Das mit dem Kurz-Wertgutachten bzw. Vollgutachten und dem versicherten Wert bei der Versicherung halte ich für ein Gerücht!
Die meisten Versicherer proklamieren ein Kurzgutachten (z. B. Classic-Data) als ausreichend für die Versicherung. Wenn der daraus ermittelte Wert für das Fahrzeug in der Versicherungs-Police eingetragen und der damit verbundene Beitrag dokumentiert sind dürfte es im Schadensfall eigentlich keine Diskussionen geben. Schließlich hat man für den geschätzten Wert ja seinen Beitrag gezahlt... egal, ob das Fahrzeug tatsächlich diesen Wert hatte oder nicht.
Gruß...
René
P. S.: Vielleicht wissen einige rechtsvertraute Mitglieder ja Rat!?!
16.06.2020, 05:53 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 16.06.2020, 06:03 von Drank.)
Guten Morgen,
ergänzendes Merkmal zur Originalität!
Bei der 63er unterscheidet sich die Getriebeabstützung am Rahmen, vorderer Querträger, in seiner konstruktiven Erstausführung, von den Nachfolgejahrgängen, bei denen sie modifiziert wurde. Dieses Merkmal lässt erkennen, ob es sich um den originalen Rahmen handelt !
Ab 65 sind im Rahmen Verstärkungsbleche - Dreiecke- am zweiten Querträger - von vorne gesehen - eingesetzt, um die Verwindungssteifigkeit zu erhöhen.
(16.06.2020, 01:17)René K. schrieb: Das mit dem Kurz-Wertgutachten bzw. Vollgutachten und dem versicherten Wert bei der Versicherung halte ich für ein Gerücht!
P. S.: Vielleicht wissen einige rechtsvertraute Mitglieder ja Rat!?!
Die Allianz z.B. benötigt bei der Kasko-Versicherung:
(16.06.2020, 01:17)René K. schrieb: Das mit dem Kurz-Wertgutachten bzw. Vollgutachten und dem versicherten Wert bei der Versicherung halte ich für ein Gerücht!
Die meisten Versicherer proklamieren ein Kurzgutachten (z. B. Classic-Data) als ausreichend für die Versicherung. Wenn der daraus ermittelte Wert für das Fahrzeug in der Versicherungs-Police eingetragen und der damit verbundene Beitrag dokumentiert sind dürfte es im Schadensfall eigentlich keine Diskussionen geben. Schließlich hat man für den geschätzten Wert ja seinen Beitrag gezahlt... egal, ob das Fahrzeug tatsächlich diesen Wert hatte oder nicht.
Gruß...
René
P. S.: Vielleicht wissen einige rechtsvertraute Mitglieder ja Rat!?!
Von wegen, René, zur Berechnung der Prämie wird der Wert gerne genommen, bei Totalschaden oder Entwendung geht die Diskussion um den Wiederbeschaffungswert aber dennoch los, besonders wenn das Gutachten nicht ganz frisch ist. Ich habe aktuell wieder mal ein Porsche G-Modell in Bearbeitung. Gutachten 2,3 Jahre alt, Gutachtenwert 78T, die Versicherung sagt, für 52T gibt es das Auto gleichwertig am Markt. Okay, die Preise sind nicht gerade gestiegen, aber auch nicht so gefallen.
Also, bloß weil Du die Prämie nach dem Gutachtenwert gezahlt hast, gibt es den noch lange nicht.
16.06.2020, 10:11 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 16.06.2020, 10:12 von Gelber Bengel.)
Wie Edgar gerade schrieb legt die Kurzbewertung ( nicht Kurzgutachten, da einige für ein Gutachten erforderliche Bestandteile wie Probefahrt, technische Prüfung etc. fehlen) die Höchstentschädigung zum Zeitpunkt des Versicherungsabschlusses fest. Ausserdem berechnet sich die Kaskoprämie danach. Im Schadenfall erfolgt seitens des Versicherers immer eine neue Beurteilung der Marktsituation des Fahrzeugs. Im Übrigen stellen die 50tsd.€ bei vielen Versicherungen eine Grenze zwischen Kurzbewertung und Vollgutachten dar. Man gibt damit uns Gutachtern die Chance zur genaueren Überprüfung des Fahrzeugs da wir im worst case für die von uns testierte Summe haften müssen.
Zitat:Im Schadenfall erfolgt seitens des Versicherers immer eine neue Beurteilung der Marktsituation des Fahrzeugs.
Klappt sicherlich nur in eine Richtung, also für die Versicherung. Ist man unterversichert, ists aus mit der Marktsituation , oder ?
mfG. Günther
early 1968 L71 tri-power big block convertible.
GM-T56 Viper 6 speed manual , 4.11 rear.
HOOKER chrome side pipes. Long L88 hood.
Tires front 235 rear 255 on 8x15 real wire spoke rims
You can't beat short stroke displacement .
Jo, man sollte die Wertentwicklung seines versicherten Autos selber schon im Auge behalten und dann neu begutachten lassen und die Versicherung angleichen.
Das macht aber fast kein Kunde und im Schadenfall ist dann das Geschrei groß. Alle Versicherer empfehlen den Wert alle 2 Jahre überprüfen zu lassen, dann gibt es auch keine Diskussionen im Schadenfall. Im Gegenteil, ist die Bewertung/ das Gutachten immer aktuell werden im Schadenfall 30 -50% (je nach Tarif) an Vorsorge für Wertsteigerungen geleistet.
Gruß
Matthias
The bitterness of poor quality remains long after the sweetness of low price is forgotten.
Benjamin Franklin