11.04.2015, 10:16
Man muss sich manchmal schon wundern, welche Unkenntnis deutsche Autofahrer über ihre eigenen Reifen und die dementsprechenden Geschwindikeitsindizes haben
Hermann hat das nicht so erkärt, wie er das sieht, sondern die Gesetzeslage eindeutig widergegeben. Ebenso kann man im Sommer nicht fahren, was man will
Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
B. FahrzeugeIII. Bau- und Betriebsvorschriften
§36 Bereifung und Laufflächen (1) Maße und Bauart der Reifen von Fahrzeugen müssen den Betriebsbedingungen, besonders der Belastung und der durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs, entsprechen. Sind land- oder forstwirtschaftliche Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuge des Straßenunterhaltungsdienstes mit Reifen ausgerüstet, die nur eine niedrigere Höchstgeschwindigkeit zulassen, müssen sie entsprechend § 58 für diese Geschwindigkeit gekennzeichnet sein. Bei Verwendung von M+S-Reifen – Winterreifen – gilt die Forderung hinsichtlich der Geschwindigkeit auch als erfüllt, wenn die für M+S-Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit unter der durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs liegt, jedoch
1. die für M+S-Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit im Blickfeld des Fahrzeugführers sinnfällig angegeben ist,
2. die für M+S-Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit im Betrieb nicht überschritten wird.
Ich hoffe dass dies hiermit nun vollständig geklärt und auch verstanden wurde.
White letters kann man leider nicht nachträglich auf die Reifen vulkanisieren, zumindest hat der Oldtimerreifenhändler auf der Retro Classic das von vornherein ausgeschlossen. Die machen nur die Ringe drauf, schein aus irgendeinem Grunde zuviel Arbeit zu sein...
Allerdings wußte er auch nichts von der neuen EU-Verordnung, na ja.
Eine Möglichkeit wäre, einen Reifenhersteller nach einer Mindestauflage für einen Reifen mit White letters anzufragen, ich hätte auf jeden Fall Interesse!
Gruß Robert
Hermann hat das nicht so erkärt, wie er das sieht, sondern die Gesetzeslage eindeutig widergegeben. Ebenso kann man im Sommer nicht fahren, was man will
Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
B. FahrzeugeIII. Bau- und Betriebsvorschriften
§36 Bereifung und Laufflächen (1) Maße und Bauart der Reifen von Fahrzeugen müssen den Betriebsbedingungen, besonders der Belastung und der durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs, entsprechen. Sind land- oder forstwirtschaftliche Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuge des Straßenunterhaltungsdienstes mit Reifen ausgerüstet, die nur eine niedrigere Höchstgeschwindigkeit zulassen, müssen sie entsprechend § 58 für diese Geschwindigkeit gekennzeichnet sein. Bei Verwendung von M+S-Reifen – Winterreifen – gilt die Forderung hinsichtlich der Geschwindigkeit auch als erfüllt, wenn die für M+S-Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit unter der durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs liegt, jedoch
1. die für M+S-Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit im Blickfeld des Fahrzeugführers sinnfällig angegeben ist,
2. die für M+S-Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit im Betrieb nicht überschritten wird.
Ich hoffe dass dies hiermit nun vollständig geklärt und auch verstanden wurde.
White letters kann man leider nicht nachträglich auf die Reifen vulkanisieren, zumindest hat der Oldtimerreifenhändler auf der Retro Classic das von vornherein ausgeschlossen. Die machen nur die Ringe drauf, schein aus irgendeinem Grunde zuviel Arbeit zu sein...
Allerdings wußte er auch nichts von der neuen EU-Verordnung, na ja.
Eine Möglichkeit wäre, einen Reifenhersteller nach einer Mindestauflage für einen Reifen mit White letters anzufragen, ich hätte auf jeden Fall Interesse!
Gruß Robert
Der Schwabe, es kann nur einen geben!