25.07.2015, 11:28
Ich lasse meine '74 C3 gerade neu lackieren und bin wegen der Farbwahl etwas irritiert.
Der Lackierer meint, ich müsste wegen des H-Kennzeichens ausschließlich den damaligen GM-Lack nutzen.
Der Anforderungskatalog des TÜV-SÜD sagt allerdings:
- Eine Originalität im Farbton kann nicht gefordert werden, d.h. auch ein pinkfarbener Citroen 11CV kann akzeptiert werden.
- Unilackierungen sind in allen Farben akzeptabel.l Dies gilt auch für Metallic-Lacke und Zweifarbenlackierungen. Mehrfarbenlackierungen dürfen jedoch nur dann anerkannt werden, wenn original solche angeboten wurden.
- Gemusterte Lacke & Motive (Paintbrush) werden nicht anerkannt, ausgenommen z.b. Reklamemotive ....
- der Lack muß sich in einem ordentlichen Zustand präsentieren...
- Anerkennungsfähige Umbauten müssen in den ersten 10 Jahren der Zulassung erfolgt sein, d.h. sie müssen mindestens 20 jahre alt sein. Die Fahrzeuge und deren Umbauten müssen immer die Vorschriften der StVZO genügen.
Eigentlich könnte ich doch auch einen pearl-Effekt-Lack lackieren lassen, weil es den bis 1984 bestimmt schon gegeben hat.
Einen Lack, der das gesamte Farbspektrum (Chamäleon-Lack) bietet, hat es damals wahrscheinlich noch nicht gegeben, kann also nicht verwendet werden.
Wer weiß genaueres, ich würde gerne einen Pearl-Lack auswählen, weil die Kanten so besser zur Geltung kommen.
Geht das oder geht das nicht...???
Gruß
Günther
Der Lackierer meint, ich müsste wegen des H-Kennzeichens ausschließlich den damaligen GM-Lack nutzen.
Der Anforderungskatalog des TÜV-SÜD sagt allerdings:
- Eine Originalität im Farbton kann nicht gefordert werden, d.h. auch ein pinkfarbener Citroen 11CV kann akzeptiert werden.
- Unilackierungen sind in allen Farben akzeptabel.l Dies gilt auch für Metallic-Lacke und Zweifarbenlackierungen. Mehrfarbenlackierungen dürfen jedoch nur dann anerkannt werden, wenn original solche angeboten wurden.
- Gemusterte Lacke & Motive (Paintbrush) werden nicht anerkannt, ausgenommen z.b. Reklamemotive ....
- der Lack muß sich in einem ordentlichen Zustand präsentieren...
- Anerkennungsfähige Umbauten müssen in den ersten 10 Jahren der Zulassung erfolgt sein, d.h. sie müssen mindestens 20 jahre alt sein. Die Fahrzeuge und deren Umbauten müssen immer die Vorschriften der StVZO genügen.
Eigentlich könnte ich doch auch einen pearl-Effekt-Lack lackieren lassen, weil es den bis 1984 bestimmt schon gegeben hat.
Einen Lack, der das gesamte Farbspektrum (Chamäleon-Lack) bietet, hat es damals wahrscheinlich noch nicht gegeben, kann also nicht verwendet werden.
Wer weiß genaueres, ich würde gerne einen Pearl-Lack auswählen, weil die Kanten so besser zur Geltung kommen.
Geht das oder geht das nicht...???
Gruß
Günther
Endlich wieder normal...