13.07.2011, 22:26
Zitat: Versandkosten werden immer mitverzollt und versteuert.Das stimmt so nicht, obwohl es die meisten Zollämter gerne so handhaben und auf die Unwissenheit der Kundschaft bauen.
Wesentliche Voraussetzung, dass die Versandkosten aus den Einfuhrabgaben herausgenommen werden ist die "nicht-kommerzielle Erwägung" bei der Einfuhr. Typische Argumentation des Zolls an der Stelle: Klar, deswegen gilt das nur bei geschenkter Ware .
Was jedoch nicht richtig ist - gemeint ist vielmehr die Absicht, die importierten Teile mit Gewinn weiter zu veräußern. Das wäre dann eine kommerzielle Erwägung (oder auch Motivation) bei der Einfuhr.
Link zum Zoll
Wie auch immer, freiwillig handhaben das die Zollämter nicht so, aber wenn man nicht locker lässt und Einspruch einlegt, dann geht das doch - kann ich aus eigener Erfahrung sagen.
Viele Grüße
Carsten