22.04.2011, 11:07
Zitat:Original von Corv76
Hallo Ravoll
Zitat:Leider bin ich von solche aussagen abhängig,da ich selber nicht weiss
Zitat:.Kein anderen farb als original.Wenns auto met blau von band gerollt ist,muss met blau bleiben.
Wer hat dir denn verboten, die Bestimmungen nachzulesen?
Kriterien H-Kennzeichen
Dort steht z.B. klar und deutlich drin, dass bei der Farbe "Originalität im Farbton nicht gefordert werden kann". Man kann also den Wagen in einem anderen Farbton lackieren.
Druck Dir die Bestimmungen aus und nimm sie zum TÜV mit. Falls der Prüfer sich irrt, kannst Du ihm die Bestimmungen zeigen.
Das "Ergoogeln" der o.a. Bestimmungen hat übrigens ca. 30 sec. gedauert.
Gruß Dietmar
PS: Vor der H-Zulassung sollte man m.E. auch die StVZO gelesen haben. Sowie die entsprechenden Ausnahmeregelungen für Oldtimer (z.B. für rote Blinker).
Rote Blinker bis Bj 1972 .alles danach muss gelb sein.Ist EU gesetz angeblich.Ist ein alte theme.
Laut Entscheidungs matrix für Oldtimer zulassung stehts wegen reifen drin:
Reifen/Räder: Originalausrüstung/zeitgenössisches
Zubeh............Ja
Reifen/Räder: Umrüstung gem. Räderkatalog ...........Ja
Reifen: andere Reifengröße ............Nein
Reifen: Umbereifung von Diagonal- auf Radialreifen .......Ja
Reifen: unterschiedliche Reifengrößen vo/hi...................Nein
Dann stehts weiter oben im Kapital IV:
Reifengröße max. 2 „Nummern“ breiter als am Original.
Beispiel: MG-B
Grundausstattung: 165SR14
mögliche Umrüstung: 185/70SR14 (Felgenbreite beachten!).
Umbereifungen von Diagonal- auf Radial-Reifen sind grundsätzlich möglich.
· Unterschiedliche Reifengrößen vorne/hinten nur, wenn ab Werk bereits vorgesehen
oder im Räderkatalog bzw. zeitgenössischen Prüfberichten aufgelistet (also keine
„Hot-Rod-Fahrzeuge“).
· Alle im Räderkatalog für den betreffenden Fahrzeugtyp aufgeführten Umrüstungen
sind möglich, auch wenn sie nicht bereits vor 20 Jahren eingetragen waren.