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Hallo
Sehr undurchsichtige Sache , das mit dem Eigentümer , Halter usw. Ist ja gemacht, um zu betrügen.
Das ist in Luxemburg aber einfacher geregelt.
Der Name der im Fahrzeigschein steht, ist der Besitzer des Wagens ( zumindest sowenig ich weiss ).
Deshalb braucht man beim Kauf auch eine Kopie des Personalausweises des Verkäufers, der bei der Zulassung mitsamt einer Rechnung vorgelegt werden muss.
MfG.
early 1968 L71 tri-power big block convertible.
GM-T56 Viper 6 speed manual , 4.11 rear.
HOOKER chrome side pipes. Long L88 hood.
Tires front 235 rear 255 on 8x15 real wire spoke rims
You can't beat short stroke displacement .
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Besitzer und Eigentümer müssen auch wieder nicht zwangsläufig die gleiche Person sein. Wer im Besitz eines Fahrzeugs ist, dem muss es nicht gehören. Und ohne die Differenzierungen gäbe es kein Leasing, keine Langzeitmiete oder Überlassung.
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Besitz und Eigentum ist klar, bei Deiner Familiengeschichte wär ich mir nicht so sicher, Stichwort „in gutem Glauben“.
Gruß, Alex
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18.02.2022, 17:38
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 18.02.2022, 17:43 von Gelber Bengel.)
Das war nicht in juristischem Sinne gemeint. Ersetze es durch "in falscher Einschätzung der Verhältnisse ".
Solange wir aber nicht wissen, wie sich genau die Situation des TE verhält, ist das hier alles nur ein netter Exkurs ins allgemeine Vertragsrecht beim Gebrauchtwagenkauf.
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100% d´accord
Gruß, Alex
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Hallo, sehr viele Oldtimer werden bei Oldtimerhändler als Privat verkauft. Das heißt auf Kommission, keiner möchte freiwillig auf ein 40 Jahre altes Auto Garantie geben. Viele Richter sehen es genau. Ich persönlich sehe keine guten Chancen und empfehle immer eine einvernehmliche Lösung. Richter streben auch immer eine einvernehmliche Lösung an und wollen kein Urteil fällen. Das ist meine persönliche Ansicht. Ich würde den Kauf rückgängig machen, aus dieser Position hat man die besseren Karten beim Verhandeln.
Viele Grüße aus Chemnitz
Uwe
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Hallo,
für mich und mein Bauchgefühl ist es ganz einfach,
ohne alle Details zu kennen, es wird versucht Sachmängelhaftung, Gewährleistung zu umgehen.
Wenn der Käufer damit leben kann und nicht muckt...
Grüße
Udo
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Hallo, versetzt Euch mal in den Verkäufer. Bei Gebrauchtfahrzeuge gibt es eine Versicherung für technische Defekte oder er erfolgt ein Verkauf nur für den Export, dann ohne Haftung. Es gibt bei Verkäufern und Käufern immer schwarze Schafe. Es ist schon vorgekommen, dass eine Hinterachse reklamiert wurde. Beim Verkauf war aber eine andere Hinterachse eingebaut, wie die Hinterachse die dann kaputt war. Man sollte immer hellwach und am Besten zu Zweit sein beim Kauf. Wenn später etwas kaputt geht, dann ist es so. Es ist halt ein altes Auto und dort kann immer etwas kaputt gehen.
Wie schon geschrieben, wenn man sich über den Tisch gezogen fühlt, konsequent den Kauf rückgängig machen, damit hat man vor Gericht immer gute Karten.
Viele Grüße
Uwe
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(18.02.2022, 09:17)Bernardo schrieb: Ich habe ein juristisches Anliegen, zu dem ihr vielleicht Erfahrungen einbringen könnt ?
Der Fall : Wenn der Sohn eines großen Autohauses, der in diesem Autohaus auch angestellt ist und eine wichtige Funktion inne hat, in den Räumlichkeiten (Showroom etc.) dieser Firma ein Fahrzeug verkauft, das er max.4 Monate besessen und nie auf sich privat angemeldet hatte : Kann es dann ein Privatverkauf ohne Gewährleistung sein ?
Kennt jemand solch einen oder einen ähnlichen Fall ? Wie hat z.B. das Gericht hier entschieden ?
Danke für jeden Hinweis !
Zunächst sind die Hinweise von Martin allesamt richtig.
Wenn der Sohn das Fahrzeug privat zum Eigentum erworben hat, kann er es auch privat unter Ausschluss der Gewährleistung verkaufen. Weitere Anhaltspunkte zur Prüfung, ob es sich um ein Umgehungsgeschäft handelt, gibt der Sachverhalt nicht her.
Dafür bräuchte ich mehr Infos. Du kannst mich gerne anrufen. 0172 2833028.
Gruß
Edgar
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