt auch Wert auf das Wort "Gegenseitig"
Werner
wer niemals Brot im Bette aß......weiß nicht wie Krümmel piksen........und ist die ganze Nacht hungrig..
Sorry, Werner, aber auch wenn Du lange Texte verfasst, spreche ich Dir hier die Sachkenntnis ab.
Es geht keinem Rennradfahrer bei seinen Ausfahrten um ein Rennen oder Höchstgeschwindigkeit oder ähnlichen Blödsinn, wie Du es hier schreibst (Rennstrecke auf die Straße verlagern), sondern das Rennrad ist von seiner Konstruktion her mit Geschwindigkeiten unterwegs, die zu vielen Radwegen und den Zuständen, die darauf herrschen, nicht kompatibel sind.
Das ist mit einem S-Pedelec zu vergleichen, die bis zu 45 km schnell sein können, also vergleichbar mit einem Rennrad.
Und diese DÜRFEN NICHT auf dem Radweg fahren, weil sie eben auch mit einer Geschwindigkeit unterwegs sind, für die der Radweg nicht ausgelegt bzw. viel zu gefährlich ist.
Auch schon mit einem Mofa, das auf 25 begrenzt ist, darf man nur außerorts auf dem Fahrradweg fahren, mit einem Moped oder einem Roller, der schneller ist, eben nicht mehr - und genau das ist auch die Liga der Rennräder.
Gruß
JR
Es ist schade, dass nicht mehr das Erreichte zählt, sondern das Erzählte reicht!
mir, als Nichtradfahrer, geht es zunehmend gewaltig auf den S....,
das für manche Radler Rot als Farbe der Ampel nicht existiert,
das auf Fußwegen gefahren wird,
das kreuz und quer über Fahrbahnen und Kreuzungen gefahren wird,
da wünsche ich mir dafür Strafen wie in Saudi Arbien, 25 auf den Nackten, das man danach einige Wochen im Stehen essen muß.
Interessant auch, daß jeder Auto und Motorradfahrer eine Fahrprüfung ablegen muss, darin wird er auch in der Theorieprüfung über Verkehrsabläufe und vorallem Verkehrszeichen geprüft. Das muss er halt vorher pauken. Der Radfahrer allerdings braucht gar nichts lernen was den Verkehr und das Bewegen im Verkehr betrifft, egal welches Alter-- er kann sich sich fröhlich in den Verkehr mit seinem Rad stürzen, in der Überzeugung daß alle anderen gefälligst auf ihn Rücksicht zu nehmen haben, grandios oder?