24.06.2004, 14:09
![[Bild: osc_logo_klein.gif]](https://www.corvetteforum.de/fotos/osc_logo_klein.gif)
![[Bild: GTC_patric_21.jpg]](https://www.pjanke.de/GTC_patric_21.jpg)
Senior Head of Strategy Services
Austausch-Lampen
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24.06.2004, 14:11
Überprüfe mal den Link !!
sagt nur "Input error" Gruss, Al....
[IMG] https://www.corvetteforum.de/fotos/gtc16.gif[/IMG]
24.06.2004, 14:27
![]() ![]() Senior Head of Strategy Services
24.06.2004, 14:34
Hmmmm,
ist halt einfach blaues Licht. Darüber war vor kurzem auch ein Bericht in irgendeinem Autojournal im TV. Wer es mag, Vorteile bringt es nicht wirklich ! Lieber rotes Licht mögende Grüsse, Al.... ![]()
[IMG] https://www.corvetteforum.de/fotos/gtc16.gif[/IMG]
24.06.2004, 16:05
Hallo Patric,
da mußt Du mit rechnen, dass der TÜV Dich anknört. ![]() ![]() ![]() ![]() ![]()
24.06.2004, 16:05
Hi,
Ich kann nur die H4 Silberstar +50% empfehlen es ist etwas besser als das original leuchtmittel ![]() gruß Thorti
24.06.2004, 17:17
Hi,
also meine C3 hat keine Klarglas-Scheinwerfer (passt auch m.E. nicht zu einem 30 Jahre alten Auto). Gruß Jürgen
24.06.2004, 17:23
Hi Patric
Die Schrift auf den Kartons ![]() ![]() Gruß Axel
Keine privaten Nachrichten! Winterpause! Auto nicht angemeldet = mich bitte nicht anschreiben! Ohne die Bereitschaft zeitnah selbst etwas zu tun oder Testfahrten, machen Analysen keinen Sinn. Ohne Angaben im Profil keine Antworten.
24.06.2004, 17:36
Ihr habt wie immer Recht Jungs, werde die Finger davon lassen...
NOCH reicht das Licht für meine trüben OSC-AUgen ![]() Viele Grüße und DANKE ![]() Patric ![]() ![]() Senior Head of Strategy Services
24.06.2004, 19:51
Hallo Patric,
gute Entscheidung – Glückwunsch! Im Beamtendeutsch heißt das: In Europa dürfen nur typgeprüfte Scheinwerfer (etwa mit dem Kennzeichen E1 auf der Abschlussscheibe) verbaut werden. Jeder Scheinwerfer erhält seine Bauartgenehmigung zusammen mit der Lichtquelle (Halogen oder Xenon), mit der er betrieben wird. Wenn die Lichtquelle oder der Scheinwerfer gegen eine typungeprüfte ausgetauscht wird, erlischt diese Bauartgenehmigung und damit die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs (§19 STVZO, Absatz 2, Satz 2, Nr. 1). Fahren ohne Betriebserlaubnis führt zu Einschränkungen des Versicherungsschutzes (§ 5, Absatz 1, Nr. 3 KfzPflVV, Kraftfahrzeug-Pflichtversicherungs-Verordnung). So einfach ist das! ![]() |