22.06.2011, 12:43
Zitat:Original von Zaphod
Zitat:Original von Vette58
Schreib das so und der Käufer freut sich über 2 Jahre uneingeschränkte Gewährleistung
Nicht ganz richtig...
Doch, doch! Schau dir deine beiden Versionen mal an:
1.
Zitat:Original von Zaphod
Schreib einfach:
Dies ist ein Privatverkauf, ich kann daher keinerlei Garantie auf den Artikel geben.
2.
Zitat:Original von Zaphod
Die Formulierung könnte z.B. heißen: " Dies ist ein Privatverkauf von gebrauchter Ware. Der Verkauf erfolgt unter Ausschluß jegweder Gewährleistung." Mit dieser Angabe sind Sie auf der sicheren Seite, wenn auch Ihre Beschreibung stimmt.
Wenn du beide Formulierungen vergleichst, siehst du auch den Unterschied, der dir bei der ersten die 2 jährige Gewährleistungspflicht einbringt.
Bei 1. schreibst du nur von Garantien. Garantien können zusätzlich zur gesetzlichen Gewährleistung ausgesprochen werden, schränken den gesetzlichen Anspruch aber nicht ein. Ohne den expliziten Ausschluss der Gewährleistung gilt sie eben weiterhin. Nur ein kleiner Unterscheid in der Formulierung, aber wie so oft ein entscheidender.
Gruß
Uli
Es wird Wagen geben, die von keinem Tier gezogen werden und mit unglaublicher Gewalt daherfahren. Leonardo da Vinci (1452-1519)