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Ich habe ein juristisches Anliegen, zu dem ihr vielleicht Erfahrungen einbringen könnt ?
Der Fall : Wenn der Sohn eines großen Autohauses, der in diesem Autohaus auch angestellt ist und eine wichtige Funktion inne hat, in den Räumlichkeiten (Showroom etc.) dieser Firma ein Fahrzeug verkauft, das er max.4 Monate besessen und nie auf sich privat angemeldet hatte : Kann es dann ein Privatverkauf ohne Gewährleistung sein ?
Kennt jemand solch einen oder einen ähnlichen Fall ? Wie hat z.B. das Gericht hier entschieden ?
Danke für jeden Hinweis !
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Hi,
wie lautet denn der Vorwurf?
Gruß Hendrik
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Gewährleistung/Sachmangelhaftung!!
Sonst würde der Post keinen Sinn machen.
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Die Frage kann man so pauschal nicht beantworten. Grundsätzlich kann das durchaus gehen, aber es kommt auf die Details an und ob es rechtlich im Falle einer Klage dann Bestand hat, muss im Einzelfall geprüft werden.
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18.02.2022, 11:37
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 18.02.2022, 11:50 von Gelber Bengel.)
In meinen Augen kann es schon ein Privatverkauf sein. Die Eintragung in die Zulassungsbescheinigung begründet kein Eigentum sondern ist nur ein Halternachweis. Wer Eigentum an einem Fahrzeug wirklich hat klärt einzig und allein sein Kaufvertrag. Wenn er das Fahrzeug privat und ohne Zusammenhang, Mitwirken oder Kapital der Firma erworben hat ist es sein Privateigentum. Ersatzweise hätten ja auch seine Frau, seine Kinder oä. kaufen können, dann wäre es das Gleiche aber deutlicher verständlich. Bin kein Jurist aber so wäre meine logische Herleitung. Edgar weiß da sicher mehr zu.
@ Bernado: Du musst doch einen Vertrag mit ihm haben. Wer ist dort denn Verkäufer? Hat er sein uneingeschränktes Eigentum an der Sache versichert? Ist es ein Kommissionsverkauf wobei das Autohaus als Vermittler auftritt?
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Also solange er das Auto selbst als Privatmann gekauft hat, kann er es auch privat verkaufen. Es darf aber eben nicht über Vermögen der Firma gelaufen sein etc. Und wenn er im Jahr zig Autos privat kauft und verkauft, funktioniert das auch nicht mehr. Deswegen: es kommt auf die Details an. Das kann man aus dem Eingangspost aber nicht entnehmen und der Fragesteller wird die Details vermutlich auch nicht wissen. Also müsste er klagen, damit das dann rechtlich festgestellt wird. Aber ob man das will, insbesondere bei unklaren Erfolgsaussichten?
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Wenn das Fahrzeug ( was hieraus nicht hervorgeht ) auf die Firma zugelassen war oder ist , dann ist es kein Privatverkauf.
Wer steht denn als Halter eingetragen ???
Gruß
Karl-Heinz
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18.02.2022, 12:33
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 18.02.2022, 13:17 von Gelber Bengel.)
Nochmal, der Halter muss nicht Eigentümer sein. Jedes Leasing Fahrzeug z.B. ist auf den Nutzer zugelassen und gehört der Leasing Gesellschaft. Eigentümer, Halter, Nutzer und Versicherungsnehmer können 4 verschiedene Personen sein. Wichtig ist hier wirklich nur, wer uneingeschränkter Eigentümer ist und wer und was im Kaufvertrag steht.
Ein aus meiner Praxis bekannter Irrtum ist, dass man bei der Person, die im Schein steht, beim Eigentümer kauft. Falsch, man kauft beim Halter. Ob der wirklich Eigentümer ist erfährt man nur wenn er sein Eigentum per Kaufvertrag oä. nachweisen kann. Deshalb steht in den meisten Verträgen drin, dass der Verkäufer das uneingeschränkte Eigentum an der Sache versichert. Ist das nicht so, hat man an den Falschen bezahlt so er nicht vom Eigentümer bevollmächtigt ist.
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Nur mal ein kleines lustiges Beispiel zur Veranschaulichung der Rechtslage:
Ich kaufe mir (Eigentümer) ein Auto, melde dieses auf meine 95jährige Mutter ohne Führerschein an (Halterin), mein Onkel steuert noch einen stark rabattierten Versicherungsvertrag bei (Versicherungsnehmer) und mein Neffe fährt das Auto (Nutzer). Der Neffe ist plötzlich klamm, annonciert die Karre und lässt meine Mutter eine Verkaufsvollmacht unterschreiben. Du kaufst in gutem Glauben, dass der Seniorin das Auto gehört bei meinem Neffen. Dann komme ich ins Spiel, hole unter Offenbarung meines Kaufvertrages das Ding bei Dir wieder ab da Du unrechtmäßig kein Eigentum erwerben konntest. Mein Neffe bleibt klamm und kann nicht an Dich zurückzahlen. Starke Geschichte, oder?
Und jetzt der Gag: Bis auf die Tatsache, dass es nicht in meiner Familie stattgefunden hat, ist das ein echter Fall aus meiner Berufspraxis.
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Interessantes Thema und ebensolche Ausführungen durch Martin ! Danke !
`mal gespannt , ob Edgar dazu beträgt ...
Weitere Erkärungen des TE wären wohl erforderlich ...
bleibt spannend ...
Gruß aus`m Pott ,
Heinrich
CORVETTE
einfach GEnIaL
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