16.10.2012, 18:05
Erstmal ruhig bleiben.
Der Widerspruch gegen den gesamten Anspruch innerhalb der 2wöchigen Frist ist erst einmal das Wichtigste! Verpasst du das hat der 'Gläubiger' einen vollstreckbaren Titel und du nahezu keine Chance mehr der Zahlung zu entgehen.
Lass ggf. deinen Widerspruch noch einmal gegen eine geringe Gebühr bei einem ortsansässigen Anwalt auf Richtigkeit überprüfen.
Und dann lehn dich erstmal zurück und warte ab, ob dein 'Gläubiger' die Eier hat unter diesen Umständen das Gerichtsverfahren durchzuziehen. Ich hab da meine Zweifel.
Es ist halt mit einem Mahnbescheid bei Unachtsamkeit, Nachlässigkeit oder einfach Unwissenheit der Angemahnten ziemlich einfach einen vollstreckbaren Titel zu bekommen. Dreiste Zeitgenossen probierens halt einfach. Die Gebühr für deinen Mahnbescheid dürfte so bei 60-80 € liegen, kann man schon mal machen.
Der Widerspruch gegen den gesamten Anspruch innerhalb der 2wöchigen Frist ist erst einmal das Wichtigste! Verpasst du das hat der 'Gläubiger' einen vollstreckbaren Titel und du nahezu keine Chance mehr der Zahlung zu entgehen.
Lass ggf. deinen Widerspruch noch einmal gegen eine geringe Gebühr bei einem ortsansässigen Anwalt auf Richtigkeit überprüfen.
Und dann lehn dich erstmal zurück und warte ab, ob dein 'Gläubiger' die Eier hat unter diesen Umständen das Gerichtsverfahren durchzuziehen. Ich hab da meine Zweifel.
Es ist halt mit einem Mahnbescheid bei Unachtsamkeit, Nachlässigkeit oder einfach Unwissenheit der Angemahnten ziemlich einfach einen vollstreckbaren Titel zu bekommen. Dreiste Zeitgenossen probierens halt einfach. Die Gebühr für deinen Mahnbescheid dürfte so bei 60-80 € liegen, kann man schon mal machen.