Hallo zusammen,
ich habe vor, ein Fahrzeug zwecks eventueller Restaurierung für eine längere Zeit abzumelden, bei dem bislang eine Teilkaskoversicherung bestand.
Soweit mir bekannt bestünde ja nun eigentlich für einen Zeitraum von bis zu 18 Monaten auch weiterhin eine beitragsfreie Ruheversicherung, wenn die Abmeldung länger als 14 Tage erfolgt.
Der bestehende Vertrag samt Schadensfreiheitsklasse soll jedoch für ein neues Fahrzeug verwendet werden.
Ist damit auch die Ruheversicherung für das abgemeldete Fahrzeug hinfällig?
Falls ja, gibt es noch andere Möglichkeiten, das Fahrzeug gegen eventuelle Schäden (Diebstahl, Garage brennt ab etc.) zu versichern?
Würde mich über Hinweise und Tipps freuen, vielen Dank!
Viele Grüße,
Jörg
ich habe vor, ein Fahrzeug zwecks eventueller Restaurierung für eine längere Zeit abzumelden, bei dem bislang eine Teilkaskoversicherung bestand.
Soweit mir bekannt bestünde ja nun eigentlich für einen Zeitraum von bis zu 18 Monaten auch weiterhin eine beitragsfreie Ruheversicherung, wenn die Abmeldung länger als 14 Tage erfolgt.
Der bestehende Vertrag samt Schadensfreiheitsklasse soll jedoch für ein neues Fahrzeug verwendet werden.
Ist damit auch die Ruheversicherung für das abgemeldete Fahrzeug hinfällig?
Falls ja, gibt es noch andere Möglichkeiten, das Fahrzeug gegen eventuelle Schäden (Diebstahl, Garage brennt ab etc.) zu versichern?
Würde mich über Hinweise und Tipps freuen, vielen Dank!
Viele Grüße,
Jörg