Zitat:Original von GFoL
Doch, muss er. Der Gesetzgeber sieht eine Sachmangelhaftung im Kaufrecht vor. Vom Gesetz kann jedoch mittels Individualabrede abgewichen werden. Eine solche Abrede steht jedoch nicht Unternehmern frei, die eine bewegliche Sache an einen Verbraucher verkaufen.
Merke: Wer etwas verkauft, muss zwingend die Gewährleistung ausschließen, ansonsten haftet er für die Mangelfreiheit der Sache!
@Wenzel: Die Verkürzung auf 1 Jahr bei gebrauchten Gütern macht natürlich nur Sinn, wenn Gewährleistungspflicht gegeben ist, z.B. bei Gebrauchtwagenhändlern
Wenn sie´s vergessen, sind sie automatisch 2 Jahre in der Gewährleistungspflicht!
Zum Thema: Unglaublich was sich die Händler alles zur Einschüchterung einfallen lassen, wahrscheinlich weil sie genau wissen, dass sie schlechte Karten haben. Normalerweise muss sich der Händler als Fachmann vom Zustand des Fahrzeuges vor Ankauf überzeugen und der ahnungslose Verkäufer kann im Nachhinein nur schwer haftbar gemacht werden.
Was ich aber natürlich noch anmerken muss das es keiner der hier bekannten Händler war!
Nicht das sich noch irgendwer gedanken beim kauf einer corvette macht hier!
War ein händler der null mit us cars zu tun hat und sich auch null mit der corvette auskannte!
Selbst wenn die Gewährleistung mittels Individualabrede ausgeschlossen wurde, so muss diese Klausel auch wirksam sein. Sie ist jedenfalls dann unwirksam, soweit eine Beschaffenheitsgarantie gegeben wurde (z.B.: Der Motor verbraucht kein Öl) oder wenn arglistig getäuscht wurde. Insofern kann ich nur die hier zahlreichen Hinweise auf die Konsultation eines Anwalts anraten. Keinesfalls unterschätzen!
Zitat:Original von BMWZX40
Was ich aber natürlich noch anmerken muss das es keiner der hier bekannten Händler war!
Nicht das sich noch irgendwer gedanken beim kauf einer corvette macht hier!
War ein händler der null mit us cars zu tun hat und sich auch null mit der corvette auskannte!
Wir sind ja fast Nachbarn, um welchen "Händler" geht es?