18.03.2011, 14:39
Klar will er verkaufen. Trotzdem sind Falschaussagen bzw. Verheimlichungen nicht im Sinne des Gesetzes.
Mit Deiner Argumentation wäre auch ein Verschweigen eines Unfallschadens gerechtfertigt. Er will sie ja verkaufen.
So, jetzt gut. Der Wagen wird von Neulingen hier sicher noch öfter gepostet werden, die Tipps zum Auto suchen.
Mit Deiner Argumentation wäre auch ein Verschweigen eines Unfallschadens gerechtfertigt. Er will sie ja verkaufen.
So, jetzt gut. Der Wagen wird von Neulingen hier sicher noch öfter gepostet werden, die Tipps zum Auto suchen.