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Ja, Edgar. Diese beiden Hinweise sind die Richtschnur. Allerdings, damals war ich zu naiv an die erste C3 heran gegangen.
Ich werde auch kein Fahrzeug mehr kaufen, das nicht fahrbereit ist. Das sind Standuhren, die zeigen auf 3 Uhr nachmittags und in Wahrheit ist es 5 vor 12 Uhr.
Corvette C3 Baujahr 07/1976
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(12.10.2022, 23:18)C3-Fritz schrieb: War der Motorschaden ein Kauf von Privat?
Wie.ging die Sache aus?
Ich finde, gerade Private bedienen sich ungeniert. So nach dem Motto "ein Ölzusatz wird es schon richten" und dann ist erst mal Ruhe für 4000 km und wenn er dann reklamiert, kommt der Satz "bei mir hat alles noch funktioniert, ich weiß nicht was der Käufer mit dem Auto angestellt hat".
@eistee - also gerade bei auf die Themen spezialisierten Anwälten ist der ADAC denke ich keine schlechte Entscheidung..Die haben mich gerade an einen recht sachkundigen Anwalt verwiesen..
Kauf von Privat, aber sogar im Ausland. Ich hätte beweisen müssen, dass der Schaden bereits bekannt war und der Verkäufer arglistig gehandelt hat. Also kein einfacher Fall.
Der ADAC hat mir hier geholfen einen Anwalt vor Ort zu finden und ist alle Schritte mitgegangen. Es fand auch eine erste Gerichtsverhandlung statt. Im nächsten Schritt wäre ein Gutachten gemacht worden, dabei hat aber der Richter angeregt, dass versucht werden soll eine Einigung zu erzielen, die die bis dato angefallenen Kosten + das Gutachten den Streitwert übersteigen würden. Daraufhin gabs eine Einigung und das Verfahren wurde beendet.
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Eine ähnliche Nummer habe ich jetzt auch. Ankauf von Privat, beruflich Fuhrparkleiter eines Mercedes Benz Niederlassung.
Eine Woche nach Kauf habe ich ihm per WhatsApp Gertriebegeräusche angemeckert worauf er mit dem Thema anfing "er habe zig Fahrzeuge die Geräusche haben und es wäre eine Komfortbeanstandung".
4000 km später jetzt Getriebeschaden Hauptlager Eingangswelle. Eine Mediation hat er verweigert, jetzt geht es schriftlich per Anwalt weiter. Einen Rechtsschutz habe ich jetzt, getreu den Erfahrungen von damals mit der C3.
Corvette C3 Baujahr 07/1976
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Unverzüglich ein selbständiges Beweisverfahren §§ 485 ff. ZPO einleiten. Die Mediation war schon Unsinn.
Gruß
Edgar
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(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 14.10.2022, 12:20 von Abe Simpson.)
(13.10.2022, 14:55)C3-Fritz schrieb: jetzt geht es schriftlich per Anwalt weiter. Einen Rechtsschutz habe ich jetzt, getreu den Erfahrungen von damals mit der C3.
Vor drei Tagen hast du dich doch noch nach einer Rechtsschutzversicherung erkundigt.
Bist Du denn sicher, dass der Rechtsschutz überhaupt greift? Da gibt es doch Wartezeiten.
Gruß
Jörg
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(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 14.10.2022, 14:22 von C3-Fritz.)
Hi Jörg,
Achso, habe ich nicht gesagt. Für das Fahrzeug mit dem Getriebeschaden existiert eine RSV. Edgar prüft gerade die vollständige Deckung.
Auxh Danke für den Hinweis. Deckung bekommt man natürlich nur bei diesen Versicherungen für Ereignisse nach Vertragsabschluss/Kauf. Es gibt noch welche rückwirkend (ARAG) habe aber hier nicht dazu Bedarf.
ich kaufe erst nächste Woche. Habe heute beim ADAC abgeschlossen.
Gruß
Fritz
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Jetzt muss mich aber mal jemand aufschlauen. Ich hatte mal gehört, dass Rechtschutzversicherungen nur die Fälle übernehmen wenn auch Aussicht auf Erfolg besteht. Und wenn ich den Rechtsstreit gewinne, zahlt eh die gegnerische Seite. Außer bei Sozial und Arbeitsgerichten, da ich dort nicht zwangsläufig einen Anwalt brauche. ( ob das besser wäre ist ne andere Geschichte )
Würde dann bedeuten das ich nur den Vorteil hätte im Verfahren die Kosten nicht vorstrecken zu müssen. Einen anderen Vorteil hätte ich doch dann nicht.
So bisher mein Wissensstand... Falsch ?????
Ist vermutlich ein jahrelanger Irrglaube, würde mich über eine Erleuchtung freuen :-)
Viele Grüße
Christian
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Wenn es z.B. zu Gerichtsverhandlungen nach Ordnungswidrigkeiten kommt, werden die in der Regel, sollte Dein Anwalt erfolgreich sein, eingestellt.
Das heißt aber, dass Du Deine Anwaltskosten selbst tragen musst, ergo ist in dem Fall eine RSV nicht von Schaden.
Gruß
JR
Es ist schade, dass nicht mehr das Erreichte zählt, sondern das Erzählte reicht!
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14.10.2022, 17:13
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 14.10.2022, 17:13 von Christian C5.)
Man, das geht ja schnell wie im Livechat
10 Jahre Irrglaube in 14 min ausgeräumt.
Danke Dir Jürgen für die schnell und erleuchtende Antwort
Viele Grüße
Christian
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Recht hat der Jürgen. Rechtsschutz ist wichtig und vergleichsweise günstig.
Ohne RSV kämpft der Anwalt bei Bußgeldsachen mit hinter dem Rücken gefesselten Händen. Jeder Beweisantrag auf Einholung eines Gutachtens kostet möglicherweise den Mandanten bei Unterliegen je 800-1000 €. Da ist mal schnell bei 2000-3000 € Kosten, ohne den Erfolg garantieren zu können. Da kann man ohne RSV das Potenzial nicht ausschöpfen.
Und oft wird in den Owis eine Einstellung durch das Gericht angeboten, Vorteil, dann hat die Staatsanwaltschaft kein Rechtsmittel mehr. Du zahlst aber Deinen Anwalt dann selber.
In Zivilsachen kann das Vorleisten einen Arm und ein Bein kosten. Sachverständige arbeiten kaum noch unter 3000 € Vorschuss. Die Anwaltskosten sind da eher das kleinere Übel.
Im Arbeitsrecht trägt in 1. Instanz sowieso jeder seine eigenen Kosten, egal wer gewinnt.
Gruß
Edgar
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