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Danke
Hab schon einige Vetten gehabt, weiß um die Materie
Preislich sind wir uns einig ( so gut wie) , muss nur noch etwas Platz machen bei mir….
Mich reizt der Lack und das Modell
Werde berichten
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Noch ein Nachtrag
Mein Tüvprüfer hier , der schon viel für mich gemacht hat, lehnt es kategorisch ab das Auto zu prüfen ...... er hatte einen Satz Bilder von mir bekommen
Weder H noch 07 geht, ..................... damit bin ich raus , lackieren will ich nicht
Charta von Turin zählt für ihn nicht, die Vorgaben an die Prüfer haben sich stark verändert so seine Aussage.....vielleicht will er auch einfach nicht..
Schade , wäre mit dem Lack mein Beuteschema gewesen
Grüße
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- C5 (1997-2004)
- C6 (2005-2013)
Nicht aufgeben, suche Dir einfach einen anderen Prüfer, der den Erstlack zu schätzen weiß.
Meiner Meinung nach ist das kein Sachverständiger für Oldtimer als automobiles Kulturgut, sondern einfach nur ein Vollidiot.
Dafür darf man mich gerne beschimpfen, ändert aber trotzdem nichts.
Gruß
JR
Es ist schade, dass nicht mehr das Erreichte zählt, sondern das Erzählte reicht!
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Du lässt dir doch wohl wegen eines einzelnen TÜV-Prüfers nicht das Auto ausreden? Das wäre ja noch schöner wenn du dich dermaßen drangsalieren ließest! Es gibt ja wohl noch endlos viele Prüfer in dieser schönen Republick die dir gerne helfen würden,
Gruss RainerR
RaRo
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(30.04.2024, 22:53)Pontiacman schrieb: Du bekommst hier oben nicht mit jedem Lack ne H-Zulassung……
Bin ich im Moment am abklären
Das kann ich mir schon vorstellen. Die Bilder sind relativ schlecht, aber für mich sieht das nach einer alten, aber trotzdem nicht originalen Lackierung aus. Die ist hinüber und ist für mich nicht erhaltenswert. Ich würde echt staunen, wenn bei dem Erscheinungsbild von aussen das Innenleben nicht auch etwas verlebt wäre. Wie immer, meine persönliche Meinung.
Gruss, Martin
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Wenn das Erstlack ist, würde ich den so weit wie möglich aufarbeiten und mir dann einen seriösen Prüfer suchen.
Ist das eine schlechte Nachlackierung, bin ich bei Martin.
Gruß
Edgar
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Warum soll das nicht der Erstlack sein? Ja, die Fotos sind nicht gerade gut, trotzdem komisch, dass ein Prüfer hier so rigoros abwinkt. Wobei ich selber schon schmerzlich erfahren durfte, dass die einfach am längeren Hebel sind. Wenn du nicht machst, was die wollen (weil die denken zu wissen, was Original ist oder nicht), ist der Traum schnell zu Ende. Hab ich selbst vor drei Jahren auch erlebt, allerdings hier in der Schweiz. Mal eben zur nächsten Prüfstelle ging nicht, weil die MFK's untereinander kommunizieren. Einen Tag später und die nächste Prüfstelle wusste bereits Bescheid. Er schreibt ja, dass er schon einige Corvettes gehabt hat, also nicht ganz Ahnungslos zu sein scheint. Etwas hartnäckiger sein und dran bleiben, vielleicht findest du ja doch noch einen Prüfer, der wirklich etwas Freude an alten Autos hat und das "H oder 07ner" nicht von der Farbe abhängig macht. Die Technik muss passen, dann erst die Farbe... just my two Cents
Gruss
Marcel
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10.05.2024, 19:47
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 10.05.2024, 19:53 von Gelber Bengel.)
Gemäß hiesiger Beurteilung für die Erteilung eines H Kennzeichens kann eine Lackierung Patina, darf aber keine oder nur geringe Beschädigungen aufweisen. Dabei ist es ziemlich egal, ob das Erst- oder Drittlack ist. Der Farbton sollte für den Herstellungszeitraum authentisch und keine z.B neuzeitliche Effektlackierung sein. Man unterscheidet per Definition also eindeutig zwischen beschädigt und gealtert.
Was auf den recht unscharfen Bildern zu erkennen ist, sind wenn ich es richtig deute, mechanische Abplatzungen, Erkerbungen oder Schleifspuren und Bearbeitungsmerkmale über die gesamte Seite. Sollte es so sein, ist das keine Patina sondern defekt. Und damit gäbe es logischerweise in Deutschland keine Anerkennung als historisches Kulturgut, da rettet es auch ein möglicherweise vorhandener Erstlack nicht. Es wird keine makellose Lackierung verlangt, aber eine ansehnliche mit maximal geringen Mängeln. Ebenso wird ein nutzungstypisches Lackbild akzeptiert wie z.B Steinschläge und Kratzer an historischen Rennwagen oder eine Pinsel Lackierung bei LKW und Treckern. Sollte der Lackzustand so sein, wie ich ihn beschrieben habe, ist der Prüfer weniger ein Vollidiot sondern jemand, der das vorhandene Regelwerk anwendet. Nicht jeder Erstlack ist übrigens erhaltenswert, mancher ist auch einfach nur fertig.
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Kann denn der Verkäufer das Gutachten gegen Kostenübernahme machen? Evtl. ist da der Prüfer toleranter.
Frank
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(10.05.2024, 19:47)Gelber Bengel schrieb: Gemäß hiesiger Beurteilung für die Erteilung eines H Kennzeichens kann eine Lackierung Patina, darf aber keine oder nur geringe Beschädigungen aufweisen. Dabei ist es ziemlich egal, ob das Erst- oder Drittlack ist. Der Farbton sollte für den Herstellungszeitraum authentisch und keine z.B neuzeitliche Effektlackierung sein. Man unterscheidet per Definition also eindeutig zwischen beschädigt und gealtert.
Was auf den recht unscharfen Bildern zu erkennen ist, sind wenn ich es richtig deute, mechanische Abplatzungen, Erkerbungen oder Schleifspuren und Bearbeitungsmerkmale über die gesamte Seite. Sollte es so sein, ist das keine Patina sondern defekt. Und damit gäbe es logischerweise in Deutschland keine Anerkennung als historisches Kulturgut, da rettet es auch ein möglicherweise vorhandener Erstlack nicht. Es wird keine makellose Lackierung verlangt, aber eine ansehnliche mit maximal geringen Mängeln. Ebenso wird ein nutzungstypisches Lackbild akzeptiert wie z.B Steinschläge und Kratzer an historischen Rennwagen oder eine Pinsel Lackierung bei LKW und Treckern. Sollte der Lackzustand so sein, wie ich ihn beschrieben habe, ist der Prüfer weniger ein Vollidiot sondern jemand, der das vorhandene Regelwerk anwendet. Nicht jeder Erstlack ist übrigens erhaltenswert, mancher ist auch einfach nur fertig.
Genau so ist es wie Du es beschreibst………
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