Felgen für die C7 Stingray
#11
Moin, 

die sehen auch sehr schick aus. 
Gibt es dazu eine Bezugsquelle? Die angegebene GTM Vertriebsgesellschaft hat nicht mal eine Homepage.
Peter/Hamburg Nr.12  C7_Cab_yel_60.png 
[Bild: 14854976do.jpg]
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#12
Hallo habe ein Angebot von brandweels für Gutachten zu Cray Eagle Felgen


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#13
Hi,

ich weiß nicht wie das bei euch in Österreich gehandhabt wird, aber hier in Deutschland wäre eine Eintragung eines seriengefertigten Rades nur auf Basis eines Festigkeitsgutachtens nicht zulässig und hätte auch wenn es Eingetragen werden würde keinen Bestand.

Ohne TGA oder ABE wird es hier sehr schwierig, da die erforderlichen Nachweise für den erfolgreichen Abschluss des Gutachtens nicht erbracht werden können.

Nur zur Information, nicht dass du dir die Mühe machst und nachher mit leeren Händen dastehst.


Gruß Martin
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#14
Der TÜV hat mir vor 2 Jahren  etwas anderes gesagt, demnach ist eine Einzelabnahme mit Festigkeitsgutachten möglich und zulässig.
Warum sollte die Eintragung kienen Bestand haben, wenn ordnungsgemäß erfolgt?
Gruß

Götz
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#15
Hallo Götz,


die Eintragung kann in der Praxis so gut wie nicht ordnungsgemäß erfolgen. Ohne jetzt weit auszuholen ist es so, dass seriengefertigte Räder einem QM-System unterliegen sollten, denn bei der Anfertigung eines Festigkeitsgutachtens wird ein Radsatz zerstört um dessen Kennwerte ermitteln zu können, doch wer garantiert, dass der nächste gefertigte Radsatz identisch gefertigt wurde und keine Fehler wie z.B. Lunker, etc. enthält? Das ist das erste Problem dabei. Um die richtige Nachweisführung erbringen zu können müsste praktisch das "neue" Rad zerstört werden, was Quatsch ist, denn die sollen ja montiert werden. In der Praxis könnte sowas im Einzelfall durch entsprechende Probefahrten (mehrer Tsd. Km Nordsschleife z.B.) und zerstörungsfreier Werkstoffprüfung wie Röntgen, Ultraschall usw. "nachgewiesen" werden, aber dies ist zeit- und kostenintensiv. Das Verhält sich in Etwa so wie bei einer Leistungssteigerung >20% gegenüber Serie ohne Nachweise für Festigkeit, etc. pp.

Klar möglich ist die Eintragung, ich kann dir das Gutachten auch erstellen und du gehst zur Zulassungsstelle und lässt es im Schein eintragen und hast es drinstehen und freust dich, aber rechtlich ist es nichtig, da zum Zeitpunkt der Begutachtung die erforderlichen Nachweise nicht vorgelegen haben. 

Ich kann mich gerne nochmals darüber informieren, aber die interne Anweisung war: geht nicht.

Interessant wird sowas eben bei einem entsprechenden Unfall...


Gruß Martin
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#16
(01.09.2020, 21:54)Ing.M.Frank schrieb: Der Hersteller HRE Wheels bietet auch einige sehr schöne Räder für die C7 Stingray (auch Z06, etc.) an, einfach mal bei Google "Corvette C7 HRE" eingeben und auf "Bilder" gehen, dann sieht man die auch gleich am Fahrzeug. 

Teilegutachten haben die soweit ich mitbekommen habe für ihre Räder alle, das muss man dann eben per §19(2) in einer Technischen Prüfstelle begutachten lassen.

Heute kam die Antwort auf meine Anfrage bezüglich HRE Wheels.
Laut dem Händler gibt es für die C7 nur zwei Felgen mit Teilegutachten.

1. P101 in 9x19 ET50 und 11x20 ET72 - ohne Reifen 10650€
2. FF01 in 9,5x19 ET55 und 11x20 ET73 - ohne Reifen 3350 €

Die P101 ähneln den Felgen der Z meines Erachtens jedoch überteuert.
Die FF01 sprechen mich überhaupt nicht an

Die Suche geht weiter......
                                                                                                                             [Bild: 47915314xb.gif]

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#17
(03.09.2020, 22:16)Ing.M.Frank schrieb: Hallo Götz,


die Eintragung kann in der Praxis so gut wie nicht ordnungsgemäß erfolgen. Ohne jetzt weit auszuholen ist es so, dass seriengefertigte Räder einem QM-System unterliegen sollten, denn bei der Anfertigung eines Festigkeitsgutachtens wird ein Radsatz zerstört um dessen Kennwerte ermitteln zu können, doch wer garantiert, dass der nächste gefertigte Radsatz identisch gefertigt wurde und keine Fehler wie z.B. Lunker, etc. enthält? Das ist das erste Problem dabei. Um die richtige Nachweisführung erbringen zu können müsste praktisch das "neue" Rad zerstört werden, was Quatsch ist, denn die sollen ja montiert werden. In der Praxis könnte sowas im Einzelfall durch entsprechende Probefahrten (mehrer Tsd. Km Nordsschleife z.B.) und zerstörungsfreier Werkstoffprüfung wie Röntgen, Ultraschall usw. "nachgewiesen" werden, aber dies ist zeit- und kostenintensiv. Das Verhält sich in Etwa so wie bei einer Leistungssteigerung >20% gegenüber Serie ohne Nachweise für Festigkeit, etc. pp.

Klar möglich ist die Eintragung, ich kann dir das Gutachten auch erstellen und du gehst zur Zulassungsstelle und lässt es im Schein eintragen und hast es drinstehen und freust dich, aber rechtlich ist es nichtig, da zum Zeitpunkt der Begutachtung die erforderlichen Nachweise nicht vorgelegen haben. 

Ich kann mich gerne nochmals darüber informieren, aber die interne Anweisung war: geht nicht.

Interessant wird sowas eben bei einem entsprechenden Unfall...


Gruß Martin

Martin, mit dieser Argumentation könnte kein einziges Rad jemals freigegeben werden, ebenso wenig Serienräder.
Auch hier gibt es Festigkeitstests und dann geht man davon aus, dass die Serienproduktion der Räder - mit Toleranzen - zu den gleichen Festigkeitswerten führen.
Anders kann es auch überhaupt nicht funktionieren.
Gruß

Götz
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#18
Die Argumentation ist durchaus schlüssig und auch nachvollziehbar aus Sicht der Prüforganisation. Warum sollte sich die Prüforganisation (als rechtlich verantwortlich für die "nicht fahrlässige" Leistung des Prüfers) auf dieses (durchaus reale) Risiko einlassen? Aus QM Sicht ist die Situation jedoch deutlich komplexer: wenn der Hersteller ein zertifiziertes QM System (z.B. 9001) hat, kann davon ausgegangen werden, dass die Produkte oder Dienstleistungen von hinreichend gleichbleibender Qualität sind, was letzendlich bedeutet, dass ein Tragfähigkeitsgutachten für eine zufällige Losgröße aus der laufenden Produktion in Verbindung mit dem allgemeinen GM System, durchaus aussagekräftig ist.

Soweit zur Theorie -- Da das ganze aber ein Graubereich mit vielen Fragen ist, kann eine Prüforganisation das Risiko der Verantwortung aus Unternehmenssicht eigentlich nicht übernehmen. Was wäre eine hinreichende Losgröße? Ist das QM System für den speziellen Anwendungsfall ausreichend? Etc.. Die ganze Geschichte mit Zulassungen, Gutachten und der damit verbundenen Haftung ist inzwischen sehr komplex geworden, da versucht wird die eigentliche Prüfung und damit die Haftung auszulagern. Wer mal eine Zertifizierung eines Serienproduktes mitgemacht hat, weiß wovon ich rede. Deshalb sparen sich auch kleine Hersteller die Typgenehmigung, weil sie das Bauteil im Anbetracht der Stückzahl einfach zu teuer machen würde. Vor nicht allzu langer Zeit wurde so die Verantwortung (im KFZ Bereich) auf die Prüfer übertragen, die das Risiko dann auch tatsächlich übernommen haben. Bis die QM Systeme (die unternehmerisches Risiko üblicherweise einschließen) der Prüforganisationen genau das unterbunden haben.

Am Ende bleibt das, was schon tausendmal gesagt und geschrieben wurde: Ja, es gibt Prüfer die das eintragen -- nein, das bedeutet nicht, dass es dadurch auch legal ist -- und das Wichtigste ist eigentlich die Sicherheit für die Fahrzeuginsassen und andere Verkehrsteilnehmer, was wiederum jeder für sich selbst (ganz wesentlich durch die Fahrweise) entscheiden muss.
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#19
Hallo zusammen,
Das ist mal ein Thema was für mich weitere Fragen aufwirft.


Ich kaufe eine Vette mit   egal wieviel  PS. Darauf sind OEM Felgen. Nun Tune ich das Auto ( Kompressor,Fächer,Nocke und weiteren Spielereien)
und die Leistung ist um ein vielfaches höher.Die Felgen bleiben gleich. Die Reisskraft beim Bremsen und Beschleunigen sowie beim Kurvenfahren auch bei höheren Geschwindigkeiten ist die Belastung  höher.
Wie wird das bei der Prüfung zur Abnahme umgesetzt.Sicher sind immer ein paar Prozent Tolleranz berücksichtigt. 
Beispiel   C6 Felgen auf C5  ist nicht wegen Traglast obwohl die C6 stärker und schneller als die C5 ist und der Gewichtsunterschied nicht hoch ist
Bei den Amis wird verarbeitet was da ist .
Von vielen die in den USA regelmässig Treffen und Veranstaltungen besuchen hat bisher keiner über Felgenschäden bei Hot Rods, Street Rods,pro Streets
  und anderen starken Autos gesprochen.
Oder ist das mal wieder der Deutsche Vorschriftendschungel der immer für uns teurer und undurchsichtiger wird.
L G Wolfgang
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#20
(02.09.2020, 23:10)Ing.M.Frank schrieb: Hi,

ich weiß nicht wie das bei euch in Österreich gehandhabt wird, aber hier in Deutschland wäre eine Eintragung eines seriengefertigten Rades nur auf Basis eines Festigkeitsgutachtens nicht zulässig und hätte auch wenn es Eingetragen werden würde keinen Bestand.

Ohne TGA oder ABE wird es hier sehr schwierig, da die erforderlichen Nachweise für den erfolgreichen Abschluss des Gutachtens nicht erbracht werden können.

Nur zur Information, nicht dass du dir die Mühe machst und nachher mit leeren Händen dastehst.


Gruß Martin

Hallo habe deine Antwort an brandwheels gesendet und der schrieb mir zurück wenn ein QM existieren tut, dann kann auch über das reine Festigkeitsgutachten eingetragen werden.
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